Mitmachen, gewinnen, freuen!
Bocholt belohnt jetzt dein Einkaufserlebnis!
Flanieren, stöbern, genießen - und dafür belohnt werden! Vom 11. bis 13. September 2025 wird Einkaufen in der Bocholter Innenstadt zum Gewinnspiel: Reiche einfach deinen Kassenbon ein und sicher dir die Chance, den Betrag als Bocholt-Gutschein zurückzubekommen (Hinweis: Gültig bis 31. Januar 2026).
Egal ob aus deinem Lieblingsladen, beim Friseur oder im Café - dein Einkauf unterstützt die Bocholter Innenstadt und könnte dir jetzt - mit ein bisschen Glück - doppelt Freude schenken.
Fahrrad-Kunst in der City
Neben der Cashback-Aktion zum "Heimat Shoppen" ist der 11. September gleichzeitig Start für eine ganz besondere Ausstellung in der Bocholter Innenstadt: Unter dem Titel "Bike Art"" sind über 70 kunstvoll gestaltete Fahrräder zu sehen. Sie wurden durch Bocholter Kindergärten, Schulen, Vereine, Seniorenheime, Bürgerinnen und Bürger, Freundeskreise, Wohngruppen liebevoll und individuell gestaltet. Mehr informationen zur Aktion "Bike Art".
So funktioniert´s
- Senden Sie uns ein Handyfoto oder eine Kopie des Kassenbons / Kaufbelegs mit Kaufdatum 11. September 2025 bis 13. September 2025 aus einem Geschäft, einem Dienstleistungs- oder Gastronomiebetrieb innerhalb des Bocholter Innenstadtrings per E-Mail an
gewinnspiel(at)bocholt-stadtmarketing(dot)de
Teilen Sie uns in der Mail Ihren Namen und Ihre Anschrift sowie Ihre Telefonnummer mit. - Heben Sie das Original des Kaufbelegs gut auf! Die Ausgabe des Gutscheins erfolgt nur gegen Vorlage des Originalbelegs und des Personalausweises oder Führerscheins.
- Mit Ihrer Teilnahme bestätigen Sie, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Annahmeschluss ist Samstag, 13. September 2025, 23:59 Uhr. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden schriftlich per E-Mail oder Anruf durch das Stadtmarketing Bocholt benachrichtigt.
Teilnahmebedingungen
- Die Cashback-Aktion wird durch die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Bocholt mbH & Co. KG veranstaltet. Zu gewinnen gibt es einzelne Cashback-Zahlungen in Form von Bocholt-Gutscheinen mit einer bis zum 31. Januar 2026 begrenzten Gültigkeit und mit einem Gesamtwert von 10.000 Euro. Die Höhe der Gewinnsumme ist von der Höhe der Einkaufssumme an den Aktionstagen der nach dem Zufallsprinzip ermittelten Gewinnerinnen und Gewinner abhängig.
- Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
- Teilnehmerin oder Teilnehmer kann jede natürliche Person sein, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ausgenommen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Bocholt mbH & Co. KG sowie deren Familienangehörige.
Die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Bocholt mbH & Co. KG behält sich vor, aus wichtigem Grund die Teilnahme von einzelnen Personen von vornherein abzulehnen oder sie später vom Gewinnspiel auszuschließen und auch den Gewinn zurückzufordern. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel in Fällen von Missbrauch oder Betrug (auch schon bei Versuchen) oder sonstigen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen vor. Die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Bocholt mbH & Co. KG behält sich vor, das Gewinnspiel auch ganz abzusagen; nach dessen Beginn allerdings nur aus wichtigem, objektivem Grund. - Das Gewinnspiel findet im Zeitraum von 11. September 2025 0:00 Uhr bis 13. September 2025 23:59 Uhr statt.
- Gegenstand des Gewinnspiels sind die per E-Mail an gewinnspiel(at)bocholt-stadtmarketing(dot)de eingesendeten Kaufbelege, die per Zufallsprinzip ausgewählt werden mit der Möglichkeit, dass der Einsender den Betrag in gleicher Höhe als Bocholt-Gutschein gewinnt, welcher bis zum 31. Januar 2026 gültig ist. In der Mail müssen Name, Anschrift und Telefonnummer genannt werden. Es gibt keine Gewinngarantie. Anonym gesandte Mails werden nicht berücksichtigt.
- Jeder Kaufbeleg darf nur einmalig eingesendet werden. Mehrfacheinsendungen führen zum Ausschluss vom Gewinnspiel.
- Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Teilnahmebedingungen und Datenschutzrichtlinien.
- Die zufällige Auswahl der Gewinnerinnen bzw. der Gewinner findet in der Kalenderwoche 38 im Jahr 2025 statt.
- Die Gewinner werden per E-Mail oder Anruf vom Stadtmarketing benachrichtigt.
- Die Bocholt-Gutscheine können im Büro des Stadtmarketings, Osterstraße 23, 46397 Bocholt, während der Öffnungszeiten bis zum 2. Oktober 2025 abgeholt werden.
- Eine andere Auszahlung als in Bocholt-Gutscheinen (z.B. in bar) ist nicht möglich. Eine Auszahlung über den auf dem vorhandenen Kassenbeleg ausgewiesenen Bruttobetrag ist ebenfalls nicht möglich. Die maximale Summe, die pro Einkauf cashback als Bocholt-Gutschein gewonnen werden kann, beträgt 1.000 Euro brutto.
- Der Veranstalter haftet nicht für die Verfügbarkeit der Internetseite inkl. der Teilnahmebedingungen. Der Veranstalter haftet auch nicht für etwaige Übertragungs- oder Textfehler. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, sofern es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in der Software und Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, das Gewinnspiel ordnungsgemäß durchzuführen.
- Datenschutzinformationen: Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten nur für die Zwecke dieses Gewinnspiels auf Basis der Einwilligung jeder Teilnehmerin und jedes Teilnehmers gemäß Art. 6 Absatz 1a EU-DSGVO.
- Für den Fall eines Gewinns erklären Sie sich mit der Teilnahme am Gewinnspiel automatisch mit der Veröffentlichung Ihres Namens bereit.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mit freundlicher Unterstützung






Häufig gestellte Fragen
Was ist "Heimat Shoppen"?
Die Innenstadtinitiative "Heimat Shoppen" der Industrie- und Handelskammern NRW wurde 2014 von der IHK Mittlerer Niederrhein gegründet. Die IHK Nord-Westfalen, die die Aktion im Münsterland betreut, und auch Bocholt beteiligen sich zum 10. Mal an der Imagekampagne. Ziel ist es, das Bewusstsein der Kundinnen und Kunden für die lokalen Einzelhändler, Dienstleister, Gastronomen und Wochenmärkte zu schärfen und deren Bedeutung für die Stadt und deren Bürgerinnen und Bürger hervorzuheben.
Mehr Informationen über die Kampagne "Heimat Shoppen".
Fragen?
