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Herzlich Willkommen auf der Internetseite von Bocholt.

Toll, dass Sie hier sind.

Wir erklären Ihnen hier die Internet-Seite.

Sie erhalten hier wichtige Informationen.

So funktioniert bocholt.de

Dies ist die Internet-Seite von Bocholt.
Wir erklären Ihnen jetzt die Internet-Seite.

Aber nur das Wichtigste:
Auf einigen Seiten gibt es Bilder.
Sie können die Bilder anklicken.
Dann kommen Sie zu Informationen von dem Thema.

 

Es gibt 6 große Bereiche auf unserer Internet-Seite.
Sie können die Bereiche anklicken.
Dann kommen Sie zu der Seite von dem Thema:

  1. Die Start-Seite
  2. Rathaus und Bürgerservice
  3. Freizeit und Tourismus
  4. Umwelt und Bauen
  5. Wirtschaft und Arbeit
  6. Soziales und Bildung

An der rechten Seite sind grüne Kästen mit Symbolen darauf.

Sie können diese Kästen anklicken.
Dann können Sie Einstellungen machen.
Zum Beispiel die Schrift-Größe oder die Farben.

Sie können Informationen teilen.

 

1. Die Start-Seite

Auf der Start-Seite stehen viele Nachrichten.
Sie sehen einen Veranstaltungs-Kalender.
Da stehen die Veranstaltungen in Bocholt.


Zum Beispiel:

  • Konzerte
  • Theater
  • Ausstellungen


Ganz oben auf der Seite steht das Bocholt-Logo.
Sie können es anklicken.
Dann kommen Sie immer wieder zur Start-Seite zurück.

 

2. Rathaus und Bürgerservice

Dieser Bereich ist für Menschen in Bocholt.
Es gibt viele Informationen zum Leben in Bocholt.

Es gibt Infos aus der Politik und der Verwaltung.

Hier finden Sie Adressen von Fach-Bereichen und Ämtern.

Sie finden auch Ansprech-Partner und Öffnungszeiten.


Zum Beispiel zu:

  •     Bürgerbüro
  •     Arbeit und Soziales
  •     Jugendamt
  •     Bauamt
  •     Müll
  •     Kindergarten
  •     Schule
  •     Polizei
  •     Feuerwehr
3. Freizeit und Tourismus

In Bocholt gibt es viel Interessantes zu sehen.
Auf dieser Seite stehen Informationen und Tipps.
Zum Beispiel: Wo Sie übernachten können.

Wohin Sie einen Ausflug machen können.

Wo Sie einkaufen können.

Oder wo Sie in Bocholt essen gehen können.

 

4. Umwelt und Bauen

Hier gibt es Infos zum Bauen in Bocholt.
Zum Beispiel: zum Thema Verkehr und Umwelt.

Oder wo Sie in Bocholt ein Haus bauen können.

 

5. Wirtschaft und Arbeit

Hier stehen Infos zur Wirtschaft in Bocholt.

Zum Beispiel: zum Thema Industrie und Handel.

 

6. Soziales und Bildung

Hier sind Infos zu der Stadt-Bibliothek, der Musik-Schule und der Volks-Hoch-Schule.

Sie erfahren hier mehr über die Kultur in Bocholt.

Sie bekommen Infos zu den Schulen in Bocholt.

Und Infos zu den Sport-Vereinen.


Zum Beispiel:

  •     Kunst
  •     Musik
  •     Bücher
  •     Veranstaltungen
  •     Schulen
  •     Sport-Vereine

Meldebescheinigung

Melde-Bescheinigung

Eine Melde Bescheinigung ist ein Papier
mit den Melde-Daten von einer Person.

Wir bestätigen mit dem Papier:
Wo eine Person gemeldet ist.
Also wo die Person wohnt.

Sie bekommen von uns
1 kosten-lose Melde-Bescheinigung:

• Wenn Sie Ihre Wohnung anmelden
• Wenn Sie Ihre Wohnung ummelden
• Wenn Sie Ihre Wohnung abmelden.

Manchmal brauchen Sie eine
weitere Melde-Bescheinigung.
Zum Beispiel:

• für einen Antrag beim Amt,
• für Pass Angelegenheiten
• oder für private Zwecke.

Es gibt verschiedene Melde-Bescheinigungen.
Hier erklären wir die Unterschiede:

Einfache und erweiterte Melde-Bescheinigung

Es gibt die einfache Melde-Bescheinigung.
Darin steht nur: Wer, wo gemeldet ist.
Sonst stehen darin keine Einzelheiten.

Für mehr Angaben brauchen Sie eine
erweiterte Melde-Bescheinigung.

In der erweiterten Melde-Bescheinigung
stehen Melde-Daten und zusätzliche Infos.

Zum Beispiel:
• Infos zur Staats-Angehörigkeit

Staats-Angehörigkeit bedeutet:
Eine Person gehört zu einem bestimmten Land.

Zum Beispiel:
Weil die Person dort geboren ist.
Oder weil die Person in das Land eingewandert ist.

• Infos zu früheren Adressen
• Infos zum Familien-Stand
Das bedeutet zum Beispiel:
Ob eine Person verheiratet oder geschieden ist.

Eine erweiterte Melde-Bescheinigung brauchen Sie zum Beispiel:
• für eine Hochzeit
• Oder bei Pass-Angelegenheiten.

Wie bekomme ich eine Melde-Bescheinigung?

Wenn Sie eine Melde-Bescheinigung brauchen,
kommen Sie zu uns ins Amt.

Adresse:
Stadt Bocholt
Bürgerbüro
Neutorplatz 3
46395 Bocholt 

Bitte beachten Sie:
Die Ämter haben nur Melde-Daten bis zum Jahr 1985.

Für ältere Melde-Daten brauchen Sie eine Archiv-Auskunft.
Zum Beispiel: Für die Bestätigung von alten Adressen,
die nicht mehr im Melde-Register sind.
Dafür brauchen Sie eine Archiv-Auskunft.

Archiv-Auskunft

Melde-Daten aus der Zeit vor 1986 bekommen Sie im Archiv.
Im Archiv gibt es alle alten Papiere und Daten.
Deshalb müssen wir oft länger im Archiv suchen.
Deshalb kostet die Archiv-Auskunft mehr
als eine Bescheinigung vom Amt.


Wann brauche ich eine Archiv-Auskunft?

Eine Archiv-Auskunft brauchen Sie zum Beispiel
für Ihre ausländische Rente oder für private Zwecke.

Wie bekomme ich eine Archiv-Auskunft?

Wenn Sie eine Archiv-Auskunft brauchen,
dann schreiben Sie uns bitte einen Brief.
Schicken Sie den Brief an diese Adresse:

Stadt Bocholt
Bürgerbüro
Neutorplatz 3
46395 Bocholt

Beachten Sie bitte:
Die Archiv Auskunft dauert bis zu 6 Wochen.

Muss ich persönlich ins Amt?

Ja. Sie müssen zu uns kommen.
Sie müssen uns Ihren Personal-Ausweis zeigen.
Oder einen anderen Pass von Ihnen.

Wenn Sie nicht persönlich kommen können,
kann für Sie jemand anderes mit uns sprechen.
Sie müssen der Person vertrauen.
Sie müssen es der Person schriftlich erlauben.
Die Erlaubnis heißt: Vollmacht.
Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie einem Menschen,
etwas für Sie zu tun.
Sie schreiben den Namen von der Person auf das Papier.
Sie müssen das Papier unterschreiben.
Damit erlauben Sie dem Menschen,
für Sie zum Amt zu gehen.

Der Mensch muss uns im Amt diese Papiere zeigen:
• Die Vollmacht.
• Und seinen Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
• Und Ihren Personal-Ausweis oder Pass.


Was brauche ich für eine Melde-Bescheinigung?

Sie müssen uns diese Papiere zeigen:
• Ihren Personal-Ausweis
• oder Ihren Pass


Wie viel kostet die Bescheinigung?

Sie bekommen von uns
1 kosten-lose Melde-Bescheinigung:

• Wenn Sie Ihre Wohnung anmelden
• Wenn Sie Ihre Wohnung ummelden
• Wenn Sie Ihre Wohnung abmelden.


Jede weitere Melde-Bescheinigung kostet 6 Euro.

Achtung:

Melde-Bescheinigungen mit Archiv-Auskunft kosten mehr.


Wo finde ich die Gesetze dazu?

Die Regeln zur Melde-Bescheinigung
stehen im Bundes-Melde-Gesetz.

Wo bekomme ich Beratung und Hilfe?

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zum Bürgerbüro.

Diese Seite in Alltags Sprache lesen.

Gewerbe anmelden, abmelden oder ummelden


Gewerbe anmelden, abmelden oder ummelden

Ein Gewerbe ist eine Tätigkeit,
mit der man Geld verdient.
Zum Beispiel als Handwerker oder Händler.

Sie müssen jede gewerbliche Tätigkeit beim Amt melden.
Das heißt: Wenn Sie eine Tätigkeit beginnen,
mit der Sie Geld verdienen wollen,
müssen Sie Ihr Gewerbe im Amt anmelden.

Zum Beispiel:
• Wenn Sie ein Unternehmen gründen.
• Wenn Sie eine Gaststätte eröffnen.
• Oder wenn Sie selbst-ständig arbeiten.
Wenn Sie die Tätigkeit beenden,
müssen Sie Ihr Gewerbe im Amt abmelden.

Zum Beispiel:
• Wenn Sie mit der Arbeit aufhören.
• Wenn Sie Ihr Unternehmen schließen.

Bei Veränderungen müssen Sie auch zu uns kommen.
Zum Beispiel:
• Wenn sich Ihre Tätigkeit ändert.
• Wenn sich Ihre Adresse ändert.
• Wenn Sie neue Personen einstellen.
Dann müssen Sie Ihr Gewerbe im Amt
ummelden.


Wo kann ich Gewerbe anmelden, abmelden oder ummelden?

Wichtig:
Es gibt verschiedene Gewerbe.
Es gibt erlaubnis-pflichtige-Gewerbe.

Das heißt:
Sie brauchen eine Erlaubnis für das Gewerbe.
Zum Beispiel:
Für Gaststätten brauchen Sie eine Erlaubnis.
Als Taxi Fahrer brauchen Sie eine Erlaubnis.


Es gibt auch nicht erlaubnis-pflichtige Gewerbe.
Für diese Tätigkeiten brauchen Sie keine Erlaubnis.
Bitte informieren Sie sich vorher,
ob Sie eine Erlaubnis für Ihr Gewerbe brauchen.


Achtung:
Sie müssen auch zum Kassen- und Steuer-Amt.
Das Kassen- und Steuer-Amt
braucht auch Infos über Ihr Gewerbe.

Was brauche ich zum Anmelden, Abmelden oder Ummelden?

Hier finden Sie die Formulare und weitere Infos
zum Anmelden, Abmelden und Ummelden von einem Gewerbe.

Infos zum Gewerbe Anmelden

Infos zum Gewerbe Abmelden

Infos zum Gewerbe Ummelden

Infos zum Reise-Gewerbe

Infos zum Gaststätten-Gewerbe

 

Wo bekomme ich Beratung und Hilfe?

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Adresse:
Stadt Bocholt
Fach-Bereich Öffentliche Ordnubng
Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Neutorplatz 3
4695 Bocholt

Telefon 02871 953-250 oder -357 oder- 558

Wohnung anmelden

Wohnung anmelden

Sie ziehen nach Bocholt?
Oder Sie ziehen in Bocholt um?
Dann müssen Sie die neue Wohnung anmelden.
Dazu müssen Sie zum Melde-Amt.

Das gilt nur:
Wenn Sie oft in der Wohnung sind.
Wenn Sie oft dort schlafen.

Wichtig:
Es gibt Ausnahmen.
Manchmal müssen Sie die Wohnung nicht anmelden.
Hier finden Sie mehr Infos dazu:

Wann muss ich meine Wohnung anmelden?

Sie müssen sich spätestens 2 Wochen
nach dem Umzug anmelden.

Wichtig:
Sie müssen die neue Wohnung anmelden.
Auch wenn Sie nur in Bocholt umziehen.

Wie melde ich meine Wohnung an?

Sie füllen das Anmelde-Formular aus.
Das können Sie hier machen.

Drucken Sie das Anmelde Formular aus.

Wichtig:
Wenn Sie eine 2. Wohnung in Deutschland haben
müssen Sie auch das Bei-Blatt ausfüllen.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite des Bürger-Büros.

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder etwas nicht verstehen.

Sie müssen die Formulare unterschreiben.
Sie kommen zu uns ins Melde-Amt.
Sie bringen beide Formulare mit.
Und die anderen Papiere.

Mehr Infos stehen unter der Überschrift:

Was brauche ich zum Anmelden?

Sie brauchen zum Anmelden:
• Ihren Personal-Ausweis
• Oder Ihren Reise-Pass
• Oder ein Ersatz-Papier
• Oder den Kinder-Reise-Pass
• Oder die Geburts-Urkunde
• Das Anmelde-Formular

Anmelde Formular ausfüllen

• Die Bescheinigung vom Vermieter
oder der Vermieterin.
Die Bescheinigung heißt:
Wohnungs-Geber-Bestätigung.

Der Vermieter oder die Vermieterin
muss Ihnen die Bescheinigung geben.

Dann müssen Sie die Bescheinigung
beim Melde Amt abgeben.
Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.

Wichtig:
Der Miet-Vertrag reicht nicht zum Bestätigen.
Sie müssen immer die Bescheinigung abgeben.

Was ist, wenn ich mehrere Wohnungen habe?

Sie haben mehrere Wohnungen in Deutschland.
Eine Wohnung ist Ihre Haupt-Wohnung.
Das ist die Wohnung, in der Sie oft sind.
Jede andere Wohnung ist Ihre Neben-Wohnung.

Wichtig:
Sie müssen ein Bei-Blatt ausfüllen.
Wenn Sie andere Wohnungen haben.
Sie müssen das Bei-Blatt im Amt zeigen.
Zusammen mit dem Anmelde-Formular
für die Haupt-Wohnung.

Anmelde Formular für Haupt Wohnung

Bei-Blatt für Neben Wohnung

Was ist, wenn ich nicht kommen kann?

Sie dürfen die Papiere nicht mit der Post schicken.
Wenn Sie nicht persönlich kommen können,
muss jemand anderes zum Anmelden kommen.
Sie müssen der Person vertrauen.
Sie müssen es der Person schriftlich erlauben.

Die Erlaubnis nennt man Vollmacht.
Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie einer Person,
etwas für Sie zu tun.

Sie schreiben den Namen von der Person auf das Papier.
Sie müssen das Papier unterschreiben.
Damit erlauben Sie dem Menschen,
für Sie zum Amt zu gehen.

Sie müssen die Vollmacht unterschreiben.
Die Person muss uns diese Papiere zeigen:

• Die Vollmacht mit Ihrer Unterschrift.
• Das Anmelde-Formular mit Ihrer Unterschrift.
Wenn Sie mehr als 2 Personen anmelden wollen
müssen Sie mehrere Anmelde-Formulare ausfüllen.
• Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass
Bescheinigung vom Vermieter oder Vermieterin.

Sie müssen die Bescheinigung vom Vermieter
oder der Vermieterin immer beim Anmelden zeigen.
Sie heißt: Wohnungs-Geber-Bescheinigung

Wichtig:
Der Miet-Vertrag reicht nicht als Nachweis.
Sie müssen immer die Bescheinigung abgeben.

Wann muss meine Wohnung nicht anmelden?

Sie müssen die Wohnung nicht anmelden:
• Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben


Sie haben eine Wohnung angemeldet
und wohnen jetzt in einer 2. Wohnung.
Sie müssen die 2. Wohnung nicht anmelden.
Und auch nicht abmelden.
Wenn Sie weniger als 6 Monate dort wohnen.

Sie müssen die Wohnung anmelden,
wenn Sie länger als 6 Monate

• in der 2. Wohnung gewohnt haben.
• in der 2. Wohnung wohnen wollen.

Für das Anmelden haben Sie 2 Wochen Zeit.
Sie müssen dazu die Bescheinigung
vom Vermieter oder der Vermieterin zeigen.

• Wenn Sie aus dem Ausland kommen

Sie wohnen im Ausland?
Sie sind nicht in Deutschland gemeldet?

Dann müssen Sie die Wohnung
nach 3 Monaten anmelden.
Egal woher Sie kommen.


