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Leistungen

Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Sie möchten Meldedaten zu einer bestimmten Personengruppe erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

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Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt. Unter öffentlichem Interesse ist das Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit zu verstehen. Davon abzugrenzen ist das Interesse einzelner Personen oder Gruppen .

Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten als Zuordnungsmerkmale vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung: 

  • Geburtsdatum,
  • Geschlecht,
  • derzeitige Staatsangehörigkeit,
  • derzeitige Anschriften,
  • Ein- und Auszugsdatum sowie
  • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin verstorben.

Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen folgende Meldedaten zu der Personengruppe mitgeteilt werden:

  • Vorname(n) und Familienname,
  • Doktorgrad,
  • Alter,
  • Geschlecht,
  • Staatsangehörigkeiten,
  • derzeitige Anschriften und
  • gesetzliche Vertreter beziehungsweise Vertreterinnen mit Vorname(n) und Familienname sowie Anschrift.

Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt. Unter öffentlichem Interesse ist das Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit zu verstehen. Davon abzugrenzen ist das Interesse einzelner Personen oder Gruppen .

Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten als Zuordnungsmerkmale vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung: 

  • Geburtsdatum,
  • Geschlecht,
  • derzeitige Staatsangehörigkeit,
  • derzeitige Anschriften,
  • Ein- und Auszugsdatum sowie
  • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin verstorben.

Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen folgende Meldedaten zu der Personengruppe mitgeteilt werden:

  • Vorname(n) und Familienname,
  • Doktorgrad,
  • Alter,
  • Geschlecht,
  • Staatsangehörigkeiten,
  • derzeitige Anschriften und
  • gesetzliche Vertreter beziehungsweise Vertreterinnen mit Vorname(n) und Familienname sowie Anschrift.

Kurztext

  • Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft
  • bei öffentlichem Interesse kann eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen erteilt werden
  • öffentliches Interesse: Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit, nicht einzelner Personen oder Gruppen
  • als Zuordnungsmerkmal einer Personengruppe können folgende Daten verwendet werden:
    - Geburtsdatum,
    - Geschlecht,
    - derzeitige Staatsangehörigkeit,
    - derzeitige Anschriften,
    - Ein- und Auszugsdatum sowie
    - Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin verstorben
  • aus dem Melderegister können folgende Daten zu der Personengruppe mitgeteilt werden:
    - Zugehörigkeit zu der Gruppe,
    - Familienname,
    - Vorname(n),
    - Doktorgrad,
    - Alter,
    - Geschlecht,
    - Staatsangehörigkeiten,
    - derzeitige Anschriften und
    - gesetzliche Vertreter oder Vertreterinnen mit Vorname(n), Familienname sowie Anschrift
  • Kosten: bei manueller Auskunftserteilung EUR 10 je ausgewählter Person, bei automatisierter Auskunftserteilung EUR 200 - 3.000
  • zuständig: Meldebehörde
  • Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft
  • bei öffentlichem Interesse kann eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen erteilt werden
  • öffentliches Interesse: Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit, nicht einzelner Personen oder Gruppen
  • als Zuordnungsmerkmal einer Personengruppe können folgende Daten verwendet werden:
    - Geburtsdatum,
    - Geschlecht,
    - derzeitige Staatsangehörigkeit,
    - derzeitige Anschriften,
    - Ein- und Auszugsdatum sowie
    - Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin verstorben
  • aus dem Melderegister können folgende Daten zu der Personengruppe mitgeteilt werden:
    - Zugehörigkeit zu der Gruppe,
    - Familienname,
    - Vorname(n),
    - Doktorgrad,
    - Alter,
    - Geschlecht,
    - Staatsangehörigkeiten,
    - derzeitige Anschriften und
    - gesetzliche Vertreter oder Vertreterinnen mit Vorname(n), Familienname sowie Anschrift
  • Kosten: bei manueller Auskunftserteilung EUR 10 je ausgewählter Person, bei automatisierter Auskunftserteilung EUR 200 - 3.000
  • zuständig: Meldebehörde

Erforderliche Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:

  • Ausweisdokumente und
  • der Nachweis über das öffentliche Interesse der Auskunftserteilung.

Es werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:

  • Ausweisdokumente und
  • der Nachweis über das öffentliche Interesse der Auskunftserteilung.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr Auskunftswunsch muss im öffentlichen Interesse und somit im Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit liegen.
  • Sie müssen eine zulässige Angabe als Zuordnungsmerkmal der Personengruppe verwenden.

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr Auskunftswunsch muss im öffentlichen Interesse und somit im Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit liegen.
  • Sie müssen eine zulässige Angabe als Zuordnungsmerkmal der Personengruppe verwenden.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

Verwaltungsgebühr bei manueller Auskunftserteilung: EUR 10 je ausgewähltem Einwohner oder Einwohnerin Verwaltungsgebühr bei automatisierter Auskunftserteilung: zwischen EUR 200 - 3.000
Verwaltungsgebühr bei manueller Auskunftserteilung: EUR 10 je ausgewähltem Einwohner oder Einwohnerin Verwaltungsgebühr bei automatisierter Auskunftserteilung: zwischen EUR 200 - 3.000

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Sie wenden sich an die zuständige(n) Meldebehörde(n).
  • Sie weisen das öffentliche Interesse an Ihrem Auskunftswunsch nach.
  • Sie teilen das gewünschte Zusammensetzungsmerkmal oder die gewünschten Zusammensetzungsmerkmale der Personengruppe mit.
  • Sie erhalten die zulässigen Daten zu der Personengruppe.

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Sie wenden sich an die zuständige(n) Meldebehörde(n).
  • Sie weisen das öffentliche Interesse an Ihrem Auskunftswunsch nach.
  • Sie teilen das gewünschte Zusammensetzungsmerkmal oder die gewünschten Zusammensetzungsmerkmale der Personengruppe mit.
  • Sie erhalten die zulässigen Daten zu der Personengruppe.

Fristen

keine
keine

Weiterführende Informationen

Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08. November 2021