Wohnsitz
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Man versteht unter Wohnung jeden umschlossenen Raum, den Sie zum Wohnen oder Schlafen nutzen. Unterkünfte an Bord von Schiffen der Marine sind ebenfalls Wohnungen. Wohnwagen und Wohnschiffe gelten nur dann als Wohnung, wenn sie überhaupt nicht oder kaum fortbewegt werden.
Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, wird zwischen Haupt- und Nebenwohnung unterschieden. Ihre Hauptwohnung ist die von Ihnen vorwiegend genutzte Wohnung. Ihre weitere Wohnung beziehungsweise Wohnungen sind dann Ihre Nebenwohnung beziehungsweise Nebenwohnungen.
Wenn Sie ein-, um- oder ausziehen sind verschiedene Meldepflichten zu beachten.
Man versteht unter Wohnung jeden umschlossenen Raum, den Sie zum Wohnen oder Schlafen nutzen. Unterkünfte an Bord von Schiffen der Marine sind ebenfalls Wohnungen. Wohnwagen und Wohnschiffe gelten nur dann als Wohnung, wenn sie überhaupt nicht oder kaum fortbewegt werden.
Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, wird zwischen Haupt- und Nebenwohnung unterschieden. Ihre Hauptwohnung ist die von Ihnen vorwiegend genutzte Wohnung. Ihre weitere Wohnung beziehungsweise Wohnungen sind dann Ihre Nebenwohnung beziehungsweise Nebenwohnungen.
Wenn Sie ein-, um- oder ausziehen sind verschiedene Meldepflichten zu beachten.
Kurztext
- Wohnsitz
- unter Wohnung ist jeder umschlossene Raum zu verstehen, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird
- als Wohnung zählen auch Unterkünfte an Bord von Schiffen der Marine
- Wohnwagen und Wohnschiffe gelten nur dann als Wohnung, wenn sie überhaupt nicht oder kaum fortbewegt werden
- bei mehreren Wohnungen ist zwischen Haupt- und Nebenwohnung(en) zu unterscheiden
- unter Hauptwohnung versteht man die vorwiegend genutzte Wohnung
- unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung
- es bestehen verschiedene Meldepflichten
- zuständig: Meldebehörde
- Wohnsitz
- unter Wohnung ist jeder umschlossene Raum zu verstehen, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird
- als Wohnung zählen auch Unterkünfte an Bord von Schiffen der Marine
- Wohnwagen und Wohnschiffe gelten nur dann als Wohnung, wenn sie überhaupt nicht oder kaum fortbewegt werden
- bei mehreren Wohnungen ist zwischen Haupt- und Nebenwohnung(en) zu unterscheiden
- unter Hauptwohnung versteht man die vorwiegend genutzte Wohnung
- unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung
- es bestehen verschiedene Meldepflichten
- zuständig: Meldebehörde
Voraussetzungen
Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:
- umschlossener Raum,
- dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.
Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:
- umschlossener Raum,
- dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Fristen
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08. November 2021