Wenn der Mieter oder die Mieterin
im Kranken-Haus ist.
Oder im Pflege Heim.


Manchmal kommt der Mieter oder die Mieterin
• ins Kranken-Haus
• ins Pflege-Heim
• oder ein anderes Heim.

Dann muss die Person sich nicht ummelden.
Solange sie in der alten Wohnung gemeldet ist.

Vielleicht geht die Person nicht mehr
in die Wohnung zurück.
Die Wohnung wird neu vermietet.
Oder sie wird verkauft.

Dann muss jemand dem Amt Bescheid sagen.
Zum Beispiel:
• der Mieter oder die Mieterin
• oder ein Betreuer oder eine Betreuerin
• oder der Leiter oder die Leiterin vom Heim.

Sie haben dafür 2 Wochen Zeit.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite des Bürger-Büros.

Meine Daten sollen nicht
weiter gegeben werden.
Was kann ich tun?

Sie können der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen.
Wenn Sie damit nicht einverstanden sind.
Dann geben wir keine Daten von Ihnen
an andere Stellen weiter.

Sie müssen dafür einen Antrag ausfüllen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Übermittlungs-Sperre.
Der Antrag ist kostenlos.

Hier können Sie den Antrag ausfüllen.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite des Bürger-Büros.

Wir geben Ihre Daten an bestimmte Stellen weiter.
Sie müssen das vorher erlauben.
Zum Beispiel:
Sie stehen nur dann im Telefon-Buch
wenn Sie es wollen und erlauben.
Sonst dürfen wir Sie nicht ins Telefon Buch schreiben.
Das nennen wir Übermittlungs-Sperre.


Melde-Gesetz

Im Melde-Gesetz sind Regeln zum:

Anmelden einer Wohnung
Abmelden einer Wohnung
Ummelden einer Wohnung

Jede Person muss sich an das Gesetz halten:
Wenn sie eine Wohnung mietet.
Oder eine Wohnung vermietet.

• Wenn Sie eine Wohnung mieten:

Sie müssen eine Bescheinigung vom Vermieter
oder der Vermieterin abgeben.
Die Bescheinigung heißt: Wohnungs-Geber-Bestätigung.
Der Vermieter oder die Vermieterin
muss Ihnen die Bescheinigung geben.
Sie müssen dem Vermieter oder der Vermieterin
alle Infos für die Bescheinigung geben.

Dann müssen Sie die Bescheinigung
im Melde-Amt abgeben.
Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.

Wichtig:
Der Miet-Vertrag reicht nicht als Nachweis.
Sie müssen immer die Bescheinigung abgeben.

Sagen Sie dem Melde-Amt:
Wenn Sie die Bestätigung nicht rechtzeitig bekommen.
Oder wenn die Bestätigung falsch ist.
Dann muss der Vermieter eine Strafe zahlen.
Die Strafe kostet bis zu 1 Tausend Euro.


• Wenn Sie eine Wohnung vermieten:

Das müssen Sie als Vermieter machen:

Sie müssen den Einzug vom Mieter bestätigen.
Sie müssen dazu eine Bescheinigung ausfüllen.

Die Bescheinigung heißt:
Wohnungs-Geber-Bestätigung.

Hier können Sie die Bestätigung herunter-laden.

Das müssen Sie in die Bescheinigung schreiben:
• Name und Adresse vom Vermieter
• Die Art der Meldung

Zum Beispiel: Einzug
Wenn Sie in die Wohnung einziehen.
• Datum vom Einzug
• Adresse von der Wohnung
• Namen von allen Personen, die einziehen
• Datum und Unterschrift vom Vermieter
• Name und Adresse vom Eigentümer.
Das ist die Person, der die Wohnung gehört.

Sie müssen dem Mieter die Bescheinigung geben.
Sie haben dafür 2 Wochen Zeit.
Wenn Sie in Ihre eigene Wohnung ziehen,
müssen Sie eine Selbst-Erklärung abgeben.

Das dürfen Sie als Vermieter
oder Vermieterin machen:

Sie dürfen beim Amt fragen,
ob sich der Mieter oder die Mieterin
beim Amt angemeldet hat.
Oder abgemeldet.


Das darf das Amt:
Das Amt darf den Vermieter
oder die Vermieterin fragen,
wer in der Wohnung wohnt.
Oder gewohnt hat.

Achtung:
Sie dürfen nicht über einen Einzug lügen.
Das ist gegen das Gesetz.

Zum Beispiel,
Sie sagen, dass jemand
in die Wohnung einzieht.
Aber niemand zieht in die Wohnung ein.
Dann müssen Sie eine Strafe zahlen.
Die Strafe kostet bis zu 50 Tausend Euro.

Wo stehen die Gesetze zum Anmelden?

Die Gesetze zum Anmelden stehen
im Bundes-Melde-Gesetz.
Die Abkürzung dafür die: BMG.
Die Regeln stehen in Paragraf 17.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für Paragrafen sieht so aus: §.

Kontakt

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite des Bürger-Büros.

Bitte machen Sie vorher einen Termin.

Integrations-Kurs

Integrations-Kurs

Sie können einen Kurs machen:
Wenn Sie aus dem Ausland sind.
Wenn Sie neu in Deutschland sind.
Dann brauchen Sie vielleicht Hilfe beim Start in Deutschland. Und beim Deutsch lernen.


Dafür gibt es Integrations-Kurse.
Hier lernen Sie die deutsche Sprache.
Und Sie lernen mehr über das Leben in Deutschland.

Wichtig:
Sie brauchen für den Integrations-Kurs eine Teilnahme-Berechtigung vom Amt.
Das ist ein Papier auf dem steht:
Sie haben das Recht einen Kurs zu machen.

Was lerne ich im Integrations-Kurs?

Ein Integrations-Kurs hat 2 Teile:

1. einen Sprach-Kurs und
2. einen Orientierungs-Kurs.

Im Sprach-Kurs lernen Sie Deutsch.
Im Orientierungs-Kurs lernen Sie
mehr über Deutschland.

Zum Beispiel:
• Über die Gesetze.
• Über die Lebens-weise.
• Über die Geschichte.

Das Ziel vom Integrations-Kurs ist:
Sie sollen Deutsch lernen.
Sie sollen allein in Deutschland zurecht kommen.
Ohne die Hilfe von anderen Menschen.

Das heißt zum Beispiel:
Sie können dann allein

• Einkaufen.
• Zum Arzt gehen.
• Zum Amt gehen.
• Und viele andere Dinge.

Wer MUSS einen Kurs machen?

Ob Sie einen Kurs machen dürfen oder müssen,
hängt von verschiedenen Fragen ab:

1. Wie gut sprechen Sie Deutsch?
2. Woher kommen Sie?

Wenn Sie aus Europa kommen,
haben Sie meist kein Recht auf einen Kurs.

Aber Sie können einen Antrag stellen,
wenn Sie trotzdem einen Kurs machen wollen.
Zum Beispiel: Weil Sie Deutsch lernen wollen.

3. Wann sind Sie nach Deutschland gekommen?

Wenn Sie NACH dem 1. Januar 2005 nach Deutschland gekommen sind,
haben Sie meistens das Recht auf einen Kurs.
Das heißt: Sie DÜRFEN einen Kurs machen.

Achtung:
Es kann auch sein, dass Sie dazu verpflichtet sind.
Das heißt: Sie MÜSSEN einen Kurs machen.

Zum Beispiel: Wenn Sie kein Deutsch verstehen.
Oder wenn Sie nur wenig Deutsch können.

Wichtig:
Manchmal MÜSSEN Sie auch einen Kurs machen,
wenn Sie VOR dem 1. Januar 2005 eingereist sind.

Wo kann ich einen Integrations-Kurs machen?

Hier finden Sie eine Liste mit allen Einrichtungen,
die Integrations-Kurse machen:

Liste mit Integrations-Kursen

Mehr Infos stehen auf den Internet-Seiten vom Bundes-Amt.


Was ist, wenn ich NICHT zum Kurs gehe?

Es ist gegen das Gesetz: 
Wenn Sie nicht zum Kurs gehen.
Oder wenn Sie den Kurs abbrechen.
Obwohl Sie dazu verpflichtet sind.

Das heißt:
Das ist verboten!

Sie müssen dann eine Strafe zahlen.
Sie müssen bis zu 1.000 Euro zahlen.
Oder Ihre Sozial-Leistungen werden gekürzt.
Wenn Sie Geld vom Amt bekommen.

Das heißt:
Sie bekommen dann weniger Geld vom Amt.
Zum Beispiel: Weniger Sozial-Hilfe.

Und Ihre Aufenthalts-Erlaubnis wird
vielleicht nicht verlängert.

Das heißt:
Wenn Ihre Aufenthalts-Erlaubnis abläuft,
müssen Sie Deutschland vielleicht verlassen.
Und in Ihre Heimat zurück gehen.
Oder in ein anderes Land.

Wann SOLL ich einen Kurs machen?

Ein Integrations-Kurs ist gut: 
Wenn Sie in Deutschland bleiben wollen.
Wenn Sie hier leben und arbeiten wollen.

Zum Beispiel:
Wenn Sie eine Niederlassungs-Erlaubnis wollen.
Das ist eine Erlaubnis dafür,
dass Sie in Deutschland leben dürfen.

Sie bekommen die Niederlassungs-Erlaubnis nur:

• Wenn Sie genug Deutsch sprechen.
• Und etwas über Deutschland wissen.

Zum Beispiel:
• Wenn Sie etwas über die Gesellschaft wissen.
• Und über die Regeln und Gesetze in Deutschland.

Wenn Sie eine Niederlassungs-Erlaubnis beantragen,
reicht ein Integrations-Kurs als Nachweis.

Damit können Sie dem Amt zeigen:
Ich habe einen Integrations-Kurs gemacht.
Ich kann genug Deutsch sprechen.
Ich weiß etwas über Deutschland:
Über die Regeln und die Rechte.
Und über die deutsche Gesellschaft.

Das bedeutet: Ein Integrations-Kurs ist
wichtig für eine Niederlassungs-Erlaubnis.

Es gibt noch mehr Vorteile:
Sie werden vielleicht schneller ein-gebürgert.
Wenn Sie einen Integrations-Kurs gemacht haben.

Ein-gebürgert heißt:
Sie werden deutscher Bürger. Oder deutsche Bürgerin.
Sie bekommen einen deutschen Pass.
Und Sie dürfen in Deutschland leben.

Wie bekomme ich eine Teilnahme-Berechtigung?

Die Teilnahme-Berechtigung bekommen Sie im Integrations-Amt.

Achtung:
Wenn Sie NACH dem 1. Januar 2005 eingereist sind,
haben Sie meistens ein Recht auf einen Kurs.

Das heißt: Sie bekommen eine Teilnahme-Berechtigung.
Damit dürfen Sie einen Kurs machen.

Wichtig:
Manchmal bekommen Sie auch eine Teilnahme-Berechtigung,
wenn Sie VOR dem 1. Januar 2005 eingereist sind.

Bitte gehen Sie persönlich ins Amt.

Wir prüfen dann:
Ob Sie eine Teilnahme-Berechtigung für einen Integrations-Kurs bekommen.

Muss ich persönlich ins Amt gehen?

Ja.
Sie müssen persönlich zu uns kommen:
Wenn Sie einen Integrations-Kurs machen wollen.
Und eine Teilnahme-Berechtigung brauchen.

Wir beraten Sie gerne.
Wir prüfen, ob Sie eine Teilnahme-Berechtigung bekommen.

Wie viel kostet das?
Sie müssen nichts bezahlen.
Die Beratung und Prüfung sind kostenlos.

Wo bekomme ich die Teilnahme-Berechtigung?

Hier mit der Maus klicken.
Dann öffnet sich die Seite des Bürger-Büros.


Integrations-Kurs

In-te-gra-tion heißt:
Menschen aus dem Ausland lernen
die deutsche Sprache und Kultur.
Damit sie gut in Deutschland leben.
Damit sie überall mitmachen können.

Die VHS Bocholt macht verschiedene Kurse:

• Integrations-Kurse für Erwachsene
• Jugend-Integrations-Kurse
Das sind Kurse nur für junge Menschen.
• Integrations-Kurse mit Alpha-beti-sierung
In den Kursen lernen Sie Lesen und Schreiben.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zur VHS Bocholt.

Der Integrations-Kurs besteht aus 2 Teilen:

1. Sprach-Kurs:
Der Kurs dauert 600 bis 900 Stunden.
Das Ziel vom Sprach-Kurs ist der Test.
Er heißt: Deutsch-Test für Zuwanderer.

Sie bekommen dann eine Bescheinigung:
Für den Sprach-Stand A2 bis B1.

2. Orientierungs-Kurs:
Orientierung heißt sich zurecht-finden.
Der Kurs dauert 100 Stunden.

Das lernen Sie im Orientierungs-Kurs:

• Der deutsche Staat
• Rechte und Gesetze
• Geschichte von Deutschland
• Kultur in Deutschland
Zum Beispiel: Kunst und Musik.
Kultur ist alles was von Menschen gemacht ist.
Und was von Menschen erfunden wurde.
Und wie Menschen zusammen leben.
Zum Beispiel: Feier-Tage.
Oder Kleidung und Essen.

Wenn Sie neu in Deutschland sind,
müssen Sie einen Integrations-Kurs machen.
Sie sollen dort mehr über Deutschland lernen.

Wenn Sie schon länger in Deutschland leben,
können Sie einen Integrations-Kurs machen.
Wenn Sie das wollen.
Zum Beispiel:
• Sie sind aus Ihrer Heimat geflohen.
Jetzt wollen Sie in Deutschland bleiben.
Sie wollen die deutsche Sprache lernen.
• Oder Sie kommen aus Europa.
Sie wollen besser Deutsch lernen.

Sie müssen dafür einen Antrag stellen.
Beim Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge.

Die Termine für Integrations-Kurse 
mit Alphabetisierung stehen hier nicht.
Sie müssen uns danach fragen.

Alphabetisierung heißt:
Lesen und schreiben lernen.
Das spricht man so: Al-fa-be-ti-sier-ung.

Beratung und Anmeldung

Alle Kurse sind beratungs-pflichtig.
Das heißt: Sie müssen erst zum Gespräch kommen.
Dann können Sie sich zum Kurs anmelden.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zur VHS Bocholt.

Aufenthalts-Erlaubnis

Aufenthalts-Erlaubnis

Menschen aus dem Ausland
brauchen eine Aufenthalts-Erlaubnis,
wenn Sie in Deutschland bleiben wollen.

Das ist ein Papier, auf dem steht:
Sie dürfen in Deutschland bleiben
Für eine kurze Zeit oder für immer.

Welche Erlaubnis Sie brauchen,
hängt vom Grund für Ihren Aufenthalt ab:

Manche Menschen wollen in Deutschland arbeiten,
Manche Menschen wollen hier studieren.
Manche Menschen wollen für immer in Deutschland leben.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten,
eine Aufenthalts Erlaubnis zu bekommen.
Manchmal ist die Erlaubnis befristet.
Das heißt: Sie gilt nur für eine bestimmte Zeit.
Manchmal ist die Erlaubnis un-befristet.
Das heißt: Die Erlaubnis gilt für immer.
Auf dieser Seite finden Sie mehr Infos zu:

1. Befristete Aufenthalts-Erlaubnis
2. Un-befristete Aufenthalts Erlaubnis
3. Visum

Befristete Aufenthalts-Erlaubnis

Es gibt eine befristete Aufenthalts Erlaubnis.
Das heißt:
Sie dürfen damit nur eine bestimmte Zeit
in Deutschland bleiben.
Die Erlaubnis gilt nicht für immer.

Sie bekommen eine befristete Aufenthalts-Erlaubnis:

• Wenn Sie in Deutschland arbeiten.
• Oder wenn Sie hier studieren.
• Oder wenn Sie als Au-Pair arbeiten.

Das Wort Au-Pair kommt aus der französischen Sprache.
Au Pair spricht man so: Oh Päär.
Au Pair heißt: Sie wohnen bei einer Familie.
Sie passen auf die Kinder und das Haus auf.

Hier können Sie mehr zur
Aufenthalts-Erlaubnis für die Arbeit lesen.

Hier können Sie mehr zur
Aufenthalts-Erlaubnis fürs Studium lesen.

Hier können Sie mehr zur
Aufenthalts-Erlaubnis für Au Pairs lesen.


