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Bestattungsmöglichkeiten

Übersicht: Grabarten auf dem Bocholter Friedhof

Das Grab eines lieben Menschen ist für viele Trauernde ein Ort der Besinnung und Erinnerung. Dementsprechend sollte auch die Entscheidung für eine bestimmte Grabart mit Bedacht getroffen werden. Neben den Wünschen der verstorbenen Person sind etwa die Gestaltungsmöglichkeiten und der Pflegeaufwand für viele Hinterbliebene wichtige Aspekte.  

Auf dem Bocholter Friedhof stehen Ihnen diverse Bestattungsmöglichkeiten für sowohl Sarg- als auch Urnenbestattungen zur Auswahl. Neben der Möglichkeit, ein Grab selbst zu gestalten und zu pflegen, bietet die Friedhofsverwaltung attraktive pflegefreie Gräber. Selbstverständlich können Sie auch Friedhofsgärtnereien mit der Gestaltung und Pflege eines Grabes beauftragen.  

Wir stellen Ihnen auf dieser Seite die verschiedenen Grabarten vor. Darüber hinaus sind Sie herzlich eingeladen, sich vor Ort ein Bild von den vielfältigen Bestattungsmöglichkeiten zu machen. Die Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung beraten Sie auch gern persönlich.

Rhododendron in voller Blüte

Individuell gestaltbare Gräber

Wahlgräber

Wahlgräber bieten die meisten Gestaltungsmöglichkeiten bei Bepflanzung und Auswahl eines Grabsteins. Sie können aus verschieden Lagen auf dem Friedhof wählen. Die Gestaltung und Pflege wird von Ihnen oder einer beauftragten Friedhofsgärtnerei durchgeführt.

Kosten
Wahlgrab zu Sargbestattung 1.090 bis 1.390 Euro (abhängig von der Lage)
Urnenwahlgrab 790 Euro

Reihengräber

Reihengräber sind Grabstellen, die auf einem Grabfeld der Reihe nach belegt werden. Bei der Gestaltung stehen Ihnen alle Möglichkeiten im Rahmen der Friedhofsordnung offen. Die Auswahl der Grabstelle und eine Verlängerung des Nutzungsrechtes sind nicht möglich.

Kosten
Gebühr je Grabstelle 940 Euro

Wahlgräber für Muslime

Auf dem Grabfeld für Verstorbene muslimischen Glaubens haben Sie die gleichen gestalterischen Möglichkeiten wie bei anderen Wahlgräbern. Zusätzlich werden auf diesem Grabfeld die besonderen Regeln hinsichtlich der Ausrichtung der Grabstelle berücksichtigt.

Kosten
Gebühr je Grabstelle 1.090 Euro
Ein Baum auf dem Bocholter Friedhof

Pflegefreie Grabarten

Gräber im Ruhegarten

Den ganzen Sommer lang blüht es im Ruhegarten. Bienenfreundliche Blumen und Stauden schaffen ein attraktives Bild, das zum Verweilen einlädt. Im Ruhegarten sind sowohl Sarg- als auch Urnenbestattungen möglich.

Die Gräber für Sargbestattungen befinden sich im seitlichen Randbereich des Grabfeldes. Jede dieser Grabstätten hat einen eigenen Grabstein und eine Ablagefläche für Grabschmuck.

Die Grabstätten für Urnenbestattungen befinden sich im Randbereich der Pflanzbeete. Die Namensnennung erfolgt mittels einer Bronzeplatte, die auf der Einfassung montiert wird. Vor jedem Pflanzbeet befindet sich ein gemeinschaftlicher Ablageplatz für Grabschmuck. Die Anlagen werden dauerhaft von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.

Kosten

Sargbestattung im Ruhegarten

(Gebühr je Grabstelle inkl. Graberstellung, Grabstein und Grabpflege für 25 Jahre)

4.940 Euro

Urnenbestattung im Ruhegarten

(Gebühr je Grabstelle inkl. Graberstellung, Bronzeplatte und Grabpflege für 20 Jahre )

1.780 Euro

Urnengräber im Rosengarten

Ein imposanter denkmalgeschützter Grabstein formt den Mittelpunkt des Rosengartens. Links und rechts des Grabsteins wurden ansprechende Beete aus Schmuckstauden und Rosen geschaffen. Die einzelnen Grabstellen befinden sich vor den Schmuckbeeten und werden von der Friedhofsverwaltung angelegt und dauerhaft unterhalten.

Die Namensnennung erfolgt mittels Bronzeplatten auf einem Natursteinband vor den Gräbern. Der Rosengarten bietet nur die Möglichkeit der Urnenbestattung. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.

