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Sofortprogramm Innenstadt

Gegen Laden-Leerstände

Konzentrationsbereich Sofortprogramm

Nachdem das "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen" ausgelaufen ist, hat das Land NRW, das Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen" aufgelegt, um die Innenstädte als multifunktionale Orte zu stärken und eine attraktive Gestaltung des Stadtraums zu fördern. Das Programm läuft bis zum 31.12.2027.

Aus dem Förderprogramm erhält die Stadt Bocholt Fördermittel in Höhe von rund 136.000 Euro, davon ca. 120.000 Euro für den Baustein Verfügungsfonds Anmietungen.

Ziel des Verfügungsfonds ist es, neue Ideen und Konzepte aus den Bereichen Einzelhandel und Gastronomie, aber auch Dienstleistungsangebote oder kulturelle Nutzungen in die Innenstadt zu bringen, um die Innenstadt mit neuen und kreativen Projekten zu beleben. Gleichzeitig erhalten Start-Ups und Existenzgründer die Chance, ein Ladenlokal zu einem deutlich vergünstigten Mietzins zu beziehen und ihre Ideen und Konzepte zu erproben. Die Förderung ist nur für Vorhaben innerhalb des Konzentrationsbereichs möglich, siehe Abbildung. 

So läuft die Förderung

Die Stadt Bocholt mietet ein leerstehendes Ladenlokal für die Dauer von maximal 24 Monaten. Der Eigentümer des Ladenlokals verzichtet dabei auf mindestens 30 % seiner letzten Kaltmiete. Die Stadt vermietet weiter an Unternehmen mit neuen und innovativen Konzepten zu einer reduzierten Miete von bis 20 % der alten Miete. Die Differenz der Ausgaben der Anmietung von Leerständen und der Weitervermietung wird durch das Land NRW gefördert. Die Anmietung und Weitervermietung kommen nur im Einvernehmen zwischen Eigentümer, Untermieter und Stadt zustande.

Beispielrechnung:

Die Altmiete (Netto-Kaltmiete) beträgt 10 €/qm. Der Eigentümer verzichtet auf 30 % der Altmiete und erhält von der Stadt eine Miete in Höhe von 7 €/qm. Die Stadt vermietet zu 20 % der Altmiete an einen Interessenten weiter. Dieser zahlt somit einen Mietzins in Höhe von 2 €/qm an die Stadt. Die Differenz von 5 €/qm zwischen Mietausgaben und Mieteinnahmen der Stadt wird durch die Fördermittel getragen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Ladenlokal innerhalb des Konzentrationsbereiches liegt. Förderfähig ist eine Mietfläche bis max. 300 qm, die Fläche des Ladenlokals darf aber auch darüber hinaus gehen.

Gesucht werden neue, innovative Konzepte und Nutzungen mit frequenzbringenden Angeboten, z. B.

  • Einzelhandels-Startups (Popup-Stores)
  • Gastronomie-Startups,
  • Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr,
  • neue Angebote von Lieferservices/ Verteilstationen,
  • Showrooms des regionalen Online-Handels,
  • kulturwirtschaftliche Nutzungen,
  • bürgerschaftliche und nachbarschaftliche Nutzungen (Repair-Cafés, Räume für Initiativen etc.),
  • Bildungsangebote und Kinderbetreuung sowie
  • Nutzungen zur Ermöglichung von neuen Mobilitätslösungen (z.B. Beispiel Fahrradabstellflächen mit E-Ladestation).

Wenn Sie eine spannende Idee, ein innovatives Konzept haben und Ihre Idee zu einer vergünstigen Miete in der Bocholter Innenstadt ausprobieren möchten, melden Sie sich gerne. Wir vermitteln Ihnen ein passendes Ladenlokal.

Auch als Eigentümerin bzw. Eigentümer eines leerstehenden Ladenlokals im Konzentrationsbereich der Bocholter Innenstadt können Sie sich melden, wenn Sie Interesse haben, am Förderprogramm teilzunehmen.

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