  1.  Niederlassungs- Erlaubnis oder:
    un-befristete Aufenthalts Erlaubnis

    Es gibt eine un-befristete Aufenthalts Erlaubnis.
    Un-befristet heißt:
    Die Erlaubnis ist nicht befristet.
    Die Erlaubnis gilt für immer.

    Mit einer un-befristeten Aufenthalts Erlaubnis
    dürfen Sie sich in Deutschland niederlassen.
    Das heißt:
    Sie dürfen für immer in Deutschland leben.
    Deshalb heißt diese Aufenthalts-Erlaubnis auch:
    Niederlassungs-Erlaubnis.

    Hier können Sie mehr zur Niederlassungs
    Erlaubnis lesen.


  2. Visum
    Ein Visum ist auch eine Aufenthalts-Erlaubnis.
    Damit dürfen Sie in Deutschland einreisen.
    Und Sie dürfen eine bestimm te Zeit bleiben.

    Wenn Sie in Deutschland einreisen,
    brauchen Sie ein zweck-entsprechendes-Visum.
    Das heißt:
    Sie müssen nachweisen,
    warum Sie in Deutschland einreisen
    und welchen Zweck Ihre Einreise hat.

    Der Zweck muss auf dem Visum stehen.
    Zum Beispiel:
    • Für die Arbeit in Deutschland
    brauchen Sie ein Geschäfts-Visum.
    • Wenn Sie Ihre Familie besuchen wollen,
    brauchen Sie ein Besuchs-Visum.

Hier bekommen Sie Hilfe und Beratung.
Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite des Bürger-Büros.

 

Pass und Ausweis

Pass und Ausweis

Sie müssen ab 16 Jahren einen
gültigen Personal-Ausweis haben:

• Wenn Sie deutscher Staats-Bürger oder deutsche Staats-Bürgerin sind.
Das heißt:
Sie sind in Deutschland geboren.
Oder Sie sind hier eingewandert.

• Wenn Sie eine Melde-Pflicht haben.
Das heißt:
Wenn Sie länger als 6 Monate in Bocholt wohnen. Dann müssen Sie Ihre Wohnung beim Amt anmelden.

Wichtig:
Sie haben einen gültigen Reise-Pass?
Dann brauchen Sie keinen Personal-Ausweis.

Wichtig:
Es ist gegen das Gesetz,
wenn Sie keinen gültigen Ausweis haben.
Ohne einen gültigen Ausweis
müssen Sie eine Geld-Strafe bezahlen.

Prüfen Sie deshalb immer,
bis wann Ihr Personal-Ausweis gültig ist.
Das steht auf Ihrem Personal-Ausweis.

Welches Papier brauche ich im Ausland?

Jedes Land hat andere Regeln zur Ausweis-Pflicht:

• Reisen in der Europäischen Union

Sie können mit dem Personal-Ausweis
in Länder in Europa reisen.
Die Länder müssen Mitglied
von der Europäischen Union sein.

Wichtig:
Sie müssen einen endgültigen Personal-Ausweis haben.
Damit Sie ins Ausland reisen können.
Endgültig heißt: Ihr Ausweis ist 10 Jahre gültig.

Es gibt auch den vorläufigen Personal-Ausweis.
Der ist nur 3 Monate gültig.
Mit dem vorläufigen Personal-Ausweis
dürfen Sie nicht ins Ausland reisen.
Sie können erst ins Ausland reisen,
wenn der endgültige Personal-Ausweis fertig ist.

• Reisen in alle anderen Länder

Die Länder außerhalb der Europäischen Union,
haben andere Regeln für Reisen:

1. In manche Länder können Sie mit dem
endgültigen Personal-Ausweis reisen.
2. In andere Länder dürfen Sie nur mit Reise-Pass reisen.

Sie finden mehr Infos über die Länder
auf der Internet-Seite vom Auswärtigen Amt.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite des auswärtigen Amts.

Sie können auch in ein Reise-Büro gehen.
Dort gibt es auch Infos über die Länder.
Oder zur Botschaft vom Ziel-Land.
Botschaft heißt:
Eine Vertretung von einem Land
hat ein Haus in einem anderen Land.
Zum Beispiel:
Sie wollen nach Japan reisen.
Dann können Sie zur japanischen Botschaft
in Deutschland gehen.
Sie bekommen dort Infos zum Reisen nach Japan.

Welches Papier braucht mein Kind?

Kinder unter 12 Jahre
müssen einen Kinder-Reise-Pass haben.
Kinder über 12 Jahre müssen
einen elektronischen Reise-Pass haben.
Oder einen Personal-Ausweis.

Wichtig:
Der Personal-Ausweis gilt nur in der Europäischen Union.
Wenn Sie in ein anderes Land reisen,
braucht ihr Kind einen Reise-Pass.

Achtung:
Es gibt eine neue Regel in der Europäischen Union:
Wenn Sie ins Ausland fahren
muss Ihr Kind ein eigenes Reise-Papier haben.
Reise-Papier heißt:
Reise-Pass oder Kinder-Reise-Pass.
Manchmal steht Ihr Kind
mit in Ihrem Reise-Pass.
Das nennen wir: Kinder-Eintrag
Dieser Eintrag ist jetzt un-gültig.

Aber Ihr Reise-Pass bleibt gültig.
Sie dürfen mit dem Reise-Pass ins Ausland reisen.
Aber Sie müssen Reise-Papiere für Ihr Kind mitnehmen.

Wo bekomme ich einen Ausweis?

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite mit Infos zum Reise-Pass.

Reise-Pass für Kinder

Reise-Pass für Kinder

Wenn Sie ins Ausland reisen wollen,
brauchen Sie einen Reise-Pass für Ihr Kind.
Bei uns können Sie einen
Kinder-Reise-Pass beantragen.

Der Kinder Reise Pass ist
für Kinder unter 12 Jahren.

Was brauche ich dafür?

Wir brauchen diese Papiere von Ihnen:

• Den alten Kinder-Reise-Pass

Wenn Sie den neuen Kinder-Reise-Pass bekommen,
dann behalten wir den alten Pass.

Oder wir machen den alten Pass ungültig.
Und geben Ihnen dann den alten Pass zurück.

• die Geburts-Urkunde vom Kind

Wenn Sie den neuen Reise Pass beantragen,
bringen Sie bitte eine Geburts-Urkunde mit.
Oder eine Kopie aus dem Geburts Register.
Oder eine Kopie aus dem Familien-Stamm-Buch.

Urkunden aus dem Ausland
müssen ins Deutsche übersetzt werden.
Zum Beispiel:
Ihre Urkunde aus der Türkei ist in türkischer Sprache.
Für das Amt in Deutschland muss
die Urkunde ins Deutsche übersetzt werden.
Das muss ein Übersetzer oder eine Übersetzerin tun.
Oder ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin.
Also ein Experte mit Ausbildung.
Sie dürfen die Urkunden nicht selbst übersetzen.
Auch wenn Sie die Sprache gut können.
Es sind nur Übersetzungen von Experten erlaubt.
Wer Experte ist, legt der Staat fest.
Er prüft die Übersetzer und Dolmetscher.
Dann gibt er Ihnen eine Arbeits Erlaubnis.

Das schwere Wort dafür ist:
Öffentlich bestellt oder beeidigt.
Das heißt: Der Staat hat sie geprüft.
Sie dürfen als Übersetzer oder Dolmetscher arbeiten.

Hier finden Sie Übersetzer und Dolmetscher

Sie müssen die Übersetzung im Original abgeben.
Sie können keine Kopie Übersetzungen abgeben.

• Personal Ausweis oder Reise-Pass
von Eltern oder Erziehungs berechtigten.

Wenn beide Eltern zu uns kommen,
müssen uns beide Eltern Ihre Ausweise zeigen.
Wenn nur 1 Eltern Teil zu uns kommt,
muss der Eltern Teil uns seinen Ausweis zeigen.
Und eine Vollmacht vom anderen Eltern-Teil.
Und eine Kopie vom Ausweis vom anderen Eltern Teil.
Wenn eine andere erziehungs-berechtigte Person kommt,
muss die Person Ihren Ausweis oder Reise Pass zeigen.

Erziehungs-berechtigt heißt:
Ein Gericht hat erklärt,
welche Person sich um ein Kind kümmern darf.
Die Person kann der Vater oder die Mutter sein.
Aber auch eine andere Person.
Zum Beispiel: Oma oder Opa.
Wenn beide Eltern tot sind.

• Vollmacht vom 2. Eltern Teil

Wenn nur 1 Eltern-Teil den Reise Pass beantragt,
muss der Eltern-Teil eine Vollmacht vom 2. Eltern-Teil zeigen.

Eine Vollmacht ist ein Papier, auf dem steht:
Dass Sie jemanden etwas erlauben.
In der Vollmacht müssen diese Infos stehen:
1. Name vom Kind,
2. Name von der Person, die die Vollmacht gibt,
3. Name von der Person, die die Vollmacht bekommt.

Sie können die Infos einfach auf ein Papier schreiben.
Das Papier muss der Eltern Teil unterschreiben,
der zu Hause bleibt und nicht zu uns kommt.
Sie müssen uns die Vollmacht zeigen,
wenn Sie einen neuen Kinder-Reise-Pass beantragen.

• Nachweis über das Sorge Recht
oder Aufenthalts Bestimmungs Recht

Sorge-Recht heißt:
Eine Person darf sich um ein Kind kümmern.
Die Person ist verantwortlich für das Kind.
Das schwere Wort dafür ist: erziehungs-berechtigt.

Wenn nur 1 Person erziehungs-berechtigt ist,
dann müssen Sie uns den

• Nachweis für das Sorge-Recht zeigen.
• Oder den Nachweis über das
Aufenthalts-Bestimmungs-Recht.

Aufenthalts-Bestimmungs-Recht heißt:
Die Person darf bestimmen:
Wo das Kind wohnen soll.
Wo sich das Kind aufhalten darf.

Wenn Sie einen Reise-Pass für Ihr Kind beantragen,
dann müssen Sie uns die Nachweise dafür zeigen.

• Pass-Foto

Wenn Sie einen Kinder Reise Pass beantragen,
müssen Sie uns ein Pass-Foto von Ihrem Kind geben.
Es ist egal, wie alt Ihr Kind ist.
Auch wenn es gerade erst geboren ist.
Auch dann brauchen wir ein Foto von Ihrem Kind.

Das Foto muss aktuell sein.
Das heißt: Das Foto soll nicht älter als 3 Monate sein.
Sie können das Foto nicht als E-Mail schicken.
Fotos am Computer sind nicht erlaubt.
Das schwere Wort dafür ist: Digitale Fotos.
Digitale Fotos sind nicht erlaubt.
Das Foto muss bio- metrie-tauglich sein.
Bio-metrie-tauglich heißt:
Das Gesicht ist gut zu sehen.
Der Kopf ist gerade.
Die Augen sind offen.
Der Mund ist geschlossen.
Der Hintergrund ist ein-farbig.
Die Person ist gut zu erkennen.

Befolgen Sie bitte die Regeln für Pass Fotos.
Die Regeln stehen in der Foto-Muster-Tafel.
In der Foto Muster Tafel gibt es auch Beispiele,
wie das Foto bei Babys oder kleinen Kindern sein muss.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zur Foto-Muster-Tafel für Pass-Fotos.

• Verlust-Anzeige

Wenn Sie den alten Pass verloren haben,
müssen Sie eine Verlust-Anzeige bei uns abgeben.
Das ist ein Papier, auf dem steht:
Ihr Name und was Sie verloren haben.
Wenn Sie den neuen Pass beantragen
dann zeigen Sie uns bitte die Verlust-Anzeige.

• Bescheinigung von der Polizei

Wenn der alte Pass gestohlen wurde,
dann müssen Sie zur Polizei gehen.
Sie müssen sagen, dass der Pass gestohlen wurde.
Dann bekommen Sie eine Bescheinigung von der Polizei.
Wenn Sie den neuen Pass beantragen,
müssen Sie uns die Bescheinigung zeigen.

Wie kann ich den Kinder-Reise-Pass beantragen?

Wenn Sie einen Kinder-Reise -Pass beantragen wollen,
kommen Sie mit Ihrem Kind zu uns ins Amt.
Sie können vorher einen Termin bei uns machen.
Sie haben dafür 2 Möglichkeiten:

1. Sie können im Internet einen Termin machen.
2. Oder Sie rufen uns an.
Telefon: 02871 / 953 400

Wichtig:
Ihr Kind muss mit Ihnen ins Amt kommen,
• wenn Sie einen neuen Kinder-Reise-Pass beantragen.
• wenn Sie einen Kinder-Reise-Pass ändern.
• wenn Sie die Pass-Fotos tauschen.

Wie lange gilt der Kinder-Reise-Pass?

Der Kinder-Reise-Pass gilt 6 Jahre.
Der Kinder-Reise-Pass gilt
nur für Kinder bis 12 Jahre.

Kinder ab 12 Jahren bekommen
einen normalen Reise-Pass.
Oder einen normalen Personal-Ausweis.
Wie die Erwachsenen.

Sie können den Pass verlängern lassen
für Kinder bis 12 Jahre.
Sie können den Pass auch ändern lassen.
Zum Beispiel:
• Ein neues Foto auf den Pass machen lassen.
• Oder den Wohn-Ort im Pass ändern lassen.

Wann bekomme ich den neuen Reise-Pass?

Wenn Sie alle nötigen Papiere mitbringen,
bekommen Sie den Kinder Reise Pass sofort.

Wie viel kostet ein Kinder-Reise-Pass?

Ein neuer Kinder Reise Pass kostet 13 Euro.
Änderungen kosten 6 Euro.

Was muss ich beim Reisen noch wissen?

In manchen Ländern gilt der Kinder-Reise-Pass nicht.

Informieren Sie sich vor Ihrer Reise,
welche Papiere Sie brauchen.

Zum Beispiel bei Reisen in die USA:
Manchmal brauchen Sie eine Einreise-Erlaubnis
für eine Reise in die USA.
D ie Einreise Erlaubnis heißt: Visum.

Wenn der Kinder-Reise-Pass während Ihrer Reise gültig ist,
dann können Sie ohne Visum in die USA reisen.

Wenn Ihr Kind nur einen vorläufigen Pass hat,
dann brauchen Sie für Reisen in die USA ein Visum.

Sie können das Visum bei der amerikanischen Botschaft beantragen.
Oder beim amerikanischen Konsulat.

Wichtig:
Sie müssen vor Ihrer Reise wissen,
ob der Pass in dem Land gültig ist.
Lesen Sie die Infos vom Auswärtigen Amt.
Das Auswärtige Amt hat eine Internet Seite
mit Infos zum Reisen.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite mit Infos vom Auswärtigen Amt.

Wo bekommen ich Hilfe und Beratung?

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zum Bürgerbüro.

Reise-Pass

Reise-Pass

Für Reisen in Europa reicht meistens
ein Personal-Ausweis.
Für Reisen außerhalb von Europa
brauchen Sie einen Reise-Pass.
Sie müssen den Reise-Pass im Amt beantragen. Der Reise-Pass ist für Personen ab 12 Jahren.

Kinder unter 12 Jahren
bekommen einen Kinder-Reise-Pass.

Achtung:
Manchmal brauchen Sie auch ein Visum.
Zum Beispiel: Für Reisen nach Amerika.
Ein Visum ist eine Erlaubnis zum Reisen.
Sie dürfen damit in ein Land reisen.

Was Sie für Ihre Reise brauchen,
erfahren Sie beim Auswärtigen-Amt.
Das Auswärtige Amt sagt Ihnen:

• Ob Sie für Ihre Reise einen Reise-Pass brauchen.
• Oder ob Sie ein Visum brauchen.
• Oder ob ein Personal-Ausweis ausreicht.

Muss ich persönlich ins Amt?

Ja. 
Sie müssen persönlich zu uns ins Amt kommen,
wenn Sie einen Reise-Pass beantragen.
Wenn Sie einen Reise-Pass für Ihr Kind beantragen,
dann muss auch Ihr Kind mit zu uns kommen.

Zum Abholen müssen Sie nicht persönlich kommen.
Zum Abholen kann auch eine andere Person
mit Vollmacht zu uns kommen.

Eine Vollmacht ist ein Papier, auf dem steht:
Dass Sie jemanden etwas erlauben.

In der Vollmacht müssen diese Infos stehen:
Der Name von der Person, die die Vollmacht gibt.
Und der Name von der Person, die die Vollmacht bekommt.

