Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Sprache zurücksetzen

Heinrich-von-Brentano-Straße

Ihre Straße Heinrich-von-Brentano-Straße befindet sich in der Gruppe 5

Die Reinigung findet 2-mal wöchentlich durch den Anlieger statt.

Die Reinigungsgebühr beträgt keine.

Reinigung
Der ESB führt in Anliegerstraßen keine Reinigung durch. Die kompletten Pflichten der Straßenreinigung sind von den Anliegern zu erledigen.
Den Anliegern obliegt die Sauberhaltung der an das Grundstück angrenzenden Verkehrsfläche, üblicherweise bis zur Straßenmitte. Die Reinigung umfasst damit auch Gehwege, kombinierte Geh- und Radwege, Parkflächen und Bushaltestellen, soweit vorhanden. Die Reinigung muß mindestens 2 Mal wöchentlich und bei sicherheitsgefährdenden Verschmutzungen (z.B. nasses Laub, Äste, Scherben) unverzüglich durchgeführt werden. Der Kehricht darf nicht in die Gosse gekehrt werden, sondern ist in geeigneten Abfallbehältern der Anlieger zu sammeln.
Winterdienst
Der ESB führt in Anliegerstraßen keinen Winterdienst durch. Die kompletten Pflichten des Winterdienstes sind von den Anliegern zu erledigen.
Die Anlieger haben den Gehweg bzw. die Straße mindestens in einer Breite von 1 m von Schnee und Eis frei zu machen. Dies gilt in der Zeit von 07:30 - 19 Uhr. Streusalz darf nur bei besonderer Gefahrenlage (z.B. Gefällestrecke, Blitzeis) benutzt werden, üblicherweise sind abstumpfende Mittel zu verwenden. Schnee und Eis darf am Rand des Bürgersteiges gelagert werden, nicht an Bushaltestellen und Hydranten.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungssatzung.