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Leistungen

Aufnahme in eine berufsbildende Schule

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer berufsbildenden Schule anmelden können.

Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer berufsbildenden Schule anmelden können.

Wenn Sie sich für die Anmeldung an einer berufsbildenden Schule interessieren, gelten in NRW die Ausführungen zu den Berufskollegs.

Über die Aufnahme an einer berufsbildenden Schule entscheidet die Schulleitung.

Wenn Sie sich für die Anmeldung an einer berufsbildenden Schule interessieren, gelten in NRW die Ausführungen zu den Berufskollegs.

Über die Aufnahme an einer berufsbildenden Schule entscheidet die Schulleitung.

Kurztext

Aufnahme in eine berufsbildende Schule

  • Anmeldung an einer berufsbildenden Schule
  • In NRW sind die berufsbildenden Schulen die Berufskollegs
  • Besuch einer Schulform der Sekundarstufe II
  • Pädagogisches Leitziel des Berufskollegs: Erwerb einer umfassenden beruflichen, gesellschaftlichen und personalen Handlungskompetenz
  • vergleichbar mit den beruflichen Schulen in anderen Bundesländern
  • Vermittlung von beruflicher Qualifizierung (berufliche Kenntnisse, berufliche Weiterbildung und Berufsabschlüsse)
  • differenziertes Unterrichtssystem in einfach- und doppeltqualifizierenden Bildungsgängen
  • Möglichkeit alle allgemeinbildenden Abschlüsse vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife zu erwerben bzw. nachholen.
  • Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.

Erforderliche Unterlagen

Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:

  • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
  • evtl. Passbilder
  • weitere Unterlagen je nach Schule und Bildungsgang.

 

Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:

  • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
  • evtl. Passbilder
  • weitere Unterlagen je nach Schule und Bildungsgang.

 

Voraussetzungen

Die jeweils geltenden Voraussetzungen zur Aufnahme in einen Bildungsgang an einem Berufskolleg sind den einzelnen Erläuterungen der jeweiligen Bildungsgänge zu entnehmen.

Die jeweils geltenden Voraussetzungen zur Aufnahme in einen Bildungsgang an einem Berufskolleg sind den einzelnen Erläuterungen der jeweiligen Bildungsgänge zu entnehmen.

Verfahrensablauf

  • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Ausbildungsbetriebe können die Anmeldung zum jeweiligen Bildungsgang über das Internetportal Schüler Online abgeben.
  • Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
  • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Ausbildungsbetriebe können die Anmeldung zum jeweiligen Bildungsgang über das Internetportal Schüler Online abgeben.
  • Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

Weiterführende Informationen

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Berufskolleg/ https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/uebersicht/index.html
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Berufskolleg/ https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/uebersicht/index.html

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Jeweils gültige Besonderheiten sind den jeweiligen Erläuterungen der einzelnen Bildungsgänge zu entnehmen.

Nicht alle Berufskollegs können jeden Bildungsgang anbieten. Eine Übersicht über das jeweilige Bildungsangebot finden Sie auf der Homepage des einzelnen Berufskollegs.

Jeweils gültige Besonderheiten sind den jeweiligen Erläuterungen der einzelnen Bildungsgänge zu entnehmen.

Nicht alle Berufskollegs können jeden Bildungsgang anbieten. Eine Übersicht über das jeweilige Bildungsangebot finden Sie auf der Homepage des einzelnen Berufskollegs.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23. Februar 2021