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 Kein Alkohol an Kinder: Die Stadt Bocholt appelliert, an den Karnevalstagen den Jugendschutz zu beachten.

Kein Alkohol an Kinder: Die Stadt Bocholt appelliert, an den Karnevalstagen den Jugendschutz zu beachten.

© Adobe Firefly

05. Februar 2024Kinder und Jugend

Karneval: Kein Alkohol an Kinder und Jugendliche

Stadt Bocholt appelliert, auf Kinder- und Jugendschutz zu achten

Zur bevorstehenden Karnevalszeit, insbesondere am Rosenmontagszug, nimmt die Stadt Bocholt erneut das Thema Alkoholkonsum von Minderjährigen in den Fokus und erinnert daran, bei allem Trubel den Jugendschutz im Auge zu behalten.

Ein dringender Appell richtet sich an alle Erwachsenen, verstärkt auf die Kinder und Jugendlichen in ihrem Umfeld zu achten. Besondere Verantwortung tragen dabei Gastwirtinnen und Wirte, Verkäuferinnen und Verkäufer, die Organisatoren des Karnevalszuges sowie Eltern. Sie werden dazu aufgerufen, keinen Alkohol an Minderjährige abzugeben, auf alkoholisierte Jugendliche zu achten und bei Bedarf entsprechende Hilfsmaßnahmen zu ergreifen.

Das Jugendschutzgesetz setzt klare Grenzen:

  • Keine Abgabe oder Konsum von alkoholischen Getränken an Kinder unter 16 Jahren; für Spirituosen gilt ein Mindestalter von 18 Jahren

  • Der Konsum von Tabakwaren, einschließlich E-Zigaretten und E-Shishas, in der Öffentlichkeit ist erst ab 18 Jahren erlaubt

Warum ist Alkohol besonders gefährlich für Kinder und Jugendliche?

  • Alkohol wirkt sich sowohl auf die Organe als auch auf die psychische Verfassung aus und kann bei übermäßigem Konsum zu Schädigungen führen

  • Kinder und Jugendliche sind aufgrund ihrer Entwicklung anfälliger für die negativen Auswirkungen von Alkohol

  • Aufgrund ihres niedrigeren Körpergewichts steigt der Alkoholgehalt im Blut von Kindern und Jugendlichen schneller an

  • Eine Alkoholvergiftung mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen droht bereits bei kleinen Mengen

Insbesondere Eltern tragen die Verantwortung, ihre Kinder vor den Folgen des Alkoholkonsums zu schützen. Sie sollten sicherstellen, dass ihre Kinder nicht alkoholisiert zum Umzug gehen und keinen Alkohol mit sich tragen.

Der Fachbereich Öffentliche Ordnung appelliert zudem dringend an alle Karnevalistinnen und Karnevalisten, auf Glasbehältnisse beim Rosenmontagszug zu verzichten. Glasbruch erhöht nicht nur die Müllmenge, sondern kann auch zu Verletzungen führen, insbesondere bei Kindern, die Bonbons sammeln.

Kleinflaschen stellen auch nach Ende des Zuges ein Risiko dar, da sie unter die Reifen der Reinigungsfahrzeuge geraten können und zu gefährlichen Geschossen werden. Daher der dringende Aufruf:  Unterstützen Sie die Einsatzkräfte, indem Sie Glasbehältnisse zu Hause lassen!

Notfälle werden auch in diesem Jahr im Malteser-Zelt auf dem Gasthausplatz versorgt. Es dient als Anlaufstelle für hilfsbedürftige Personen oder vermisste Kinder.

 Kein Alkohol an Kinder: Die Stadt Bocholt appelliert, an den Karnevalstagen den Jugendschutz zu beachten.

Kein Alkohol an Kinder: Die Stadt Bocholt appelliert, an den Karnevalstagen den Jugendschutz zu beachten.

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