Sie können die Vollmacht auf ein Papier schreiben.
Sie müssen das Papier unterschreiben.
Beim Abholen muss die Person uns die Vollmacht zeigen.
Und die Person muss uns ihren Ausweis zeigen.
Und die Person muss auch den alten Pass abgeben.

Was kann der neue Reise-Pass?

Sie können sich damit ausweisen.
Der Reise-Pass hat einen Chip.
Auf dem Chip sind Ihre Daten gespeichert.
Daten sind zum Beispiel:
• Geburts-Tag
• Adresse
• Geschlecht: Also Mann oder Frau.
• Foto
• Finger-Abdrücke

Ausnahme für Kinder:
Bei Kindern unter 6 Jahren
speichern wir keine Finger-Abdrücke.

Ich habe meinen Reise-Pass vor 2017 bekommen.
Was muss ich tun?
Sie müssen nichts tun.
Ihr alter Reise-Pass ist bis zum Ablauf-Datum gültig.
Das Ablauf-Datum steht im Reise-Pass.
Danach ist der Reise-Pass un-gültig.
Sie müssen dann den neuen Reise-Pass beantragen.

Wann bekomme ich den Reise-Pass?

Wenn Sie den neuen Reise-Pass beantragen, 
müssen Sie etwa 3 bis 4 Wochen warten.
Dann können Sie den Reise-Pass abholen.

Ausnahme:
Es gibt einen Express-Pass.
Der Express-Pass dauert nicht so lange.
Sie können ihn nach 3 Tagen abholen.
Aber der Express-Pass kostet mehr.

Sie können im Notfall auch einen
vorläufigen Reise-Pass beantragen.
Wenn Sie nicht so lange warten können.
Zum Beispiel:
Wenn Sie kurz vor Ihrer Reise merken,
dass Sie einen neuen Reise-Pass brauchen.
Dann geben wir Ihnen den vorläufigen Reise-Pass.
Den vorläufigen Reise-Pass bekommen Sie sofort,
wenn Sie uns alle nötigen Papiere zeigen.

Wenn Sie Ihren neuen Reise-Pass abholen,
• dann behalten wir Ihren alten Reise-Pass
oder Kinder-Reise-Pass.
• Oder wir machen den alten Pass ungültig.
Und geben Ihnen den alten Pass zurück.

Wie lange ist der Reise-Pass gültig?

Der Reise-Pass ist 10 Jahre gültig.
Es gibt aber Ausnahmen:
Der Reise-Pass für Personen unter 24 Jahren ist nur 6 Jahre gültig.

Ein vorläufiger Reise-Pass ist nur 1 Jahr gültig.

Wichtig:
Ihr alter Reise-Pass kann nicht verlängert werden.
Wenn Ihr alter Reise-Pass nicht mehr lange gültig ist,
dann müssen Sie einen neuen Reise-Pass beantragen.

Was ist, wenn ich sehr viel reise?

Der normale Reise-Pass hat 27 Seiten.
Es gibt auch einen Reise-Pass mit 48 Seiten.
Dieser Reise-Pass ist für Menschen, die viel reisen.
Dieser Reise-Pass kostet zusätzlich 22 Euro.

Welche Papiere brauche ich dafür?

Sie müssen uns im Amt diese Papiere zeigen:

• Alter Reise-Pass

Wenn Sie den neuen Reise-Pass bekommen,
dann behalten wir den alten Pass.
Oder wir machen den alten Pass ungültig.
Und geben Ihnen dann den alten Pass zurück.

• Alter Kinder-Reise-Pass

Wenn Sie nur einen Kinder-Reise-Pass haben
und jetzt einen neuen Reise-Pass bekommen,
dann behalten wir den Kinder-Reise-Pass.
Oder wir machen den Kinder-Reise-Pass ungültig.
Und geben Ihnen dann den Kinder-Reise-Pass zurück.

• Personal-Ausweis

Sie müssen uns Ihren Personal-Ausweis zeigen,
wenn Sie noch keinen Reise-Pass hatten.
Oder wenn Sie Ihren Reise-Pass verloren haben.

• Geburts-Urkunde

Wenn Sie den neuen Reise-Pass beantragen,
• bringen Sie bitte Ihre Geburts-Urkunde mit.
• Oder eine Kopie aus dem Geburts-Register.
• Oder eine Kopie aus dem Familien-Buch.

• Ehe-Urkunde

Wenn Sie geheiratet haben
und sich Ihr Name geändert hat.
Dann brauchen wir auch:

• Ihre Ehe-Urkunde
• oder eine Kopie aus dem Ehe-Register
• oder eine Lebens-Partnerschafts-Urkunde.

Wir brauchen diese Urkunden auch,
wenn Sie geschieden oder verwitwet sind.
Verwitwet bedeutet:
Wenn Ihr Ehe-Mann oder Ihre Ehe-Frau tot ist.

Wichtig:
Urkunden aus dem Ausland müssen
ins Deutsche übersetzt werden.
Zum Beispiel:
Ihre Urkunde aus der Türkei ist in türkischer Sprache.
Dann muss die Urkunde ins Deutsche übersetzt werden.
Das muss ein Übersetzer oder eine Übersetzerin tun.
Oder ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin.
Also ein Experte mit Ausbildung.
Sie dürfen die Urkunden nicht selbst übersetzen.
Auch wenn Sie die Sprache gut können.
Es sind nur Übersetzungen von Experten erlaubt.
Wer Experte ist, entscheidet der Staat.
Er prüft die Übersetzer und Dolmetscher.
Dann gibt er Ihnen eine Arbeits-Erlaubnis.
Das nennen wir: öffentlich bestellt oder beeidigt.

Das heißt: Der Staat hat sie geprüft.
Sie dürfen als Übersetzer oder Dolmetscher arbeiten.

Hier finden Sie Übersetzer und Dolmetscher.

• Pass-Foto

Sie müssen uns 1 Pass-Foto geben.
Das Foto soll nicht älter als 3 Monate sein.
Sie können das Foto nicht als E-Mail schicken.
Das Foto muss bio-metrie-tauglich sein.
Das heißt:
Das Gesicht ist gut zu sehen.
Der Kopf ist gerade.
Die Augen sind offen.
Der Mund ist geschlossen.
Der Hinter-Grund ist ein-farbig.
Die Person ist gut zu erkennen.

Bitte befolgen Sie die Regeln für Pass-Fotos.
Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zur Foto-Muster-Tafel für Pass-Fotos.

Wie viel kostet der Reise-Pass?

Für Personen unter 24 Jahren
kostet der Reise-Pass 37,50 Euro.
Für Personen über 24 Jahren
kostet der Reise-Pass 60 Euro.

Der vorläufige Reise-Pass kostet 26 Euro.
Der Express-Pass kostet zusätzlich 32 Euro.
Der Reise-Pass mit 48 Seiten
kostet zusätzlich 22 Euro.

Wichtig:
Sie müssen bezahlen,
wenn Sie den Reise-Pass beantragen.
Sie können nicht erst bezahlen,
wenn Sie den Reise-Pass abholen.
Sie können mit Bar-Geld bezahlen.
Das heißt: Mit Geld-Scheinen und Münzen.
Oder Sie können mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.
Die Karte haben Sie von Ihrer Bank bekommen.
Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.

Wo bekommen ich Hilfe und Beratung?

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zum Bürgerbüro.

Mehr Infos
Personal-Ausweis

Vorläufiger Reise-Pass

Vorläufiger Reise-Pass

Informationen in Leichter Sprache

Diese Seite in Alltags Sprache lesen.

In manche Länder können Sie nur reisen,
wenn Sie einen gültigen Reise-Pass haben.

Sie müssen den Reise-Pass im Amt beantragen.
Das dauert 3 bis 4 Wochen.
Es gibt auch einen Express-Pass.
Das dauert nur 3 bis 4 Tage.

Wenn Sie den Reise-Pass sofort brauchen,
können Sie einen vorläufigen Reise-Pass bekommen.
Den vorläufigen Reise Pass bekommen Sie sofort.

Zum Beispiel:
Wenn Sie nicht mehr warten können,
bis wir Ihnen einen endgültigen Reise-Pass machen.
Oder bis wir Ihnen einen Express Pass machen.
Weil Sie in den nächsten Tagen ins Ausland reisen.
Dann können Sie einen vorläufigen Reise Pass beantragen.
Auf dieser Seite erklären wir, wie das geht.

Wie bekomme ich einen vorläufigen Reise Pass?

Sie müssen Sie zu uns ins Amt kommen.
Sie müssen uns verschiedene Papiere zeigen.
Sie müssen nachweisen, dass es ein Notfall ist.
Als Nachweis können Sie Ihr Flug Ticket zeigen.
Oder eine andere Bestätigung für eine Reise.
Zum Beispiel: Ihre Buchungs-Bestätigung.

Wichtig:
Wenn Sie einen vorläufigen Reise-Pass
für Ihr Kind brauchen,
muss wenigstens 1 Eltern Teil
mit dem Kind zu uns kommen.
Eltern Teil bedeutet: die Mutter oder der Vater.

Der Eltern-Teil, der mit dem Kind zu uns kommt,
muss uns seinen Ausweis zeigen.
Vom anderen Eltern-Teil müssen Sie
eine Kopie vom Ausweis zeigen.
Und eine Vollmacht vom anderen Eltern Teil.
Eine Vollmacht ist ein Papier, auf dem steht:
Sie erlauben einer Person, etwas für Sie zu tun.

Sie müssen die Erlaubnis unterschreiben.

Was brauche ich dafür?

Wenn Sie einen vorläufigen Reise-Pass beantragen,
dann müssen Sie uns diese Papiere zeigen:

• Ihren alten Reise-Pass

Wenn Sie den vorläufigen Reise-Pass bekommen,
dann behalten wir den alten Reise Pass.

Oder wir machen den alten Reise-Pass un-gültig.
Und geben Ihnen dann den alten Reise-Pass zurück.

• Ihren alten Kinder-Reise-Pass

Wenn Sie bisher nur einen Kinder-Reise-Pass haben
und jetzt einen vorläufigen Reise Pass bekommen,
dann behalten wir den Kinder Reise Pass.
Oder wir machen den Kinder Reise Pass ungültig
Und geben Ihnen dann den Kinder-Reise-Pass zurück.

• Ihren Personal-Ausweis

Sie müssen uns Ihren Personal-Ausweis zeigen,
wenn Sie Ihren alten Reise-Pass verloren haben.
Oder wenn Sie bisher keinen Reise-Pass hatten.

• Ihre Geburts-Urkunde

Wenn Sie ledig sind und einen neuen Reise -Pass beantragen
• bringen Sie bitte Ihre Geburts-Urkunde mit.
• Oder ein e Kopie aus dem Geburts-Register.
• Oder eine Kopie aus Ihrem Familien-Stamm-Buch.

Ledig heißt: Sie sind nicht verheiratet.
Und Sie waren noch nie verheiratet.

• Ihre Ehe-Urkunde
• Wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind,
dann brauchen wir von Ihnen:
• eine Ehe-Urkunde,
• oder eine Kopie aus dem Ehe-Register.

Wir brauchen diese Urkunde auch,
wenn Sie geschieden oder verwitwet sind.

Wichtig:
Urkunden aus dem Ausland
müssen ins Deutsche übersetzt werden.
Zum Beispiel:
Ihre Urkunde aus der Türkei ist in türkischer Sprache.
Für das Amt in Deutschland muss die Urkunde
ins Deutsche übersetzt werden.
Das muss ein Übersetzer oder Dolmetscher machen.
Also ein Experte mit Ausbildung.
Sie können die Urkunden nicht selbst übersetzen.
Auch wenn Sie die Sprache gut können.

Es sind nur Übersetzungen von Experten erlaubt.
Hier finden Sie eine Liste mit Experten.


Sie müssen die Übersetzungen im Original abgeben.
Sie können keine Kopie von Übersetzungen abgeben.

• Pass Foto von Ihnen

Wenn Sie einen vorläufigen Reise-Pass beantragen,
müssen Sie uns 1 Pass-Foto geben.
Wir brauchen 2 Pass-Fotos von Ihnen.
Wenn Sie gleichzeitig einen
endgültigen Reise-Pass beantragen.

Wichtig:
Das Foto soll nicht älter als 3 Monate sein.
Sie können das Foto nicht als E Mail schicken.
Fotos am Computer sind nicht erlaubt.

Das Foto muss bio-metrie tauglich sein.
Bio-metrie tauglich heißt:
Die Person ist gut zu erkennen.
Das Gesicht ist gut zu sehen.
Der Kopf ist gerade.
Die Augen sind offen.
Der Mund ist geschlossen.
Der Hintergrund ist ein-farbig.

Die Regeln stehen in der Foto-Muster-Tafel.
Bitte befolgen Sie die Regeln für Pass-Fotos.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zur Foto-Muster-Tafel für Pass-Fotos.

• Nachweise für Ihre Reise

Sie können nur im Notfall einen
vorläufigen Reise Pass beantragen.

Zum Beispiel:
Wenn Sie in den nächsten Tagen ins Ausland reisen.
Wenn Sie nicht auf Ihren normalen
Reise-Pass warten können.


Oder wenn Sie nicht 3 Tage
auf einen Express-Pass warten können.
Nur dann können Sie einen
vorläufigen Reise-Pass bekommen.

Sie müssen nachweisen, dass es ein Notfall ist.
Als Nachweis können Sie Ihr Flug Ticket zeigen.
Oder eine andere Bestätigung für eine Reise.
Zum Beispiel Ihre Buchungs Bestätigung.

• Verlust Anzeige

Wenn Sie Ihren Reise-Pass verloren haben,
müssen Sie uns eine Verlust-Anzeige zeigen.
Das ist ein Papier, auf dem steht:
Ihr Name und was Sie verloren haben.
Die Verlust-Anzeige bekommen Sie im Amt.
Wenn Sie den vorläufigen Reise-Pass beantragen,
dann zeigen Sie uns bitte die Verlust Anzeige.

• Bescheinigung von der Polizei

Wenn Ihr Reise-Pass gestohlen wurde,
dann müssen Sie zur Polizei gehen.
Und sagen, dass Ihr Pass gestohlen wurde.
Dann bekom men Sie eine Bescheinigung von der Polizei.

Sie müssen die Bescheinigung von der Polizei zeigen.
Wenn Sie den neuen Reise-Pass beantragen.

Wie lange ist der vorläufige Reise-Pass gültig?

Ein vorläufiger Reise-Pass ist 1 Jahr gültig.

Sie können einen vorläufigen Reise-Pass
nicht verlängern lassen.

Wann bekomme ich den vorläufigen Reise-Pass?

Wenn Sie uns alle nötigen Papiere zeigen,
bekommen Sie den vorläufigen Reise- Pass sofort.

Was muss ich noch beim Reisen beachten?

Für Reisen in Europa reicht
meistens ein Personal-Ausweis.

Für Reisen außerhalb von Europa
brauchen Sie einen Reise-Pass.

Sie brauchen manchmal auch ein Visum für Ihre Reise.
Zum Beispiel: für Reisen nach Amerika.
Welchen Pass Sie für Ihre Reise brauchen,
erfahren Sie beim Auswärtigen Amt.

Beim Auswärtigen Amt sagen Sie Ihnen:
• Ob Sie für Ihre Reise einen Reise-Pass brauchen,
• oder ob Sie ein Visum brauchen,
• oder ob ein Personal-Ausweis ausreicht.

Infos zum Reisen vom Auswärtigen Amt.

Wie viel kostet ein vorläufiger Reise-Pass?

Ein vorläufiger Reise-Pass kostet 26 Euro.
Achtung:
Eine Verlust-Anzeige kostet zusätzlich 1,50 Euro.
Das heißt:
Sie müssen insgesamt 27,50 Euro bezahlen.

Wo bekommen ich Hilfe und Beratung?

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zum Bürgerbüro.

Vorläufiger Personal-Ausweis

Vorläufiger Personal-Ausweis

Informationen in Leichter Sprache

Diese Seite in Alltags-Sprache lesen.

Wenn Sie 16 Jahre alt werden,
dann müssen Sie einen Personal-Ausweis haben.
Das schwere Wort dafür ist: Personal-Ausweis-Pflicht.

Wenn Sie keinen gültigen Personal-Ausweis haben,
müssen Sie einen Personal Ausweis beantragen.
Sie müssen 3 bis 4 Wochen warten.
Bis Sie den neuen Personal-Ausweis bekommen.

