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Familienpass

Der Familienpass kommt ganz bequem frei Haus. Für Familien und Personen, die Anspruch auf die Vergünstigungen haben, die mit dem Pass gewährt werden, wird er automatisch mit der Hauspost zugestellt. Familien und Personen, die während eines laufenden Jahres nach Bocholt ziehen und erstmalig prüfen lassen möchten, ob ihnen der Familienpass zusteht, können dieses Formular nutzen.

Anspruchsberechtigt, den Familienpass zu erhalten, sind ab dem 1. Januar 2024:

• Familien/eheähnliche Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind

• Alleinerziehende mit mindestens einem Kind

• Studenten mit Hauptwohnsitz in Bocholt

Als Kinder gelten alle Personen unter 18 Jahren und solche Personen, die nach dem Bundeskindergeldgesetz Kindergeld erhalten. Alle Anspruchsberechtigten, die den Familienpass erhalten, müssen ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Bocholt haben.

Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie einen Nachweis des Kindergeldbezuges hochladen.

 

Ermäßigungen

  • 50 % auf den Eintritt bzw. auf die Entgelte für eine Erwachsenenkarte für die Wasserwelt im Erlebnisbad BAHIA. Da Kinder bereits einen ermäßigten Eintritt bekommen, wird kein weiterer Zuschuss gewährt.

  • 50 % bei Kursen und anderen Bildungsabgeboten der Volkshochschule Bocholt-Rhede-Isselburg, sofern für diese die Satzung der Volkshochschule bzw. das VHS-Programm Ermäßigungen vorsieht.

  • 50 % auf die Eintrittskarte für Kinder bei Veranstaltungen des Stadtheaters Bocholt e.V. sowie auf den Familienleseausweis der Stadtbibliothek Bocholt.

Der Familienpass gilt für ein Kalenderjahr und ist nicht übertragbar. Beim Besuch der gewählten Veranstaltung sind der jeweiligen Institution für den Erwerb der Eintrittskarte der Familienpass und der gültige Personalausweis vorzulegen.