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Leistungen

Leichenpass

Quelle: Stadt Bocholt

Den Transport von Verstorbenen in das Ausland ermöglicht der Leichenpass. Legen Sie bitte bei der Beantragung eine Todesbescheinigung, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamtes und eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung der Leiche vor.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

Die Gebühr beträgt 15 Euro.