Wenn Sie nicht so lange warten können,
können Sie einen vorläufigen Personal-Ausweis bekommen.
Zum Beispiel:
Wenn Sie bald ins Ausland reisen.

Wie bekomme ich einen vorläufigen Personal-Ausweis?

Um einen vorläufigen Personal-Ausweis zu beantragen,
müssen Sie persönlich zu uns ins Amt kommen.

Wichtig:
Jugendliche ab 16 Jahren
können allein einen vorläufigen Personal Ausweis beantragen.
Dazu müssen Sie uns einen anderen Ausweis mit Foto zeigen.
Zum Beispiel:
• Ihren Kinder-Reise-Pass
• Ihren Kinder-Ausweis
• oder Ihren Reise-Pass.

Wenn Sie uns diese Papiere nicht zeigen können,
muss eine erziehungs-berechtigte Person mit Ihnen kommen.
Das ist jemand, der für Sie die Verantwortung hat.
Das ist meistens Ihre Mutter oder Ihr Vater.
Die Person muss uns ihren Personal-Ausweis
oder ihren Reise-Pass zeigen.

Jugendliche unter 16 Jahren
können auch einen vorläufigen Personal-Ausweis bekommen.
Wenn Sie den vorläufigen Personal Ausweis
für Ihr Kind beantragen wollen,
muss mindestens ein Eltern-Teil
mit dem Kind zu uns kommen.
Eltern-Teil heißt: Die Mutter oder der Vater.
Der Eltern-Teil, der mit dem Kind zu uns kommt,
muss uns seinen Ausweis zeigen.

Vom anderen Eltern-Teil müssen Sie
uns eine Kopie vom Ausweis zeigen.
Und Sie müssen uns eine Vollmacht
vom anderen Eltern-Teil zeigen.

Das ist ein Papier, auf dem steht:
Sie erlauben einer Person, etwas für Sie zu tun.
Die Erlaubnis müssen Sie unterschreiben.

• Sie haben die deutsche Staats Angehörigkeit.

Staats Angehörigkeit bedeutet:
Dass jemand zu einem bestimmten Land gehört.
Zum Beispiel: Weil er dort geboren wurde.
Oder weil er in das Land eingewandert ist.

Was brauche ich dafür?

Wenn Sie einen vorläufigen Personal-Ausweis brauchen,
dann müssen Sie uns diese Papiere zeigen:

• Ihren alten Personal Ausweis

Wenn Sie den vorläufigen Personal-Ausweis bekommen,
dann behalten wir Ihren alten Personal Ausweis.
Oder wir machen den alten Personal Ausweis ungültig.
Und geben Ihnen dann den alten Personal Ausweis zurück.

• Ihren alten Kinder Reise-Pass

• Ihren Reise-Pass

Sie müssen uns Ihren Reise-Pass zeigen,
wenn Sie Ihren alten Personal-Ausweis verloren haben.
Oder wenn Sie vorher keinen Personal-Ausweis hatten.

• 2 Pass Fotos

Wenn Sie einen vorläufigen Personal-Ausweis brauchen,
müssen Sie uns 2 Pass-Fotos von Ihnen geben.
Das 1. Foto brauchen wir für den vorläufigen Personal Ausweis.
Das 2. Foto brauchen wir für den endgültigen Personal Ausweis.
Die Fotos müssen aktuell sein.
Das heißt: Das Foto soll nicht älter als 3 Monate sein.
Das Foto muss bio-metrie-tauglich sein.
Bio metrie tauglich heißt:
Die Person ist gut zu erkennen.
Das Gesicht ist gut zu sehen.
Der Kopf ist gerade.
Die Augen sind offen.
Der Mund ist geschlossen.
Der Hintergrund ist einfarbig.

Befolgen Sie bitte die Regeln für Pass-Fotos.
Die Regeln stehen in der Foto-Muster-Tafel.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zur Foto-Muster-Tafel für Pass-Fotos.

• Geburts-Urkunde

Wenn Sie ledig sind,
dann bringen Sie bitte Ihre Geburts-Urkunde mit.
Oder einen Auszug aus dem Geburts-Register.
Oder einen Auszug aus dem Familien Stamm Buch
Ledig heißt: Dass Sie nicht verheiratet sind.
Oder dass Sie noch nie verheiratet waren.

• Ehe-Urkunde

Wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind,
dann brauchen wir von Ihnen:
• eine Ehe-Urkunde,
• einen Auszug aus dem Ehe-Register
• oder eine Lebens-Partnerschafts-Urkunde.
Wir brauchen diese Urkunde auch,
wenn Sie geschieden oder verwitwet sind.

Wichtig:
Urkunden aus dem Ausland
müssen ins Deutsche übersetzt werden.
Zum Beispiel:
Ihre Urkunde aus der Türkei ist in türkischer Sprache.
Für das Amt in Deutschland muss die Urkunde
ins Deutsche übersetzt werden.
Das muss ein Übersetzer oder eine Übersetzerin machen.
Oder ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin.
Also ein Experte mit Ausbildung.
Sie dürfen die Urkunden nicht selbst übersetzen.
Auch wenn Sie die Sprache gut können.

Es sind nur Übersetzungen von den Experten erlaubt.
Hier finden Sie Übersetzer und Dolmetscher.

Sie müssen die Übersetzungen im Original abgeben.
Sie können keine Kopie von Übersetzungen abgeben.

• Verlust-Anzeige

Wenn Sie Ihren alten Personal-Ausweis verloren haben,
dann müssen Sie uns eine Verlust-Anzeige zeigen.
Das ist ein Papier, auf dem steht:
Ihr Name und was Sie verloren haben.

• Bescheinigung von der Polizei

Wenn Ihr Personal-Ausweis gestohlen wurde,
dann müssen Sie zur Polizei gehen.
Und sagen, dass Ihr Personal Ausweis gestohlen wurde.
Dann bekommen Sie eine Bescheinigung von der Polizei.
Sie müssen uns die Bescheinigung von der Polizei zeigen.
Wenn Sie den vorläufigen Personal-Ausweis beantragen.

Wann bekomme ich den vorläufigen Personal-Ausweis?

Wenn Sie uns alle nötigen Papiere zeigen,
bekommen Sie den vorläufigen Personal Ausweis sofort.

Wichtig:
Wir beantragen für Sie dann auch
einen endgültigen Personal Ausweis.
Sie müssen 3 bis 4 Wochen warten.
Bis Sie den Personal-Ausweis abholen können.

Wo gilt der vorläufige Personal-Ausweis?

Der vorläufige Personal-Ausweis gilt in ganz Deutschland.
Aber der vorläufige Personal Ausweis
gilt manchmal nicht im Ausland.

Das heißt:
Mit einem vorläufigen Personal-Ausweis
können Sie nicht in jedes Land reisen.

Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Reise,
ob der vorläufige Personal-Ausweis in dem Land gültig ist.

Infos zum Reisen vom Auswärtigen Amt.

Wie viel kostet ein vorläufiger Personal-Ausweis?

Ein vorläufiger Personal-Ausweis kostet 10 Euro.
Wenn Sie einen vorläufigen Personal-Ausweis bekommen,
bestellen wir für Sie auch einen endgültigen Personal-Ausweis.

Ein endgültiger Personal-Ausweis kostet zusätzlich:

22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren.
28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren.

Für eine Verlust-Anzeige müssen Sie
zusätzlich 1,50 Euro bezahlen.

Sie können mit Bar-Geld bezahlen.
Das heißt: Mit Geld Scheinen und Münzen.
Oder Sie können auch mit Ihrer EC Karte bezahlen.
Eine EC Karte ist eine Karte aus Plastik.
Die Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.
Sie können damit ohne Bar Geld bezahlen.

Wo stehen die Gesetze dazu?

Die Gesetze zum vorläufigen Personal-Ausweis
stehen im Personal-Ausweis-Gesetz.

Wo bekommen ich Hilfe und Beratung?

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zum Bürgerbüro.

Ausweis-Papiere verloren?

Ausweis-Papiere verloren?

Informationen in Leichter Sprache

Diese Seite in Alltags Sprache lesen.

Sie haben Ihre Papiere verloren?
Zum Beispiel:
• Ihre Aufenthalts-Erlaubnis
• oder Ihren Reise-Pass.

Vielleicht hat jemand Ihre Papiere gefunden.
Und sie bei uns im Fund-Büro abgegeben.
Dann können Sie die Papiere bei uns abholen.

Wichtig:
Die Sachen werden meistens 1 bis 2 Wochen
nach Verlust bei uns abgegeben.
Bitte haben Sie Geduld.
Wenn die Sachen nicht sofort im FundBüro sind.

Achtung:
Wenn Ihre Papiere bei uns abgegeben werden
und Ihre Adresse in Ihren Papieren steht,
bekommen Sie eine Nachricht vom Fund-Büro.
Das heißt:
Wir schicken Ihnen eine Nachricht an Ihre Adresse.
In der Nachricht steht:
Dass Ihre Papiere gefunden wurden.
Wo Sie die Papiere abholen können.

Wenn Sie keine Nachricht von uns bekommen,
können Sie auch selbst im Fund Büro
nach Ihren Papieren suchen.

Wichtig:
Wenn Sie nicht Deutsch sind,
können Sie auch im Integrations-Amt fragen,
ob Ihre Papiere abgegeben wurden.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zum Integrations-Amt.

Auf dieser Seite erklären wir, wie das geht.

Wie erfahre ich, ob meine Papiere im Amt sind?

1. Sie fragen telefonisch nach:
Telefon-Nummer 0 28 71 - 953 400

Wenn Sie bei uns anrufen,
müssen Sie uns Ihre persönlichen Daten sagen.

Zum Beispiel:
• Ihren Namen
• Ihre Adresse
• Ihren Geburts-Tag

2. Sie kommen persönlich vorbei:

Sie können persönlich im Fund-Büro nachfragen,
ob Ihre Papiere bei uns abgegeben wurden.

Wichtig:
Wenn Sie nicht Deutsch sind,
können Sie auch im Integrations-Amt fragen,
ob Ihre Papiere abgegeben wurden.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zum Integrations-Amt.

Achtung:
Wenn Sie persönlich ins Fund Büro gehen,
dann müssen Sie sich ausweisen.

Zum Beispiel:
Sie können sich mit Ihrem Führer-Schein ausweisen,
wenn Sie Ihren Ausweis oder Pass verloren haben.

Wichtig:
Auf dem Nachweis muss ein Foto von Ihnen sein.

3. Sie suchen im Internet

Das Fund-Büro hat eine Internet-Seite.
Auf der Internet-Seite können Sie lesen,
welche Sachen im Fund-Büro sind.

Und ob jemand das abgegeben hat,
was Sie verloren haben.
Wir schreiben viele Sachen dort auf,
die Menschen bei uns abgeben.

Wichtig:
Wir können nicht alle Sachen ins Internet schreiben.
Auf der Internet-Seite finden Sie nur eine Auswahl
von den Fund-Sachen, die bei uns sind.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zu den Fundsachen.

Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail,
wenn Sie Ihre Sache in unserer Liste gefunden haben.
Wenn etwas aus der Liste der Fund-Sachen Ihnen gehört.

Beschreiben Sie dort Ihren verlorenen Gegenstand.
Wir melden uns dann bei Ihnen.
Wenn Ihre Beschreibung passt.
Wenn die Fund-Sache vielleicht Ihnen gehört.

Was passiert mit den Fund Sachen?

Wenn Ihre Papiere bei uns sind,
sch reiben wir Ihnen innerhalb von 1 Woche.
Oder wir leiten Ihre Papiere weiter
an die zuständigen Stellen.
Dann bekommen Sie einen Brief
von der zuständigen Stelle.

Zum Beispiel:
Wenn Ihr Führer-Schein gefunden wurde.
Dann leiten wir ihn an die Führer-Schein-Stelle weiter.

Wenn Ihr Fahrzeug-Schein gefunden wurde,
leiten wir ihn an die Zulassungs-Stelle weiter.

Wenn Ihre Bank-Karte gefunden wurde,
leiten wir sie an die Bank oder Sparkasse weiter.

Wenn Sie Papiere finden von Personen aus einer anderen Stadt
dann leiten wir sie an das Fund-Büro in der Stadt weiter.

Zum Beispiel:
Wenn jemand seine Papiere in Bocholt verliert,
aber nicht in Bocholt wohnt.
Dann schicken wir die Papiere
zum Fund-Büro in seinem Wohn-Ort.
Dann kann die Person ihre Papiere dort abholen.

Die Papiere von Menschen aus dem Ausland
die nicht in Deutschland wohnen,
leiten wir an die zuständige Botschaft weiter.
Oder an das zuständige Konsulat.
Also an die Auslands-Vertretung von dem Land.

Wann brauche ich eine Verlust-Anzeige?

Sie müssen sofort eine Verlust-Anzeige stellen.
Wenn Sie Ihren Personal-Ausweis oder Pass verlieren
Das steht im Personal-Ausweis-Gesetz.

Das heißt:
Sie müssen sofort zur Polizei gehen.
Und sagen, was Sie verloren haben.
Sie bekommen dann eine Bestätigung.
Die Bestätigung heißt: Verlust-Anzeige.

Wo kann ich neue Papiere beantragen?

Wenn Ihre Papiere nicht im Fund-Büro sind,
dann können Sie neue Papiere beantragen.
Im Integrations-Amt bekommen Sie
eine neue Aufenthalts-Erlaubnis.

Muss ich persönlich ins Fund Büro kommen?

Sie müssen persönlich ins Fund-Büro gehen,
wenn Sie Ih re Papiere abholen wollen.

Sie können auch eine andere Person
mit dem Abholen beauftragen.

Dafür braucht die Person eine Vollmacht von Ihnen.
Eine Vollmacht ist eine Erlaubnis zum Abholen.

Das heißt:
Die Person muss eine Vollmacht mitbringen.
Und uns den eigenen Personal-Ausweis zeigen.
Und den Ausweis von der Person,
die die Vollmacht geschrieben hat.

Wichtig:
Auf dem Ausweis muss ein Bild von der Person sein.
Zum Beispiel:
Sie können den Führer-Schein von der Person mitbringen,
wenn Sie einen Personal-Ausweis oder Pass verloren haben.

Bescheinigung vom Amt

Wenn Ihre Papiere nicht im Integrations-Amt sind,
können wir Ihnen eine Bescheinigung geben.

Auf der Bescheinigung steht:
Dass Ihr Pass oder Ihre Aufenthalts-Erlaubnis
nicht im Integrations-Amt ist.

Sie brauchen die Bescheinigung
manchmal für die Versicherung.

Wo stehen die Gesetze dazu?

Die Gesetze dazu stehen im Aufenthalts-Gesetz.

Wo kann ich meine Papiere abholen?

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zum Integrations-Amt.

Wo bekommen ich Hilfe und Beratung?

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zum Bürgerbüro.

Auto zulassen

Auto zulassen

Informationen in Leichter Sprache

Diese Seite in Alltags-Sprache lesen. 

Sie müssen manche Fahrzeuge anmelden,
bevor Sie damit auf der Straße fahren dürfen.

Das nennen wir: Zulassung.

Das heißt:
Sie melden das Fahrzeug bei der Zulassungs-Stelle an.
Zum Beispiel:
Ein Auto oder Motorrad.

Die Zulassungs-Stelle erlaubt dann,
dass Sie mit dem Fahrzeug fahren.

Sie gibt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen
Also ein Schild mit Zahlen und Buchstaben.

Sie können sich dabei auch Buchstaben
und Zahlen wünschen.
Das nennen wir: Wunsch-Kennzeichen.

Was macht die Zulassungs-Stelle noch?

Sie können das Fahrzeug bei uns ummelden.
Wenn das Fahrzeug einen neuen Besitzer hat.
Oder eine neue Besitzerin.

Zum Beispiel:
• Weil Sie das Fahrzeug verkaufen.
• Oder weil Sie das Fahrzeug verschenken.

Sie können das Fahrzeug bei uns abmelden.
Zum Beispiel:
Wenn Sie das Fahrzeug verschrotten.

Wo muss ich mein Fahrzeug zulassen?

Nebenstelle Kreis Borken in Bocholt

Kaiser-Wilhelm-Straße 52 - 58
46395 Bocholt
(Gigaset-Gebäude)

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zur Zulassungsstelle.

Platz im Kinder-Garten vormerken

Platz im Kinder-Garten vormerken
Sie wollen Ihr Kind betreuen lassen?

