Baulast Auskunft
Quelle: Stadt Bocholt
Die Baulastenauskunft bzw. die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.
Die Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss darüber, ob und wenn ja welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) zu Gunsten oder zu Lasten eines Grundstücks im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.
Hierbei kann es sich z.B. um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (z.B. Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (z.B. Vereinigungsbaulast).
Baulasten können daher auch den Wert des Grundstücks beeinflussen. Für die Immobilienfinanzierung verlangen Banken in der Regel eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.
Die Baulastenauskunft kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Sofern Sie eine schriftliche Auskunft (Abschrift) wünschen, können Sie diese unkompliziert hier beantragen.
Für eine telefonische oder persönliche Auskunft benötigen Sie keine Unterlagen. Sie müssen aber die Grundstücksbezeichnung/Flurstück und das berechtigte Interesse benennen können. Die zuständige Ansprechperson können Sie hier in Erfahrung bringen.
Kurztext
- gebührenpflichtige Auskunft, durch die der Bürger feststellen kann, ob sein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist
- Voraussetzungen: Darlegen eines berechtigten Interesses an der Auskunft/ Abschrift (dies ist bei Grundstückseigentümern, Wohnungseigentümern und Erbbauberechtigten immer gegeben; Kaufinteressenten und sonstige Dritte sollten eine Vollmacht der Verkäufer bzw. Eigentümer vorlegen)
- Zuständig für die Auskunft/ Abschrift: untere Bauaufsichtsbehörde
- gebührenpflichtige Auskunft, durch die der Bürger feststellen kann, ob sein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist
- Voraussetzungen: Darlegen eines berechtigten Interesses an der Auskunft/ Abschrift (dies ist bei Grundstückseigentümern, Wohnungseigentümern und Erbbauberechtigten immer gegeben; Kaufinteressenten und sonstige Dritte sollten eine Vollmacht der Verkäufer bzw. Eigentümer vorlegen)
- Zuständig für die Auskunft/ Abschrift: untere Bauaufsichtsbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Für mündliche/ telefonische Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis fallen keine Gebühren an. Die schriftliche Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulasten-verzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft/ Abschrift erteilt werden soll. Sie betragen je Grundstück EUR 50, höchstens jedoch EUR 150. Sofern kein Baulastenblatt besteht (d.h.: wenn keine Baulast eingetragen ist), beträgt die Gebühr EUR 30 je Grundstück.
