Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken und Bruteiern besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.
Folgende Betriebe müssen registriert werden:
- Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
- Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tieren
Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken und Bruteiern besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.
Folgende Betriebe müssen registriert werden:
- Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
- Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tieren
Kurztext
- Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung
- Wenn Sie eine Brüterei eröffnen oder Bruteier und/oder Küken von Hausgeflügel vermarkten wollen, benötigen Sie eine Registrierung.
- Erteilung von Kennnummern für Brütereien nach Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008
- Antrag auf Registrierung eines Betriebes nach VO(EG) Nr. 617/2008
- Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung
- Wenn Sie eine Brüterei eröffnen oder Bruteier und/oder Küken von Hausgeflügel vermarkten wollen, benötigen Sie eine Registrierung.
- Erteilung von Kennnummern für Brütereien nach Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008
- Antrag auf Registrierung eines Betriebes nach VO(EG) Nr. 617/2008
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Vollständig ausgefüllter Antrag
Vollständig ausgefüllter Antrag
Weiterführende Informationen
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Registrierung Ihres Brüterei, Zucht- oder Vermehrungsbetriebes unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
- Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.
Für nähere Auskünfte zu den geltenden Vorschriften und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Beantragen Sie die Registrierung Ihres Brüterei, Zucht- oder Vermehrungsbetriebes unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
- Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.
Für nähere Auskünfte zu den geltenden Vorschriften und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 25. Juni 2024