Zum Beispiel:
In einem Kinder-Garten?
Oder in einer Kita?

Sie können einen Platz für Ihr Kind vormerken.
Zum Beispiel:
Wenn Sie einen bestimmten Kinder Garten wollen.
Oder wenn Sie eine bestimmte Kita für Ihr Kind wollen.
Dann müssen Sie früh einen Platz vormerken.

Wann kann ich einen Platz für mein Kind vormerken?

Sie können schon nach der Geburt von Ihrem Kind
einen Platz im Kinder-Garten oder der Kita vormerken.

Es gibt nur einen Platz in einer städtischen Tages-Einrichtung

• für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren.
• für Kinder, die in Bocholt gemeldet sind.

In Bocholt gemeldet heißt:
Sie haben beim Amt in Bocholt gesagt,
dass Sie mit Ihrem Kind in Bocholt wohnen.

Bocholt muss Ihr Erst-Wohn-Sitz sein.

Erst-Wohn-Sitz heißt:
Sie leben die meiste Zeit in Bocholt.
Sie haben vielleicht eine 2. Wohnung
in einer anderen Stadt.
Aber die meiste Zeit leben Sie
mit dem Kind in Bocholt.
Bocholt ist dann Ihr Erst-Wohn-Sitz.

Nur wenn Bocholt Ihr Erst Wohn Sitz ist,
bekommen Sie hier einen Platz für Ihr Kind.
Wenn Sie noch nicht in Bocholt wohnen,
können Sie Ihr Kind schon vormerken lassen.

Aber Sie bekommen erst einen Platz,
wenn Sie in Bocholt gemeldet sind.

Wie kann ich einen Platz für mein Kind vormerken?

Sie brauchen das Formular
Vormerkung eines Kinder-Garten-Platzes.
Das Formular bekommen Sie
in Tages-Einrichtungen für Kinder.

Zum Beispiel:
In allen städtischen Kinder-Gärten.
Oder in allen städtischen Kitas.

Das Formular müssen Sie ausfüllen.
Schreiben Sie hier bitte auf,
in welchen Kinder-Garten Ihr Kind gehen soll.
Das Formular müssen Sie dann bei uns abgeben.

Wenn wir Ihr Formular bearbeitet haben,
dann bekommen Sie von uns eine Bestätigung.
Die Bestätigung bekommen Sie mit der Post.

Sie können das Formular auch im Internet ausfüllen.
Dann müssen Sie nicht zu uns ins Amt kommen.
Wenn Ihre Nachricht bei uns angekommen ist,
dann bekommen Sie von uns eine Bestätigung.
Die Bestätigung bekommen Sie dann als E-Mail.

Was ist, wenn kein Platz frei ist?

Wenn in der Tages-Einrichtung kein Platz frei ist,
dann suchen wir einen anderen freien Platz.
Oder einen Platz in der Kinder-Tages-Pflege.

Kinder-Tages-Pflege heißt:
Eine andere Person betreut Ihr Kind.
Zum Beispiel:
Wenn Sie tagsüber arbeiten.
Und Sie Ihr Kind tagsüber nicht betreuen.
Und Ihr Kind nicht in den Kinder-Garten geht.
Oder Ihr Kind nicht in eine Kita geht.
Dann kann Ihr Kind tagsüber
von einer anderen Person betreut werden.
Das schwere Wort dafür ist: Kinder-Tages-Pflege.

Wichtig:
Alle Kinder ab 1 Jahr haben ein
Recht auf einen Betreuungs Platz.

Das heißt:
Jedes Kind muss ein en Platz in einer Kita bekommen.
Oder einen Platz im Kinder-Garten.
Oder in der Kinder Tages-Pflege.
Das steht im Gesetz.

Das Amt für Jugend, Familie, Schule und Sport
verteilt die städtischen Betreuungs-Plätze.
Wenn Sie Fragen dazu haben, rufen Sie uns an.
Telefon:

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite
mit Infos zum Kindergarten und Betreuung.

Muss ich persönlich ins Amt kommen?

Nein.
Sie müssen nicht persönlich zu uns kommen.
Sie können sich auch im Internet vormerken.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite
zum Kitaportal.

Wie viel kostet das Vormerken?

Das Vormerken ist kosten-los.
Sie müssen dafür nichts bezahlen.
Aber Sie müssen Eltern-Beiträge zahlen
für die Kinder-Tages-Einrichtung.
Zum Beispiel:
Geld für den Kinder-Garten.

Wo bekomme ich Beratung und Hilfe?

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite
mit dem Kindergarten und Betreuungsangebot.

Tages-Pflege für Ihr Kind

Tages-Pflege für Ihr Kind

Viele Eltern lassen ihre Kinder tagsüber betreuen. Zum Beispiel: Wenn sie arbeiten müssen. 
Oder wenn sie Zeit für andere Dinge brauchen.

Eine Möglichkeit dafür ist die Kinder-Tages-Pflege. Kinder-Tages-Pflege bedeutet:
Eine Person passt auf andere Kinder auf.
Die Person heißt: Tages-Mutter oder Tages-Vater. Oder auch: Tages-Pflege-Person.

Die Person passt für eine bestimmte Zeit auf die Kinder auf.
Für das Aufpassen bekommt die Person Geld. Manchmal bezahlt das Amt für das Aufpassen. Manchmal müssen die Eltern auch einen Teil zahlen.
Das schwere Wort dafür ist: Eltern-Beitrag.
Auf der Seite finden Sie mehr Infos zur Tages-Pflege.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Wie kann ich mein Kind anmelden?

Hier können Sie Ihr Kind zur Tages-Pflege anmelden. 
Und mehr Infos zur Tages-Pflege bekommen.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite mit Infos zur Kinder-Tages-Pflege.

Wer betreut mein Kind?

Tages-Pflege-Personen betreuen Ihr Kind.

Sie haben dafür eine Ausbildung gemacht.

Die Tages-Pflege-Personen haben eine Erlaubnis für ihre Arbeit mit den Kindern.
Und sie werden regelmäßig überprüft.
Das heißt: Sie sind Experten für die Arbeit mit Kindern.

Wo wird mein Kind betreut?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

Meistens wird Ihr Kind in der Wohnung
von der Tages-Pflege-Person betreut.
Sie können aber auch ausmachen,
dass Ihr Kind an einem anderen Ort betreut wird.
Zum Beispiel: Bei Ihnen zu Hause.
Oder in einer anderen Einrichtung.

Wann kann mein Kind betreut werden?

Reden Sie mit der Tages-Pflege-Person, 
wann Ihr Kind betreut werden soll.

Meistens wird Ihr Kind von Montag bis Freitag betreut.
Manchmal auch an Wochen-Enden.

Wie alt muss oder darf mein Kind sein?

Die Tages-Pflege ist für Kinder in jedem Alter.
Meistens für junge Kinder vor dem Kinder-Garten.

Wo bekomme ich Beratung und Hilfe?

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite mit Infos zur Kinder-Tages-Pflege.

Kinder-Tages-Einrichtung

Kinder-Tages-Einrichtungen

Es gibt in Bocholt viele Kinder-Tages-Einrichtungen.
Die Abkürzung für Kinder-Tages-Einrichtung ist: KITA.

Das sind Orte, wo Ihr Kind betreut wird.
Das heißt: Es gibt Erzieher und Erzieherinnen.
Sie passen tagsüber auf Ihr Kind auf.

Ihr Kind kann dort mit anderen Kindern spielen.
Die Kinder lernen so, wie es in einer Gruppe ist.
Das ist gut für die Kinder.

Und es ist gut für die Eltern.
Sie haben dann mehr Zeit für sich.
Oder mehr Zeit für die Arbeit.

Die Eltern können selbst entscheiden:
• In welcher Gruppe Ihr Kind betreut wird.
• Wie lange Ihr Kind betreut wird.

Wir beraten Sie bei Fragen zur KITA.

Mehr Infos stehen unter der Überschrift:
Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?

Welche Angebote gibt es?

Es gibt 3 verschiedene Angebote.
Wir sagen dazu auch: Gruppen-Formen.

1. Die Gruppen-Form 1
Das ist eine gemischte Gruppe
für jüngere und ältere Kinder.

2. Die Gruppen-Form 2
Das ist eine kleine Gruppe
für jüngere Kinder.

3. Die Gruppen-Form 3
Das ist eine große Gruppe
für ältere Kinder.

Hier können Sie mehr dazu lesen:

Gruppen-Form 1

Wie viele Kinder sind in der Gruppe? 
20 Kinder

Wie alt sind die Kinder in der Gruppe?
2 Jahre bis 6 Jahre

Wichtig:
In der Gruppe sollen
wenigstens 4 Kinder
im Alter von 2 Jahren sein.

Aber es dürfen höchstens 6 Kinder
2 Jahre alt sein.
Die meisten Kinder sollen älter sein.

Gruppen-Form 2

Wie viele Kinder sind in der Gruppe? 
Höchstens 10 Kinder

Wie alt sind die Kinder in der Gruppe?
1 bis 3 Jahre alt

Gruppen-Form 3

Wie viele Kinder sind in der Gruppe? 
Höchstens 25 Kinder

Wie alt sind die Kinder in der Gruppe?
ab 3 Jahren

Wichtig:
Sie können selbst entscheiden,
in welche Gruppe Ihr Kind gehen soll.

Wie lange wird mein Kind betreut?

Sie können selbst entscheiden,
wann und wie lange Ihr Kind betreut wird.

Das schwere Wort dafür ist: Betreuungs-Zeit.

Sie können wählen zwischen:

25 Stunden in der Woche.
35 Stunden in der Woche
• oder 45 Stunden in der Woche.

Wenn Ihr Kind in eine KITA kommt,
sprechen Sie mit der KITA-Leitung:

• Wie Ihr Kind betreut werden soll.
• Wie lange Ihr Kind bleiben soll.

Wo finde ich die Gesetze dazu?

Die Regeln für KITAs stehen im
Kinder-Bildungs-Gesetz.

Mehr Infos dazu finden Sie
auf den Internet-Seiten
vom Land Nord-Rhein-Westfalen.
Das Kinder-Bildungs-Gesetz 

Wo bekomme ich Beratung und Hilfe?

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite mit Infos zur Kinder-Tages-Einrichtung.

Eltern-Beitrag für die Kinder-Tages-Einrichtung

Eltern-Beitrag für die Kinder-Tages-Einrichtung

Viele Eltern lassen ihre Kinder tagsüber betreuen. Zum Beispiel: Wenn sie arbeiten müssen.
Oder wenn sie Zeit für andere Dinge brauchen.

Eine Möglichkeit dafür ist eine Kinder-Tages-Einrichtung.
Kinder-Tages-Einrichtung bedeutet:
Ein Ort, wo Ihr Kind tagsüber betreut wird.
Wo andere Personen auf Ihr Kind aufpassen.
Zum Beispiel: In einem Kinder-Garten.

Die Kinder-Tages-Einrichtung kostet Geld.
Manchmal bezahlt das Amt
für die Kinder-Tages-Einrichtung.
Meistens müssen die Eltern auch einen Teil zahlen.
Das schwere Wort dafür ist: Eltern-Beitrag.

Auf dieser Seite finden Sie mehr Infos zum
Eltern-Beitrag für die Kinder-Tages-Einrichtung.

Bitte fragen Sie jemanden um Hilfe,
wenn Sie etwas nicht verstehen.
Oder rufen Sie uns an. 
Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite mit Infos zur Kinder-Tages-Einrichtung.


Wie viel Eltern-Beitrag muss ich zahlen?

Der Eltern-Beitrag ist nicht für alle gleich.
Wie viel Sie bezahlen müssen,
hängt davon ab:

Wie alt Ihr Kind ist.
Wie viel Geld Sie verdienen.
Wo Ihr Kind betreut wird.
Wie lange Ihr Kind betreut wird.

Zum Beispiel:
Wenn Sie weniger als 12.271 Euro im Jahr verdienen,
dann müssen Sie keinen Eltern-Beitrag bezahlen.
Egal, wie alt ihr Kind ist.
Egal, wo ihr Kind betreut wird.

Wenn Sie mehr als 12.271 Euro im Jahr verdienen,
dann müssen Sie einen Eltern-Beitrag bezahlen.

Wenn Sie mehr Geld verdienen,
dann müssen Sie auch mehr bezahlen.

Manche Eltern müssen nur 15 Euro bezahlen.
Manche Eltern müssen bis zu 650 Euro bezahlen.
Den Rest bezahlt das Amt.

Wichtig:
1 Jahr bevor Ihr Kind in die Schule kommt,
ist die Betreuung für Ihr Kind kostenlos.

Wir sagen dazu auch: beitrags-frei.
Sie müssen keinen Eltern-Beitrag zahlen.

Wenn Ihr Kind später in die Schule kommt
zum Beispiel:
Wegen einer Krankheit
oder einem anderen wichtigen Grund,
dann ist Ihr Kind 2 Jahre beitrags-frei.

Das heißt:
Die Kinder-Tages-Einrichtung
ist dann 2 Jahre kostenlos.

Sie müssen also 24 Monate
keinen Eltern-Beitrag zahlen.

Wichtig:
Die Kosten für Essen gehören 
nicht zum Eltern-Beitrag.

Sie müssen extra Geld für Essen einplanen.

Das Essen müssen Sie direkt
bei der Einrichtung bezahlen.
Jede Einrichtung bestimmt selbst:
Wie viel das Mittag-Essen kostet.

Achtung:
Sie können eine Förderung
für das Mittag-Essen bekommen.

Das heißt:
Wenn Sie wenig Geld haben,
dann müssen Sie weniger
für das Mittag-Essen bezahlen.

Sie können auch andere
Hilfen für Ihr Kind bekommen.

Mehr Infos stehen unter der Überschrift:
Weitere Hilfen für Ihr Kind

Welche Papiere brauche ich dafür?

Wenn Ihr Kind in einer Tages-Einrichtung ist,
dann schicken Sie uns bitte diese Papiere:

1. Eine Erklärung zu Ihrem Einkommen:

Sie müssen nachweisen:
Wie viel Geld Sie verdienen.
Und wie viel Geld Sie von anderen Personen
oder Einrichtungen bekommen.
Das schwere Wort dafür ist: Einkommen.

Zum Einkommen gehört zum Beispiel auch:

• Unterhalt für Sie und Ihre Kinder
• Eltern-Geld
• Mutter-Geld
• Kranken-Geld
• Rente
• und viele andere Einkünfte.

Sie müssen uns eine Erklärung zu Ihrem Einkommen schicken.
Das schwere Wort dafür ist: Einkommens-Erklärung.
Die Einkommens-Erklärung können Sie herunter laden.
Die Erklärung können Sie im Internet ausfüllen.
Dann müssen Sie die Erklärung ausdrucken.
Und Sie müssen die Erklärung unterschreiben.

Dann schicken Sie alle Papiere mit der Post an uns.
Hier finden Sie die Adresse und weitere Infos.

Sie können die Papiere auch als E-Mail schicken. 

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite mit Infos zur Kinder-Tages-Einrichtung.

Lassen Sie sich helfen,
wenn Sie etwas nicht verstehen.

2. Nachweis zum Einkommen

Bitte schicken Sie uns alle nötigen Nachweise.
Zum Beispiel:
Ihren Einkommen-Steuer-Bescheid.

Wichtig:
Wenn Sie uns alle Nachweise geschickt haben,
dann prüfen wir Ihre Papiere.

Sie bekommen dann von uns einen Bescheid.

In dem Bescheid steht:

Ob Sie einen Eltern-Beitrag bezahlen müssen.
Wie viel Sie bezahlen müssen.
Wie Sie bezahlen können.

Muss ich persönlich ins Amt?

Nein. 
Sie müssen nicht zu uns ins Amt kommen.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
Sie können uns eine Nachricht im Internet schicken.
Das schwere Wort dafür ist: E-Mail.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite mit Infos zur Kinder-Tages-Einrichtung.

Oder Sie schicken die Papiere mit der Post
An die Adresse:
Stadt Bocholt
Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport
Kaiser-Wilhelm-Straße 77
46395 Bocholt

Wir prüfen Ihre Papiere dann.
Und wir schicken Ihnen einen Bescheid.

Im Bescheid steht:

Ob Sie einen Eltern-Beitrag bezahlen müssen.
Wie viel Sie bezahlen müssen.
Wie Sie bezahlen können.

