Stadtverordnetenversammlung beschließt Vorgehensweise zur Grundsteuer für das Jahr 2026
Aktuelle Steuersätze gelten weiter // Gerichte prüfen noch die Rechtslage // Stadt will bis Juni rechtssichere Lösung erarbeiten // Keine direkten Widersprüche nötig
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2025 beschlossen, die aktuellen Steuersätze für die Grundsteuer zum Jahreswechsel zunächst beizubehalten, diese aber bis Mitte 2026 erneut zu überprüfen. Grund für dieses Vorgehen sind noch laufende Gerichtsverfahren, die klären sollen, ob unterschiedliche Steuersätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien zulässig sind. Die Stadt möchte mit einer...