vorgesehen zum Löschen - elektronischer Identitätsnachweis Sperrung von Signaturzertifikaten
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Weder der Sperrnotruf noch das Bürgeramt können die Sperrung der Unterschriftsfunktion vornehmen. Deshalb müssen Sie diese Sperrung direkt bei dem Anbieter melden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben. Es ist wichtig, dass Sie auch die Unterschriftsfunktion sperren lassen, um Missbrauch vorzubeugen. Signaturzertifikate werden kostenpflichtig von so genannten Zertifizierungsdiensteanbietern (ZDA) ausgestellt und gesperrt, die von der Bundesnetzagentur zugelassen sind.
Weder der Sperrnotruf noch das Bürgeramt können die Sperrung der Unterschriftsfunktion vornehmen. Deshalb müssen Sie diese Sperrung direkt bei dem Anbieter melden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben. Es ist wichtig, dass Sie auch die Unterschriftsfunktion sperren lassen, um Missbrauch vorzubeugen. Signaturzertifikate werden kostenpflichtig von so genannten Zertifizierungsdiensteanbietern (ZDA) ausgestellt und gesperrt, die von der Bundesnetzagentur zugelassen sind.
Kurztext
- Sperrung von Signaturzertifikaten des elektronischen Identitätsnachweis
- Bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises mit einer elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion separat gesperrt werden
- Die Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde
- Sperrung von Signaturzertifikaten des elektronischen Identitätsnachweis
- Bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises mit einer elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion separat gesperrt werden
- Die Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Sie haben ein gültiges Signaturzertifikat.
Sie haben ein gültiges Signaturzertifikat.
Formulare
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen den Verlust Ihres Personalausweises bei der Personalausweisbehörde melden, unabhängig davon, ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht.
Sie müssen den Verlust Ihres Personalausweises bei der Personalausweisbehörde melden, unabhängig davon, ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Sperrung direkt bei dem Anbieter melden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.
- Kontaktieren Sie Ihren Zertifizierungsdiensteanbieter (siehe Anbieterliste
- Bitte informieren Sie sich über den weiteren Ablauf bei Ihrem Zertifizierungsdiensteanbieter
Sie müssen die Sperrung direkt bei dem Anbieter melden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.
- Kontaktieren Sie Ihren Zertifizierungsdiensteanbieter (siehe Anbieterliste
- Bitte informieren Sie sich über den weiteren Ablauf bei Ihrem Zertifizierungsdiensteanbieter