Wenn Sie Eltern-Beiträge bezahlen müssen,
können Sie das Geld von Ihrem Konto überweisen.
Sie müssen nicht persönlich bezahlen.

Mehr Infos dazu stehen in dem Bescheid,
den Sie von uns bekommen.
Bitte fragen Sie jemanden um Hilfe,
wenn Sie etwas nicht verstehen.
Oder rufen Sie uns an.
Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite mit Infos zur Kinder-Tages-Einrichtung.

Wo stehen die Gesetze zum Eltern-Beitrag?

Die Gesetze zum Eltern-Beitrag stehen
im Kinder-Bildungs-Gesetz.

Die Abkürzung dafür ist: KiBiz
Hier können Sie mehr lesen:
Kinder-Bildungs-Gesetz NRW

Weitere Hilfen für Ihr Kind

Das Bildungs-Paket ist eine Hilfe
für Eltern mit wenig Geld.

Wenn Sie Geld vom Amt bekommen wie:

• Bürgergeld
• Sozial-Geld
• oder Sozial-Hilfe.

Dann können Sie auch Hilfen für Ihr Kind bekommen.

Zum Beispiel:
Es gibt eine Förderung für:

• Klassen-Fahrten
• Schul-Ausflüge
• Schul-Sachen wie Hefte oder Stifte
• Mittag-Essen
• Nachhilfe

Förderung heißt:
Sie bekommen Geld vom Amt.
Oder Sie müssen weniger bezahlen.
Oder Sie bekommen Gutscheine.

Damit Ihr Kind überall mitmachen kann.
Damit Ihr Kind die gleichen Chancen hat.
Egal, wie viel Geld Sie verdienen.

Wo bekomme ich Beratung und Hilfe?

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite mit Infos zur Kinder-Tages-Einrichtung.

Kinder einschulen

Kinder einschulen

Informationen in Leichter Sprache

In Deutschland gibt es eine Schul-Pflicht.
Das heißt:
Alle Kinder müssen zur Schule gehen.

Die Schul-Pflicht gilt ab 6 Jahren.

Das heißt:
Zum kommenden Schul-Jahr 2023 / 2024 müssen
alle Kinder zur Schule, die zwischen
dem 1. Oktober 2016 und dem 
30. September 2017 geboren sind.

Das bedeutet:
Wenn Ihr Kind in der Zeit geboren wurde,
dann müssen Sie es zur Schule anmelden.
Das schwere Wort dafür ist: Einschulen.

Einschulung bedeutet:
Ihr Kind geht zum 1. Mal in die Schule.

Sie bekommen vorher eine Eltern-Benachrichtigung.
Das ist ein Brief vom Amt.
In dem Brief steht:
Sie müssen Ihr Kind an einer Grund-Schule anmelden.

Wichtig:
Sie dürfen die Schule selbst aussuchen.

Suchen Sie eine gute Schule für Ihr Kind.
Zum Beispiel:
Eine Schule in der Nähe.
Damit Ihr Kind nicht so weit fahren muss.

Achtung:
Sie können Ihr Kind auch anmelden, 
wenn es nach dem 30. September 2016 geboren ist.
Dazu sagt man: Kann-Kinder.
Das sind Kinder unter 6 Jahren.
Sie sind noch nicht schul-pflichtig.
Das heißt: Sie müssen noch nicht zur Schule.
Aber sie können, wenn sie wollen.

Wichtig:
Ihr Kind muss dann einen Test machen. 
Der Test prüft, ob Ihr Kind bereit für die Schule ist.

Und Ihr Kind muss vom Schul-Arzt
oder der Schul-Ärztin untersucht werden.

Die Schul-Leitung entscheidet dann:
Ob Ihr Kind schon in die Schule gehen darf.
Oder ob es noch 1 Jahr warten muss.

Welche Papiere muss ich mitbringen?

Sie müssen diese Papiere zum Anmelden mitbringen:

1. Die Geburts-Urkunde von Ihrem Kind.
Oder Ihr Familien-Stamm-Buch.
2. Ihren Personal-Ausweis
3. Die Eltern-Benachrichtigung vom Amt.
4. Den ausgefüllten Anmelde-Bogen
Sie bekommen den Anmelde-Bogen in den Schulen.

Wo bekomme ich Beratung und Hilfe?

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite mit Infos zur Schul-Anmeldung.

Wohn-Geld

Wohn-Geld

Informationen in Leichter Sprache

Diese Seite in Alltags-Sprache lesen.

Wohn-Geld ist eine Hilfe vom Amt.
Die Hilfe ist für Menschen mit wenig Geld.
Sie bekommen Geld für Ihre Wohnungs-Kosten.
Wenn Sie selbst nicht genug Geld haben.

Zum Beispiel:
• Für Ihre Miet-Wohnung
• Für Ihre eigene Wohnung
• oder für Ihr eigenes Haus.

Es gibt 2 Arten von Wohn-Geld:

1. Miet-Zuschuss:
Wenn Sie eine Wohnung mieten.
Oder wenn Sie ein Zimmer mieten.

2. Lasten-Zuschuss:
Wenn Sie ein eigenes Haus haben.
Oder eine eigene Wohnung.

Wenn Sie Wohn-Geld wollen,
müssen Sie einen Antrag beim Amt stellen.

Welche Papiere brauche ich dafür?

Sie müssen uns diese Papiere schicken
oder bei der Wohn-Geld-Stelle abgeben:

• Wohn-Geld-Antrag

Sie bekommen den Wohn-Geld-Antrag im Amt.
Oder im Internet: 
- Antrag für Miet-Zuschuss
- Antrag für Lasten-Zuschuss

Sie müssen den Antrag
1. ausfüllen
2. ausdrucken
3. unterschreiben.

• Einkommens-Nachweis

Sie bekommen den Einkommens-Nachweis im Amt.
Oder im Internet:
Einkommens-Nachweis

Sie müssen den Nachweis ausdrucken.
Ihr Chef oder Ihre Chefin muss den Nachweis ausfüllen.

• Bescheinigung von Ihrem Vermieter

Die Bescheinigung vom Vermieter oder der Vermieterin
bekommen Sie im Amt:

Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin
muss die Bescheinigung ausfüllen.
Und die Bescheinigung unterschreiben.

• Nachweis über die Miet-Zahlung

Das ist zum Beispiel:
- Ihre letzte Miet-Bescheinigung.
- Oder Ihr Konto-Auszug.

Wichtig:
Auf dem Nachweis muss stehen:
Wann Sie das letzte Mal Miete gezahlt haben.
Wie viel Miete Sie gezahlt haben.

Bekomme ich Wohn-Geld?

Ob Sie Wohn-Geld bekommen, 
hängt zum Beispiel davon ab:

• Wie viele Personen im Haushalt leben.
• Wie viel Geld Sie verdienen.
• Wie viel Miete Sie zahlen.

Ihre persönliche Situation ist auch wichtig.
Wir prüfen Ihre persönliche Situation.

Dann bekommen Sie von uns eine Nachricht,
ob Sie Wohn-Geld bekommen.

Wichtig:
Bitte gehen Sie zur Wohn-Geld-Stelle:

• Wenn Sie wissen wollen,
ob Sie Wohn-Geld bekommen können.
• Wenn Sie eine Beratung brauchen.
• Wenn Sie Ihren Antrag abgeben wollen.

Mehr Infos stehen unter der Überschrift:
Wie kann ich den Antrag stellen?

Wohn-Geld-Rechner

Sie wollen selbst prüfen, 
ob Sie Wohn-Geld bekommen können?

Dafür gibt es einen Wohn-Geld-Rechner im Internet.
Er ist vom Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung.

Wichtig:
Sie müssen dabei nicht Ihren Namen sagen.
Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zum Wohn-Geld-Rechner

Wie kann ich den Antrag stellen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten: 
Sie können die nötigen Papiere

1. Persönlich bei der Wohn-Geld-Stelle abgeben.
Das ist unsere Adresse:
Fachbereich Soziales
Wohn-Geld-Stelle Bocholt
Berliner Platz 2
46395 Bocholt

Wichtig:
Sie können dafür einen Termin machen.
Rufen Sie uns an.
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner: Wohn-Geld-Stelle Bocholt

2. Mit der Post schicken
Schicken Sie Ihren Antrag mit allen Papieren
an die Adresse:
Fachbereich Soziales
Wohn-Geld-Stelle Bocholt
Berliner Platz 2
46395 Bocholt

3. Über den Wohn-Geld-Rechner im Internet senden.
Sie können den Antrag über
den Wohn-Geld-Rechner stellen.
Sie können ihn dann über das Internet an uns senden.
Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zum Wohn-Geld-Rechner

Muss ich persönlich ins Amt kommen?

Nein. 
Sie müssen nicht persönlich vorbei kommen.
Sie können Ihren Antrag auch mit der Post schicken.

Aber machen Sie bitte einen Termin mit uns aus:
• Wenn Sie zum 1. Mal Wohn-Geld beantragen.
• Oder wenn Sie Fragen zum Antrag haben.
Ein persönliches Gespräch kann oft helfen.

Mehr Infos stehen unter der Überschrift:
Wie kann ich den Antrag stellen?

Wie lange dauert das Bearbeiten vom Antrag?

Wir brauchen für das Bearbeiten
ungefähr 6 bis 8 Wochen.
Dann erfahren Sie,
ob Sie Wohn-Geld bekommen.

Wo stehen die Gesetze zum Wohn-Geld?

Die Regeln zum Wohn-Geld
stehen im Wohn-Geld-Gesetz.

Die Abkürzung dafür ist: WoGG.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zum Wohn-Geld-Gesetz.

Regel-Leistung

Regel-Leistung

Informationen in Leichter Sprache

Diese Seite in Alltags-Sprache lesen.

Sie bekommen jeden Monat Geld vom Jobcenter. Damit Sie genug Geld zum Leben haben.
Das nennen wir: Regel-Leistung.

Sie müssen mit dem Geld alles bezahlen,
was Sie zum Leben brauchen.
Dazu sagen wir:
Sicherung vom Lebens-Unterhalt.

Zum Beispiel:
• Essen
• Trinken
• Kleidung
• Körper-Pflege
• Strom
• Telefon
• Internet
• Haus-Rat
Das sind Dinge, die Sie im Haushalt brauchen.
Zum Beispiel: Geschirr oder Lampen.

• Bedarfe im täglichen Leben
Was Sie im Alltag zum Leben brauchen.
Zum Beispiel: Geld für den Bus und die Bahn.

Wichtig:
Das Geld ist auch für Ihre Freizeit.
Zum Beispiel:
Wenn Sie sich mit Freunden treffen.
Und gemeinsam etwas unternehmen.
Sie sollen am kulturellen Leben teilhaben.
Teilhaben heißt:
Sie sollen mitmachen oder dabei sein.
Zum Beispiel:
• Ins Kino gehen.
• Ins Theater gehen.
• In einem Verein sein.

Dafür können Sie Ihr Geld auch ausgeben.
Aber das Geld muss bis zum Ende vom Monat reichen.

Wichtig:
Sie können in der Tabelle lesen:
Wie viel Geld Sie vom Jobcenter bekommen.

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Wenn Sie Hilfe brauchen.

Das sind die Regel-Leistungen:

• Allein-Stehende
Das sind Personen über 18 Jahren
ohne Partner oder Partnerin.

• Allein-Erziehende
Das sind Personen, die allein ein Kind erziehen.

• Personen über 18 Jahre
mit Partner oder Partnerin unter 18 Jahre
Jemand über 18 Jahren lebt zusammen
mit einem Partner oder einer Partnerin unter 18 Jahren.

= 416 Euro.

Partner und Partner-innen
wenn beide über 18 Jahre alt sind.

= 374 Euro.

Personen zwischen 18 bis 24 Jahren

ohne eigenen Haushalt
Das heißt:
Sie haben keine eigene Wohnung.
Sie wohnen nicht bei Ihrem Partner
oder Ihrer Partnerin.
• Umzug ohne Erlaubnis vom Jobcenter.
Das heißt: Sie sind umgezogen
ohne die Erlaubnis vom Jobcenter.

= 332 Euro

Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahren.

= 316 Euro

Kinder zwischen 6 bis 13 Jahren.

= 296 Euro

Kinder zwischen 0 bis 5 Jahren.

= 240 Euro

Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zum Jobcenter.

Miete und Heizung

Miete und Heizung

Informationen in Leichter Sprache

Diese Seite in Alltags-Sprache lesen.

Das Amt bezahlt für Sie:
• die Miete
• die Heizung
• und warmes Wasser.

Wenn Sie nicht genug Geld haben.
Wenn Sie die Kosten selbst nicht bezahlen können.
Sie müssen dazu einen Antrag stellen.

Achtung:
Die Kosten müssen angemessen sein.
Angemessen heißt:
Das darf nicht zu teuer sein.

Zum Beispiel:
Die Wohnung darf für 1 Person:
50 Quadrat-Meter groß sein.
• Und 418,50 Euro kosten.
Das ist die Miete ohne Heizung.
Dann ist die Miete angemessen.
Dazu sagen wir auch: Angemessenheits-Grenze.
Das Amt bestimmt die Angemessenheits-Grenze.

Wichtig:
Die Miete darf höher sein,
wenn mehr Personen in der Wohnung leben.

Es gibt dazu Tabellen.
Sprechen Sie mit Ihrem Sach-Bearbeiter
oder Ihrer Sach-Bearbeiterin im Jobcenter.
Oder gehen Sie zum Sozial-Amt.

Wir sagen Ihnen:
• Ob die Miete angemessen ist.
• Oder ob Ihre Wohnung zu teuer ist.

Die Wohnung ist zu teuer

Ihre Wohnung ist zu teuer.
Dann zahlt das Amt oder Jobcenter erstmal.
Im Gesetz steht aber:
Sie müssen eine billigere Wohnung suchen.
der ein Zimmer vermieten.

Das Amt oder Jobcenter macht einen Termin.
Bis zu dem Termin muss die Miete billiger sein.
Die Miete muss angemessen sein.

Wenn Sie das nicht schaffen,
können wir den Termin verschieben.
Aber Sie müssen uns zeigen:
Ich habe mich bemüht.

Sie müssen uns dazu zum Beispiel zeigen:
• Ich habe eine neue Wohnung gesucht.
Zum Beispiel im Internet oder in der Zeitung.
• Ich habe mich für eine Wohnung beworben.
• Ich habe eine Absage bekommen
vom Vermieter oder der Vermieterin.
• Oder ich bin auf der Warte-Liste für die Wohnung.

Wichtig:
Sie müssen uns dafür schriftliche Nachweise zeigen.

Wichtig:
Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben,
sagen Sie uns bitte sofort Bescheid.
Fragen Sie, ob die Miete in Ordnung ist.
Sie brauchen eine Erlaubnis
vom Sozial-Amt oder Jobcenter.
Erst dann dürfen Sie den Miet-Vertrag unterschreiben.

Unter-Mieter

Sie können einen Unter-Mieter suchen.
Oder eine Unter-Mieterin.
Damit die Miete für Sie billiger wird.

Ein Unter-Mieter ist eine Person,
die bei Ihnen wohnen darf.
Die Person bezahlt dafür Geld.
Durch das Geld wird Ihre Miete billiger.
Das Jobcenter muss dann
nur noch den Rest bezahlen.

Reden Sie mit Ihrem Sach-Bearbeiter
oder Ihrer Sach-Bearbeiterin:
• Wenn Sie keinen Unter-Mieter
und keine Unter-Mieterin finden.
• Wenn Sie keine billigere Wohnung finden.

Umzug bei Geld vom Jobcenter oder Sozial-Amt

Sie müssen uns vorher fragen,
wenn Sie umziehen wollen
und Geld vom Amt oder Jobcenter bekommen.

Wenn Sie uns nicht fragen,
bekommen Sie kein Geld für die neue Wohnung.

Wichtig:
Für den Umzug muss es einen Grund geben.
Sie dürfen nicht ohne Grund umziehen.
Ohne Grund - kein Umzug!

Ein Grund ist zum Beispiel:
Sie bekommen ein Kind.
Sie brauchen dafür eine größere Wohnung.

Wenn Sie einen guten Grund haben,
dann dürfen Sie umziehen.

Sie können dafür Hilfen vom Amt bekommen.

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

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Senioren-Beratung

Senioren-Beratung

Informationen in Leichter Sprache

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Die Senioren-Beratung ist
• für alte Menschen.
• für deren Freunde
• und deren Familie.