Kosten
Gebühr je Grabstelle
(inkl. Graberstellung, Bronzeplatte und Grabpflege für 20 Jahre)
1.940 Euro

Urnengräber im Bestattungshain

Der Bestattungshain bietet die Möglichkeit einer Bestattung im Schutz der Bäume. Die einzelnen Grabstätten werden nicht gekennzeichnet, die Namensnennung der Verstorbenen erfolgt durch Bronzeplatten auf Stelen aus Wassersandstein.

Grabschmuck kann auf den Platzflächen um die Stelen abgelegt werden. Diese Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung einheitlich bepflanzt und dauerhaft unterhalten. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.

Kosten
Gebühr je Grabstelle
(inkl. Graberstellung, Bronzeplatte und Grabpflege für 20 Jahre)
1.650 Euro

Pflegefreie Wahlgräber

Pflegefreie Wahlgräber unterscheiden sich von Rasengräbern durch die aufwendige Gestaltung. Jede Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung ansprechend bepflanzt und mit einem einheitlichen Grabmal und einem Ablagestein für Grabschmuck ausgestattet.

Die Gräber werden nur auf einem gesonderten Grabfeld angeboten. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.

Kosten
Gebühr je Grabstelle
(inkl. Graberstellung, Grabstein und Grabpflege für 25 Jahre)
3.590 Euro

Rasengräber

Rasengräber werden durch die Friedhofsverwaltung mit Rasen eingesät und dauerhaft unterhalten. Die Namensnennung erfolgt auf einer Grabplatte, die innerhalb von drei Monaten nach der Bestattung ebenerdig eingelassen werden muss.

Das Abstellen von Blumenschmuck und Gegenständen ist nicht gestattet. Rasengräber eignen sich gleichermaßen für Sarg- und Urnenbestattungen.

Kosten

Rasenwahlgrab
(Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich. Gebühr je Grabstelle inkl. Graberstellung und Grabpflege für 25 Jahre)

2.080 Euro

Rasenreihengrab
(Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Gebühr inkl. Graberstellung und Grabpflege für 25 Jahre)

1.560 Euro

Reihengräber für anonyme Bestattungen

Die Grabstätten werden durch die Friedhofsverwaltung angelegt und dauerhaft unterhalten. Es erfolgt keine Namensnennung auf dem Grab. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.

Kosten

Sargbestattung
(Gebühr inkl. Graberstellung und Grabpflege für 25 Jahre)

1.570 Euro

Urnenbestattung
(Gebühr inkl. Graberstellung und Grabpflege für 20 Jahre)

990 Euro
Grabdenkmäler

Weitere Informationen zur Bestattung

Wie lange sind die üblichen Ruhezeiten?

  • Für Verstorbene bis zum 8. Lebensjahr: 20 Jahre
  • Für Verstorbene ab dem 8. Lebensjahr: 25 Jahre
  • Für Urnen: 20 Jahre

Welche Bestattungsgebühren fallen zusätzlich an?

Zu den Gebühren, die bei den einzelnen Grabformen aufgeführt sind, werden noch Bestattungsgebühren erhoben. Für die Bestattung einschließlich des Sargträgerdienstes und für das Ausheben und Verfüllen der Grabstelle fallen folgende Gebühren an:

  • Für verstorbene Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr: 360 Euro
  • Für Verstorbene älter als 8 Jahre: 600 Euro
  • Für Urnen: 360 Euro

Welche Gebühren fallen für die Nutzung der Trauerhalle an?

Blücherstraße:

  • Nutzung Trauersaal für eine Sargbestattung (45 min) incl. Sargannahme und Nutzung Aufbewahrungsraum bis zu 24 Stunden: 150 Euro
  • Nutzung Trauersaal für eine Urnenbestattung (45 min): 135 Euro
  • Nutzung Abschiedsraum für eine Sargbestattung (45 min) inkl. Sargannahme und Nutzung Aufbewahrungsraum bis zu 24 Stunden: 127,50 Euro
  • Nutzung Abschiedsraum für eine Urnenbestattung (45 min): 112,50 Euro
  • Nutzung Abschiedsraum zur individuellen Abschiednahme je angefangene 3 Stunden: 90 Euro
  • Nutzung Aufbewahrungsraum für einen Sarg für jeden weiteren angefangenen Tag: 11,25 Euro
  • Nutzung Aufbewahrungsraum für eine Urne für jeden angefangenen Tag: 3,75 Euro

Mussum / Liedern:

  • Nutzung der Trauerhalle für eine Bestattung: 90 Euro
  • Nutzung Aufbewahrungsraum bis zur Bestattung: 75 Euro

Wer ist für die Überführung in ein Krematorium zuständig?

Zur Einäscherung der Verstorbenen (Feuerbestattung) ist die Überführung in ein Krematorium erforderlich. Die Überführung übernimmt ein Bestattungsunternehmen. Die Verstorbenen werden bis zur Beerdigung in den hierfür vorgesehen Leichenhallen aufgebahrt.

Noch Fragen? Dann melden Sie sich gerne!