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Rathaus

Ortsrecht

Unter Ortsrecht versteht man allgemein das von den Gemeinden - hier also von der Stadt Bocholt - erlassene Recht aufgrund eigener oder übertragener Zuständigkeit. Hierzu zählen etwa die gemeindlichen Satzungen, Ordnungen und Tarife sowie die ordnungsbehördlichen Verordnungen.

Kommunale Rechtsgrundlagen der Stadt Bocholt wie Satzungen, Regelungen und Gebühren im Überblick:

1. Gemeindeverfassung und Gemeindeverwaltung

3. Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung

4. Schul- und Kulturverwaltung

6. Bau- und Grünflächenverwaltung