Sie bekommen Beratung.
Sie bekommen viele Infos.
Zum Beispiel: Zu Hilfen für alte Menschen.

Wir machen gerne einen Termin.
Wir kommen auch zu Ihnen.
Wenn Sie nicht zu uns kommen können.

Was wir tun
Wir beraten Sie zu allen Themen,
die im Alter wichtig sind.
Für Sie und Ihre Familien.

Zum Beispiel:

  • Patienten-Verfügung
    Das ist eine Erlaubnis für eine Person.
    Die Person darf dann für Sie entscheiden.
    Zum Beispiel: Beim Arzt oder im Krankenhaus.

  • Vorsorge-Vollmacht
    Das ist eine Erlaubnis für eine Person.
    Die Person darf dann für Sie entscheiden.
    Wenn Sie nicht mehr allein entscheiden können.

  • Betreuungs-Verfügung
    Das ist eine Erlaubnis für eine Person.
    Die Person darf dann für Sie entscheiden.
    Wenn Sie Betreuung brauchen.

  • Wohnen im Alter
    Sie können im Alter allein wohnen.
    Oder zusammen mit anderen Menschen.
    Es gibt verschiedene Möglichkeiten.

  • Versorgung und Pflege
    Sie können Pflege bekommen.
    Daheim oder in einem Heim.
    Wenn Sie nicht mehr für sich sorgen können.

  • Wir vermitteln Pflege-Dienste.
    Die Personen kommen zu Ihnen.
    Wenn Sie Hilfe zu Hause brauchen.

  • Wir helfen Ihnen beim Umzug
    in ein Alten-Heim oder Pflege-Heim.

  • Wir helfen Ihnen in schweren Zeiten.
    Wenn Sie Probleme haben.
    Wenn Sie nicht alleine zurecht kommen.
Sie brauchen Hilfe und Beratung? 

Zum Beispiel wegen:

• Alter
• Krankheit
• oder Behinderung

Die Senioren-Beratung hilft Ihnen:

• Wenn Sie zum Amt gehen müssen.
• Wenn Sie krank sind.
• Wenn Sie Pflege zu Hause brauchen.

Wir beraten Sie zu allen Themen,
die im Alter wichtig sind.
Für Sie und Ihre Familien.

Die Beratung ist geheim.
Wir sagen keinem etwas aus der Beratung.

Die Beratung ist für alle Menschen.
Ihre Religion ist bei der Beratung egal.

Die Beratung ist kosten-los.
Sie müssen nichts bezahlen.

Wie kann ich eine Beratung bekommen?

Sie können selbst zu uns kommen.
Für ein persönliches Gespräch.

Sie können uns auch anrufen.

Die Adressen und Telefon-Nummern
finden Sie unter der Überschrift:
Wo bekomme ich die Beratung?

Wir kommen auch zu Ihnen nach Hause.

Zum Beispiel:
• Wenn Sie krank sind.
• Wenn Sie nicht selber kommen können.

Das schwere Wort dafür ist: Haus-Besuch.

Wenn Sie eine Beratung zu Hause brauchen:
Rufen Sie uns bitte an. Machen Sie einen Termin mit uns aus.
Dann kommen wir für die Beratung zu Ihnen.

Wo bekomme ich die Beratung?

Die Senioren-Beratung ist im Fachbereich Soziales.
Bitte machen Sie vorher einen Termin.

Adresse:
Stadt Bocholt
Seniorenbüro 
Berline Platz 2
46395 Bocholt

Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zum Senioren-Büro.

Grund-Sicherung

Grund-Sicherung

Informationen in Leichter Sprache

Diese Seite in Alltags-Sprache lesen. 

Grund-Sicherung heißt:
Sie bekommen Geld vom Amt.
Zum Beispiel:
• Wenn Sie wenig Geld haben.
• Wenn Sie sehr alt sind.
• Wenn Sie sehr krank sind.
• Wenn Sie keine Arbeit finden.

Dann bekommen Sie Geld vom Amt.
mit können Sie Sachen zum Leben kaufen.
Zum Beispiel: Kleidung und Essen.

Wann bekomme ich Grund-Sicherung?

Sie bekommen Grund-Sicherung:

  • Wenn Sie über 65 Jahre alt sind.
    Und zu wenig Geld zum Leben haben.

  • Wenn Sie voll erwerbs-gemindert sind.
    Das heißt:
    Sie können weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten.
    Zum Beispiel:
    Weil Sie lange Zeit sehr krank sind.
    Oder weil Sie eine Behinderung haben.

    Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zum Fachbereich Soziales.

  • Wenn Sie keine Arbeit haben.
    Obwohl Sie erwerbs-fähig sind.
    Erwerbs-fähig heißt:
  • Sie können arbeiten.
  • Sie sind unter 65 Jahre alt.
  • Sie haben keine Behinderung.

    Dann haben Sie und Ihre Familie
    ein Recht auf Grund-Sicherung.
    Damit Sie genug Geld zum Leben haben.

    Die Grund-Sicherung für Menschen ohne Arbeit
    heißt: Bürgergeld.

    Das heißt: Sie haben keine Arbeit.
    Sie bekommen Geld vom Amt.

    Hier mit der Maus klicken. Dann öffnet sich die Seite zum Fachbereich Soziales.
Wofür bekomme ich die Grund-Sicherung?


Sie bekommen Geld für
• Essen
• Kleidung
• Körper-Pflege
• Energie-Kosten
Zum Beispiel: Strom
• Elektro-Geräte
Zum Beispiel: Wasch-Maschine
• Möbel
• Wäsche
Zum Beispiel: Hand-Tücher und Bett-Wäsche
• Sachen für den Haushalt
Zum Beispiel: Gardinen
• Schul-Sachen für die Kinder
Zum Beispiel: Bücher und Stifte
• Kosten zur Erneuerung der Wohnung
Zum Beispiel: Wenn Sie Ihre Wohnung streichen.
• Telefon-Kosten
• Und andere Sachen für das tägliche Leben.

Das Amt zahlt auch:

  1. Die Miet-Kosten
    2. Die Heiz-Kosten

Aber die Kosten dürfen nicht zu hoch sein.
Das Amt sagt Ihnen,
wie hoch die Kosten sein dürfen.

Das Amt zahlt manchmal auch 1 Mal Geld für:

  • die Erst-Ausstattung von Ihrer Wohnung.
    Zum Beispiel:
    Möbel und Elektro-Geräte.
  • eine Erst-Ausstattung an Kleidung.
    Also alles, was Sie zum Anziehen brauchen.
  • Kleidung in der Schwangerschaft.
  • Kleidung für Ihr Baby.
  • eine Klassen-Fahrt von Ihrem Kind.

    Wir besprechen Ihre Lebens-Situation.
    Dann entscheiden wir,
    ob Sie das Geld 1 Mal bekommen.
Wie wird die Grund-Sicherung berechnet?

Das Amt berechnet die Grund-Sicherung.
Das heißt:
Das Amt entscheidet jedes Jahr neu:

• Wie viel Geld Sie brauchen.
• Wie viel Grund-Sicherung Sie bekommen.

Das hängt von Ihrer Lebens-Situation ab.
Zum Beispiel:
• Ob Sie ein Kind haben.
• Ob Sie Ihr Kind allein erziehen.
• Oder ob Sie zusammen wohnen
mit einem Partner oder einer Partnerin.

Achtung:
Sie müssen dann auch das Einkommen
vom Partner oder Ihrer Partnerin zeigen.

Wie beantrage ich Grund-Sicherung?

Sie müssen einen Termin machen.
Sie müssen ins Amt kommen.
 Das Amt heißt: Fachbereich Soziales.
Oder Sie gehen zum Jobcenter.
Mehr Infos stehen unter der Überschrift: Kontakt.

Wir besprechen Ihre Lebens-Situation.
Wir beraten Sie.
Wir sagen Ihnen,
wie viel Geld Sie bekommen.

Sie bekommen dann die Papiere für den Antrag.
Sie können damit Grund-Sicherung beantragen.

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Kontakt:
Stadt Bocholt
Fachbereich Soziales
Berliner Platz 2
46395 Bocholt

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Wohn-Berechtigungs-Schein

Wohn-Berechtigungs-Schein

Infos in Leichter Sprache

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Es gibt günstige Wohnungen zum Mieten.
Die Wohnungen wurden
mit Geld vom Amt gebaut.
Die Miete ist deshalb nicht so teuer.

Wenn Sie so eine Wohnung mieten wollen:
Dann brauchen Sie eine Bescheinigung vom Amt.

Die Bescheinigung heißt:
Wohn-Berechtigungs-Schein.

Die Abkürzung dafür ist: WBS.
Das spricht man so: We-Be-Es.

Wie bekomme ich einen WBS?

Sie müssen den WBS beim Sozial-Amt beantragen.
Der WBS ist dann 12 Monate gültig.

Wenn Sie in der Zeit keine Wohnung finden:
Dann müssen Sie noch einmal
einen neuen WBS beantragen.

Wichtig:
Ein WBS gilt nur in dem Bundes-Land,
in dem er beantragt wurde.

Das heißt:
Der WBS aus Bocholt gilt nur in Nord-Rhein-Westfalen.

Wichtig ist für den Antrag:
Wie viel Geld Sie verdienen.
Sie dürfen nicht zu viel Geld verdienen.
Der WBS ist für Menschen mit wenig Geld.

Welche Papiere brauche ich dafür?

Sie müssen uns diese Papiere zeigen oder schicken:

  • Antrag für den WBS
    Sie müssen ein Antrags-Formular ausfüllen.
    Das Antrags-Formular ist nicht in Leichter Sprache.
    Wir helfen Ihnen gerne.
    Wenn Sie Fragen haben.
    Oder Hilfe brauchen.

  • Eine Erklärung zu Ihrem Einkommen
    Es gibt dafür ein Formular.
    Sie erklären dort, wie viel Geld Sie verdienen.

  • Nachweise zu Ihrem Einkommen
    Nachweise sind Papiere oder Briefe.
    Zum Beispiel:
  •  Eine Bescheinigung über Ihren Lohn
    oder Ihr Gehalt.
    Die Bescheinigung muss Ihr Chef
    oder Ihre Chefin ausfüllen.
  • Nachweise zu Ihrer Rente
  • Briefe darüber: 
    Wie viel Geld Sie vom
    Arbeits-Amt bekommen.
    Oder vom Sozial-Amt.
  • Papiere zu Ihrem Unterhalt
    Wenn Sie Geld bekommen
    von Ihrer Ehe-Frau oder Ihrem Ehe-Mann.

Wichtig:
1. Sie müssen Nachweise von diesem Jahr
und vom letzten Jahr zeigen.

2. Wenn Sie wissen, dass Sie bald mehr
oder weniger Geld bekommen:
Dann müssen Sie uns das sagen.

Zum Beispiel:
• Wenn Sie eine neue Arbeit haben.
• Oder wenn Sie bald Eltern-Geld bekommen.
• Oder wenn Sie bald kein Eltern-Geld
mehr bekommen.

Eltern-Geld heißt:
Mutter und Vater bekommen Eltern-Geld,
wenn sie mit ihrem kleinen Kind
nach der Geburt zu Hause bleiben.

Wichtig für Menschen aus dem Ausland:

• Pass mit Aufenthalts-Erlaubnis 
Wenn Sie einen WBS beantragen wollen,
brauchen Sie einen Pass mit Aufenthalts-Erlaubnis.
Das müssen Sie uns zeigen.

Wichtig:
1. Das gilt für alle Personen in Ihrer Familie.
Alle müssen uns diese Erlaubnis zeigen.

2. Ihre Erlaubnis muss noch 1 Jahr gültig sein.
Ab dem Tag, an dem Sie den WBS beantragen.

Einkommens-Grenzen

Der WBS ist für Menschen mit wenig Geld.
Deshalb gibt es eine Einkommens-Grenze.

Einkommens-Grenze heißt:
So viel Geld dürfen Sie haben.
Wenn Sie einen WBS wollen.

Wir berechnen, wie viel Sie verdienen dürfen.
Und wie viel Geld Sie wirklich im Jahr verdienen.
Dann prüfen wir, ob Sie einen WBS bekommen.

Dafür ist wichtig:
Wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben.

Es gibt einen Grund-Betrag für Ihr Einkommen.
Und zusätzliche Beträge für weitere Personen.

Wenn mehr als 2 Personen im Haushalt leben:
Dann kommt für jede Person ein Mehr-Betrag dazu.

Wichtig ist auch:
• Haben Sie gerade erst geheiratet?
• Erziehen Sie ein Kind allein?
• Haben Sie eine Behinderung?

Die Einkommens-Grenze ist also immer unterschiedlich.

Wie berechnen wir Ihr Einkommen?

Wir rechnen Ihr Jahres-Einkommen aus.
Das heißt: Wie viel Sie in 1 Jahr verdienen.

Wir rechnen auch Ihre Ausgaben aus.
Zum Beispiel:

  • Wenn Sie Steuern zahlen.

  • Wenn Sie für Versicherungen zahlen:
    • Renten-Versicherung
    • Kranken-Versicherung
    • Pflege-Versicherung.

  • Wenn Sie eine Schwer-Behinderung haben.

  • Wenn Sie arbeiten und Ihr Kind allein erziehen.

  • Wenn Sie für andere Personen Unterhalt zahlen.
    Zum Beispiel: Das Geld für Ihre Kinder.
    Für Ihre Ehe-Frau oder Ihren Ehe-Mann.

Wir vergleichen Ihre Einkommens-Grenze
und Ihr Jahres-Einkommen.
Dann entscheiden wir,
ob Sie einen WBS bekommen.

Wichtig:
Lassen Sie sich beraten.
Damit der Antrag richtig ist.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.

Der WBS für Nord-Rhein-Westfalen

Der WBS gilt nur für das Bundes-Land,
in dem er beantragt wird.

Stellen Sie Ihren Antrag dort:
• Wo Sie wohnen.
• Oder wo Sie eine Wohnung suchen.

Der WBS für ein anderes Bundes-Land

Wenn Sie in einem anderen Bundes-Land
eine Wohnung suchen:
Dann müssen Sie dort einen WBS beantragen.

Wie geht es weiter, wenn ich einen WBS habe?

Es gibt günstige Wohnungen zum Mieten.
Die Wohnungen wurden mit Geld vom Amt gebaut.
Die Miete ist deshalb billiger.
Die Wohnungen sind nur für Menschen mit WBS.
Nur wenn Sie einen WBS haben,
dürfen Sie so eine Wohnung mieten.

Wichtig ist:
Wie viele Personen leben in Ihrem Haushalt?
Das muss zur Größe von der Wohnung passen.

Im Haushalt leben = Größe der Wohnung

1 Person bis 50 Quadrat-Meter
2 Personen = 2 Zimmer oder 65 Quadrat-Meter
3 Personen = 3 Zimmer oder 80 Quadrat-Meter
4 Personen = 4 Zimmer oder 95 Quadrat-Meter
5 Personen = 5 Zimmer oder 110 Quadrat-Meter
Jede weitere Person
Immer 1 Zimmer mehr oder 15 Quadrat-Meter mehr

Was ist, wenn eine Wohnung größer ist als in der Liste?
Die Wohnung darf höchstens 5 Quadrat-Meter größer sein.

Wo kann ich eine Wohnung finden?

Wohnungen mit WBS finden Sie zum Beispiel:

• In der Zeitung.
• Im Internet.
• Bei Wohnungs-Gesellschaften.
• Sie können auch andere Menschen fragen.

Muss ich den Antrag persönlich abgeben?

Wir müssen viele Fragen klären. 
Ein persönliches Gespräch ist immer am besten.

Sie müssen nicht ins Amt kommen.
Sie können Ihren Antrag auch allein ausfüllen.
Und uns den Antrag mit der Post schicken.

Wir melden uns dann bei Ihnen:
• Wenn wir Fragen haben.
• Wenn wir noch Infos von Ihnen brauchen.
• Wenn der WBS fertig ist.
Und Sie ihn abholen können.

Wie viel kostet der WBS?

Der WBS kostet zwischen
10 Euro und 20 Euro.

Das hängt davon ab,
wie viel Sie verdienen.

Sie müssen den WBS mit Bar-Geld bezahlen.
Beim Beantragen oder beim Abholen.

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Kommen Sie zur Beratung.
Rufen Sie uns vorher an.
Machen Sie einen Termin.

Adresse:
Stadt Bocholt
Fachbereich Soziales
Berliner Platz 2
46395 Bocholt

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