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Straßen und Wege

Wer hat welche Pflichten?

Die Aufgaben der Straßenreinigung werden in Bocholt zwischen den Anliegern und der Stadt aufgeteilt. Innerhalb der geschlossenen Ortslagen gibt es folgende Zuständigkeiten für die Reinigung:

Anliegerinnen und Anlieger:

  • Gehwege
  • Kombinierte Geh- und Radwege
  • Fahrbahnen, soweit es sich um Anliegerstraßen handelt

Die an die Straße bzw. den Gehweg angrenzenden Anlieger haben die Verkehrsfläche zweimal wöchentlich zu reinigen.

Stadt Bocholt /  ESB:

  • Radwege
  • öffentliche Plätze
  • Fahrbahnen, soweit es sich nicht um Anliegerstraßen handelt

Das als Anlage zur Straßenreinigungssatzung geführte Straßenverzeichnis gibt Auskunft, bei welchen Straßen es sich um Anliegerstraßen (Gruppe 5) handelt. Alle anderen Straßen werden von der Stadt gereinigt. 

Kehrwagen (Foto: Max Biermann)

Daten für jede Straße - schnell auf einen Blick

Die weitere Aufteilung in die Gruppen 1 bis 4 und 6 bis 7 sagt etwas darüber aus, um welche Art von Straßen es sich handelt und wie häufig die Straße gereinigt wird. Die unterschiedlichen Reinigungsintervalle werden von der Stadt auf der Basis der Kriterien Verkehrswichtigkeit, Frequentierung und Verschmutzungsgrad festgelegt.

Für Straßen, die von der Stadt gereinigt werden, erhebt die Stadt Straßenreinigungsgebühren.

Der Online-Dienst "Strassenreinigung" ermöglicht, den für die jeweilige Straße geltenden Reinigungsrhythmus, den Reinigungstarif sowie die Pflichten der Anieger einfach und schnell zu ermitteln. Nach der Eigabe der Straße und dem Klick auf "senden werden diese Informationen angezeigt.

Informationen zum Winterdienst erhalten Sie im Infoblatt zum Winterdienst.

Was kostet die Straßenreinigung?

Bürgerinnen und Bürgern, deren Grundstück von einer Anliegerstraße (Gruppe 5) erschlossen wird, zahlen keine Straßenreinigungsgebühren. Wird die erschließende Straße von der Stadt Bocholt gereinigt, richtet sich die Gebühr nach der Frontlänge (Länge der Grundstücksseite an der das Grundstück erschließenden Straße), der Reinigungshäufigkeit und der Klassifizierung der Straße.

Aktuelle Gebührensätze für die Straßenreinigungsgebühr (Stand: 01.01.2024):

  • Gruppe 1:    1,79 Euro / m / Jahr
  • Gruppe 2:    3,58 Euro / m / Jahr
  • Gruppe 3:    5,37 Euro / m / Jahr
  • Gruppe 4:  12,53 Euro / m / Jahr

 

  • Gruppe 5: keine Gebühren da Anliegerreinigung

 

  • Gruppe 6:    1,07 Euro / m / Jahr
  • Gruppe 7:    2,15 Euro / m / Jahr

Die Gebühr wird über den Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Bocholt abgerechnet. Weitere Fragen zur Höhe der Straßenreinigungsgebühr beantwortet der städtische Geschäftsbereich Steuern und Gebühren.

Beispiel: Liegt das Grundstück mit einer Front von 15 m an einer Straße der Gruppe 1 zahlt der Eigentümer eine Straßenreinigungsgebühr in Höhe von 15 x 1,79 Euro = 26,85 Euro pro Jahr.

Strassenreinigung

Damit alles glatt geht: Der Winterdienst

Bei Schnee- und Eisglätte ist der ESB im Einsatz. In der Zeit vom 15. November bis zu 15. März sorgt eine Rufbereitschaft dafür, dass die Mitarbeiter schnellstmöglich ihrer Arbeit nachgehen, wenn die Wetterlage es erfordert. Da die Mitarbeiter mit ihren Fahrzeugen aber nicht überall gleichzeitig sein können, wird das Räumen und Streuen nach Dringlichkeit organisiert. Priorität haben die Hauptverkehrsstraßen, besonders gefährliche Straßenabschnitte und die Schulbuslinien. 

Weitere Informationen dazu gibt's im Infoblatt zum Winterdienst. Fragen zum Winterdienst unter 02871 953-3406

Was muss ich als Anlieger tun?

(Quelle: §5 Straßenreinigungssatzung der Stadt Bocholt)

Reinigungspflichten als Anwohner bei Schnee und Glätte

1)

Gehwege müssen in der Zeit von 7.30 bis 19 Uhr in einer Mindestbreite von 1 m, bei geringerer Breite in der Gesamtbreite, durch die Reinigungspflichtigen von Schnee, Schneematsch und Eis freigehalten bzw. mit abstumpfenden Mitteln begehbar gehalten werden.

Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Die Streumittel müssen so beschaffen sein, dass durch sie das Schuhwerk von Passanten und die Straßenoberfläche nicht unzumutbar beschädigt werden. Der Schnee darf an der Grenze von Bürgersteig bzw. Gehweg und Fahrdamm, jedoch nicht an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel und an Hydranten abgelagert werden. 

2) An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. Bei Straßeneinmündungen oder -kreuzungen haben die Reinigungspflichtigen jeweils bis zu Fahrbahnmitte für die Fußgänger Übergänge zu schaffen.
3) Bei Eintritt von Tauwetter sind für den Abfluss des Schmelzwassers Rinnen und Rinneneinlaufschächte freizuhalten. Durch das Abschaufeln und Loshacken von Schnee und Eis darf die Straßenoberfläche nicht beschädigt werden.
4) Eis-(Schlinder-)Bahnen dürfen auf Straßen nicht angelegt werden. Angelegte Eisbahnen sind unverzüglich von Reinigungspflichtigen mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen.
5) Überschneite und überfrorene Deckel von Hydranten sind von Reinigungspflichtigen sichtbar freizuhalten. 

Häufige Fragen

Werden Geh- und Radwege von Schnee und Eis befreit?

Für die Sicherung des Fußgängerverkehrs gelten etwas höhere Anforderungen als an den Fahrverkehr. Aber auch hier gibt es Grenzen: Da alle Anlieger laut Straßenreinigungssatzung verpflichtet sind, einen Meter Gehweg an ihren Grundstücken von Schnee und Eis frei zu halten, ist der Fußverkehr schon großräumig gesichert.

Zusätzlich bedient der Entsorgungs- und Servicebetrieb für den Fußverkehr wichtige und stark frequentierte Flächen, z.B. Übergänge an Ampelkreuzungen.

Da die Stadt Bocholt eine fahrradfreundliche Stadt ist und den Radverkehr so sicher wie möglich gestalten will, bezieht der ESB fast alle Radwege in den Winterdienst mit ein. Für Fußgänger wird in der Innenstadt aktuell ein 1,5 Meter breiter Gehweg freigehalten.

Warum fahren Räumfahrzeuge mit hochgezogenem Räumschild?

Sollte ein Fahrzeug mit angehobenem Schild unterwegs sein, kann das folgenden Grund haben: Nach dem Räumen und anschließendem Streuen bei geschlossener Schneedecke muss das Salz eine Zeit lang einwirken. Außerdem drückt der nachfolgende Verkehr das gestreute Salz in die oberste Schneeschicht.

Auf der Rücktour wird das oberste Schild des Räumfahrzeugs angehoben, im das Salz nicht sofort wieder abzuräumen.

Warum werden nicht alle Straßen geräumt?

Hier gilt: Eine Räum- und Streupflicht seitens der Stadt besteht bei Schnee- und Eisglätte zum Schutz des Fahrverkehrs innerhalb geschlossener Ortslagen nur an verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Stellen der Fahrbahn.

Darum gibt es in Bocholt für die Räumung eine Reihenfolge je nach Bedeutung für den Verkehr und Dringlichkeit. Vorrang haben hier beispielsweise unübersichtliche Kreuzungen an Hauptverkehrsstraßen. Besonders gefährliche oder unübersichtliche Stellen können so durchaus mehrfach bedient werden - weniger risikoreiche Stellen dafür später oder gar nicht.

Reine Anwohnerstraßen werden vom Entsorgungs- und Servicebetrieb nicht angefahren.

Wie verhalte ich mich richtig?

Wir alle nutzen täglich Straßen und Wege. Egal, wie sich ein Verkehrsteilnehmer im Straßen- und Wegenetz der Stadt Bocholt bewegt, er muss sich durch geeignete Maßnahmen selbst schützen.

Bei Schnee- und Eisglätte heißt das:

  • Geeignetes Schuhwerk
  • Winterbereifung
  • angepasstes Verhalten
  • angepasste Fahrweise
  • nur zwingend notwendige Wege zurücklegen

Die Wünsche und Ansprüche an den Winterdienst sind sehr unterschiedlich. Es ist allerdings unmöglich, alle Flächen vollständig gefahrlos zu gestalten und zu halten. Der Entsorgungs- und Servicebetrieb bemüht sich, möglichst vielen Bedürfnissen gerecht zu werden. Im Vordergrund steht dabei die Verkehrssicherheit, aber auch der Umweltschutz und die Kosten.

Berufstätige sollen sicher an ihren Arbeitsplatz, Kinder zur Schule und zum Kindergarten gelangen. Bäume und Pflanzen am Straßenrand sollen nicht zu stark durch Salz belastet werden.