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Leistungen

Haustierhaltung Mitteilung Abhandenkommen giftige Tiere

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Sollte ein giftiges Tier aus einer Bestandshaltung abhandenkommen, muss dies unverzüglich dem Landesamt für Natur- Umwelt und Verbraucherschutz NRW gemeldet werden.

Sollte ein giftiges Tier aus einer Bestandshaltung abhandenkommen, muss dies unverzüglich dem Landesamt für Natur- Umwelt und Verbraucherschutz NRW gemeldet werden.

Gifttiergesetz in Nordrhein-Westfalen

Das vom nordrhein-westfälischen Landtag im Juni 2020 beschlossene Gifttiergesetz (GiftTierG NRW) ist am 01. Januar 2021 in Kraft getreten.

Ziel des Gesetzes ist eine Regulierung der privaten Haltung von sehr giftigen Tieren, welche aufgrund ihrer starken Giftwirkung nach Bissen oder Stichen eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Menschen darstellen können.

Dazu gehören alle Giftschlangenarten im engeren Sinne, bestimmte Skorpion- und Webspinnenarten sowie deren Unterarten und Kreuzungen. Eine Auflistung der betroffenen Gifttierarten ist im geltenden Gifttiergesetz NRW nachzulesen.

Wenn Ihnen ein Tier abhandengekommen ist, das unter das Gifttiergesetz NRW fällt, muss dies unverzüglich dem Landesamt für Natur- Umwelt und Verbraucherschutz NRW gemeldet werden.

Zusätzlich empfiehlt es sich, die Feuerwehr oder die Polizei zu kontaktieren.

Gifttiergesetz in Nordrhein-Westfalen

Das vom nordrhein-westfälischen Landtag im Juni 2020 beschlossene Gifttiergesetz (GiftTierG NRW) ist am 01. Januar 2021 in Kraft getreten.

Ziel des Gesetzes ist eine Regulierung der privaten Haltung von sehr giftigen Tieren, welche aufgrund ihrer starken Giftwirkung nach Bissen oder Stichen eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Menschen darstellen können.

Dazu gehören alle Giftschlangenarten im engeren Sinne, bestimmte Skorpion- und Webspinnenarten sowie deren Unterarten und Kreuzungen. Eine Auflistung der betroffenen Gifttierarten ist im geltenden Gifttiergesetz NRW nachzulesen.

Wenn Ihnen ein Tier abhandengekommen ist, das unter das Gifttiergesetz NRW fällt, muss dies unverzüglich dem Landesamt für Natur- Umwelt und Verbraucherschutz NRW gemeldet werden.

Zusätzlich empfiehlt es sich, die Feuerwehr oder die Polizei zu kontaktieren.

Kurztext

  • Haustierhaltung Mitteilung Abhandenkommen giftige Tiere
  • Person muss sich beim Landesamt für Natur- Umwelt und Verbraucherschutz NRW melden
  • Haustierhaltung Mitteilung Abhandenkommen giftige Tiere
  • Person muss sich beim Landesamt für Natur- Umwelt und Verbraucherschutz NRW melden

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Keine erforderlichen Dokumente.

Keine erforderlichen Dokumente.

Voraussetzungen

Bestandshaltung (aufgrund § 4 Absatz 1 Gifttiergesetz beim Landesamt angezeigte Gifttierhaltung).

Bestandshaltung (aufgrund § 4 Absatz 1 Gifttiergesetz beim Landesamt angezeigte Gifttierhaltung).

Weiterführende Informationen

Bezeichnung: Gifttiergesetz in Nordrhein-Westfalen URL: https://www.gifttiergesetz.deoptional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite: Bezeichnung: Änderungsanzeigen Bestandshaltung Gifttiere URL: https://www.gifttiergesetz.de/antraege.phpoptional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite.
Bezeichnung: Gifttiergesetz in Nordrhein-Westfalen URL: https://www.gifttiergesetz.de optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite: Bezeichnung: Änderungsanzeigen Bestandshaltung Gifttiere URL: https://www.gifttiergesetz.de/antraege.php optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite.

Verfahrensablauf

Einreichen eines Formulars oder Schreibens per Post, Mail, online mit den notwendigen Informationen zu dem abhanden gekommenen Tier (Gattung, Geschlecht).

Einreichen eines Formulars oder Schreibens per Post, Mail, online mit den notwendigen Informationen zu dem abhanden gekommenen Tier (Gattung, Geschlecht).

Fristen

Die Meldung ist unverzüglich vorzunehmen, da möglicherweise Gefahr im Verzug.
Die Meldung ist unverzüglich vorzunehmen, da möglicherweise Gefahr im Verzug.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

keine
keine

Bearbeitungsdauer

Unverzüglich, da möglicherweise Gefahr im Verzug ist.
Unverzüglich, da möglicherweise Gefahr im Verzug ist.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 01. September 2023