Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Sprache zurücksetzen
Leistungen

Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Gewährung für während der Verdienstausfallzeiten entstehende Mehraufwendungen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Wenn bei Ihnen eine Existenzgefährdung besteht, die Folge eines Verdienstausfalls nach § 56 Abs. 1 oder Abs. 1a IfSG ist, können Ihnen auf Antrag Mehraufwendungen in gewissem Umfang erstattet werden.

Wenn bei Ihnen eine Existenzgefährdung besteht, die Folge eines Verdienstausfalls nach § 56 Abs. 1 oder Abs. 1a IfSG ist, können Ihnen auf Antrag Mehraufwendungen in gewissem Umfang erstattet werden.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind.

Wenn Sie durch eine behördliche Maßnahme aufgrund des Infektionsschutzgesetzes unter häuslicher Quarantäne gestellt oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung des entstandenen Verdienstausfalls.

Bei einer Existenzgefährdung können den Entschädigungsberechtigten zusätzlich die während der Verdienstausfallzeiten entstehenden Mehraufwendungen auf Antrag in angemessenem Umfang von der zuständigen Behörde erstattet werden.

Die Auszahlung und Antragstellung erfolgt schriftlich bei der zuständigen Behörde. 

Der Antrag auf Entschädigung muss rückwirkend innerhalb von 2 Jahren nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder Ende der Quarantäne gestellt werden.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind.

Wenn Sie durch eine behördliche Maßnahme aufgrund des Infektionsschutzgesetzes unter häuslicher Quarantäne gestellt oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung des entstandenen Verdienstausfalls.

Bei einer Existenzgefährdung können den Entschädigungsberechtigten zusätzlich die während der Verdienstausfallzeiten entstehenden Mehraufwendungen auf Antrag in angemessenem Umfang von der zuständigen Behörde erstattet werden.

Die Auszahlung und Antragstellung erfolgt schriftlich bei der zuständigen Behörde. 

Der Antrag auf Entschädigung muss rückwirkend innerhalb von 2 Jahren nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder Ende der Quarantäne gestellt werden.

Kurztext

  • Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Gewährung für während der Verdienstausfallzeiten entstehende Mehraufwendungen
  • Anspruch auf Erstattung von Mehraufwendungen bei Existenzgefährdung nach Verdienstausfall aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne, eines behördlich angeordneten Tätigkeitsverbots oder eines Betreuungsbedarfs
  • Auszahlung und Beantragung durch den Arbeitgeber
  • Antrag muss rückwirkend innerhalb von 2 Jahren nach Ende der Absonderung/nach Beginn des Tätigkeitsverbots  gestellt werden
  • Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Gewährung für während der Verdienstausfallzeiten entstehende Mehraufwendungen
  • Anspruch auf Erstattung von Mehraufwendungen bei Existenzgefährdung nach Verdienstausfall aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne, eines behördlich angeordneten Tätigkeitsverbots oder eines Betreuungsbedarfs
  • Auszahlung und Beantragung durch den Arbeitgeber
  • Antrag muss rückwirkend innerhalb von 2 Jahren nach Ende der Absonderung/nach Beginn des Tätigkeitsverbots  gestellt werden

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über Existenzgefährdung
  • Einkommensnachweis (Steuerbescheid) des vergangenen Jahres
  • Falls verfügbar: Nachweis über den Einkommensausfall im Zeitraum des Tätigkeitsverbots oder der Absonderung/Quarantäne
  • Ggf. Nachweise über erhaltene Versicherungsleistungen
  • Falls verfügbar: Nachweis über die behördliche Maßnahme, die den Verdienstausfall hervorgerufen hat

Für Bevollmächtigte:

  • Falls Sie diesen Antrag im Auftrag eines Unternehmens oder eines Selbstständigen stellen (z.B. als Steuerberater) reichen Sie bitte eine Vollmacht ein.
  • Nachweis über Existenzgefährdung
  • Einkommensnachweis (Steuerbescheid) des vergangenen Jahres
  • Falls verfügbar: Nachweis über den Einkommensausfall im Zeitraum des Tätigkeitsverbots oder der Absonderung/Quarantäne
  • Ggf. Nachweise über erhaltene Versicherungsleistungen
  • Falls verfügbar: Nachweis über die behördliche Maßnahme, die den Verdienstausfall hervorgerufen hat

Für Bevollmächtigte:

  • Falls Sie diesen Antrag im Auftrag eines Unternehmens oder eines Selbstständigen stellen (z.B. als Steuerberater) reichen Sie bitte eine Vollmacht ein.

Voraussetzungen

  • Es bestand eine Quarantäne nach § 30 IfSG oder ein Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG.
  • Es gab keine Möglichkeit, den Verdienstausfall durch eine andere zumutbare Tätigkeit auszugleichen.
  • Die Existenz der Betroffenen ist gefährdet und es sind Mehraufwendungen entstanden.
  • Der Antrag auf Entschädigung muss innerhalb von 2 Jahren nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder Ende der Quarantäne gestellt werden.
  • Es bestand keine Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit.
  • Es bestand eine Quarantäne nach § 30 IfSG oder ein Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG.
  • Es gab keine Möglichkeit, den Verdienstausfall durch eine andere zumutbare Tätigkeit auszugleichen.
  • Die Existenz der Betroffenen ist gefährdet und es sind Mehraufwendungen entstanden.
  • Der Antrag auf Entschädigung muss innerhalb von 2 Jahren nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder Ende der Quarantäne gestellt werden.
  • Es bestand keine Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

keine
keine

Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt schriftlich bei der zuständigen Behörde.

Nach Prüfung des Anspruchs durch die Behörde wird ein entsprechender Bescheid erteilt. 

Die Antragstellung erfolgt schriftlich bei der zuständigen Behörde.

Nach Prüfung des Anspruchs durch die Behörde wird ein entsprechender Bescheid erteilt. 

Bearbeitungsdauer

Die Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet.
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet.

Fristen

Der Antrag auf Entschädigung muss innerhalb von 2 Jahren nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder Ende der Quarantäne gestellt werden.
Der Antrag auf Entschädigung muss innerhalb von 2 Jahren nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder Ende der Quarantäne gestellt werden.

Weiterführende Informationen

Allgemeine und weiterführende Informationen zur Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz https://ifsg-online.de
Allgemeine und weiterführende Informationen zur Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz https://ifsg-online.de

Online Dienst

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 09. Mai 2022