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Leistungen

Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20. Juni 2024

Kurztext

  • Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung
  • Antrag für eine gaststättenrechtliche Erlaubnis für einen Stellvertreter gem. § 9 GastG
  • Stellvertretererlaubnis wird für eine bestimmte Person erteilt
  • Stellvertretererlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden
  • Führung des Betriebs im Namen und für die Rechnung des Inhabers der Gaststättenerlaubnis durch einen Stellvertreter
  • Stellvertreter muss erforderliche Zuverlässigkeit und Unterrichtungsnachweis der IHK nachweisen
  • Erlaubniserteilung nur, wenn Gaststättenerlaubnis schon erteilt ist oder gleichzeitig erteilt wird 
    Zuständig: Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht
  • Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung
  • Antrag für eine gaststättenrechtliche Erlaubnis für einen Stellvertreter gem. § 9 GastG
  • Stellvertretererlaubnis wird für eine bestimmte Person erteilt
  • Stellvertretererlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden
  • Führung des Betriebs im Namen und für die Rechnung des Inhabers der Gaststättenerlaubnis durch einen Stellvertreter
  • Stellvertreter muss erforderliche Zuverlässigkeit und Unterrichtungsnachweis der IHK nachweisen
  • Erlaubniserteilung nur, wenn Gaststättenerlaubnis schon erteilt ist oder gleichzeitig erteilt wird 
    Zuständig: Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht

Erforderliche Unterlagen

Als zukünftiger Stellvertreter:

Folgende Unterlagen können angefordert werden

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
  • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde,
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis,
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts,
  • Führungszeugnis (Belegart "0"),
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9),

Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) i.V.m. deren Anlage 3.

bei Abgabe von zubereiteten Speisen: Nachweis des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einem Belehrungsgespräch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder ein gültiges Gesundheitszeugnis.

Bei einer GbR ist der GbR-Vertrag vorzulegen.

Bei juristischen Personen beziehungsweise Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen, außerdem ist gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Genossenschafts- oder Vereinsregister vorzulegen.

Als zukünftiger Stellvertreter:

Folgende Unterlagen können angefordert werden

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
  • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde,
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis,
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts,
  • Führungszeugnis (Belegart "0"),
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9),

Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) i.V.m. deren Anlage 3.

bei Abgabe von zubereiteten Speisen: Nachweis des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einem Belehrungsgespräch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder ein gültiges Gesundheitszeugnis.

Bei einer GbR ist der GbR-Vertrag vorzulegen.

Bei juristischen Personen beziehungsweise Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen, außerdem ist gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Genossenschafts- oder Vereinsregister vorzulegen.

Voraussetzungen

Der Stellvertreter muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und darüber hinaus an einem Unterrichtungsverfahren bei einer Industrie- und Handelskammer zu den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts teilnehmen und sich diese Unterrichtung bescheinigen lassen.

Der Stellvertreter muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und darüber hinaus an einem Unterrichtungsverfahren bei einer Industrie- und Handelskammer zu den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts teilnehmen und sich diese Unterrichtung bescheinigen lassen.

Hinweise (Besonderheiten)

Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so haben Sie dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen. 
Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie ohne die erforderliche Erlaubnis ein Gaststättengewerbe durch einen Vertreter betreiben. In diesem Fall handelt auch der Stellvertreter ordnungswidrig.

Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so haben Sie dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen. 
Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie ohne die erforderliche Erlaubnis ein Gaststättengewerbe durch einen Vertreter betreiben. In diesem Fall handelt auch der Stellvertreter ordnungswidrig.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob der Stellvertreter alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Stellvertretungserlaubnis erfüllt.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Stellvertretungserlaubnis.

Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob der Stellvertreter alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Stellvertretungserlaubnis erfüllt.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Stellvertretungserlaubnis.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes.
Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes.