Familienpass
Der Familienpass kommt ganz bequem frei Haus. Für Familien und Personen, die Anspruch auf die Vergünstigungen haben, die mit dem Pass gewährt werden, wird er automatisch mit der Hauspost zugestellt. Familien und Personen, die während eines laufenden Jahres nach Bocholt ziehen und erstmalig prüfen lassen möchten, ob ihnen der Familienpass zusteht, können dieses Formular nutzen.
Anspruchsberechtigt, den Familienpass zu erhalten, sind seit dem 1. Januar 2018:
• Familien/eheähnliche Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind
• Alleinerziehende mit mindestens einem Kind
• Studenten mit Hauptwohnsitz in Bocholt
Als Kinder gelten alle Personen unter 18 Jahren und solche Personen, die nach dem Bundeskindergeldgesetz Kindergeld erhalten. Alle Anspruchsberechtigten, die den Familienpass erhalten, müssen ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Bocholt haben.
Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie einen Nachweis des Kindergeldbezuges hochladen.