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Leistungen

Haustierhaltung Mitteilung Tod eines giftigen Tieres

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Wenn ein von Ihnen gehaltenes giftiges Tier im Sinne des Gifttiergesetzes NRW verstorben ist, müssen Sie dies melden.

Wenn ein von Ihnen gehaltenes giftiges Tier im Sinne des Gifttiergesetzes NRW verstorben ist, müssen Sie dies melden.

Gifttiergesetz in Nordrhein-Westfalen

Das vom nordrhein-westfälischen Landtag im Juni 2020 beschlossene Gifttiergesetz (GiftTierG NRW) ist am 01. Januar 2021 in Kraft getreten.

Ziel des Gesetzes ist eine Regulierung der privaten Haltung von sehr giftigen Tieren, welche aufgrund ihrer starken Giftwirkung nach Bissen oder Stichen eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Menschen darstellen können.

Dazu gehören alle Giftschlangenarten im engeren Sinne, bestimmte Skorpion- und Webspinnenarten sowie deren Unterarten und Kreuzungen. Eine Auflistung der betroffenen Gifttierarten ist im geltenden Gifttiergesetz NRW nachzulesen.

Sollte ein Tier, das unter das Gifttiergesetz NRW fällt, versterben, ist dies dem Landesamt für Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz NRW innerhalb von 14 Tagen zu melden. 

Tiere, die unter das Gifttiergesetz NRW fallen sind u.a.:

  • giftige Tiere, wie Giftschlangen, giftige Spinnen und Skorpione

Gifttiergesetz in Nordrhein-Westfalen

Das vom nordrhein-westfälischen Landtag im Juni 2020 beschlossene Gifttiergesetz (GiftTierG NRW) ist am 01. Januar 2021 in Kraft getreten.

Ziel des Gesetzes ist eine Regulierung der privaten Haltung von sehr giftigen Tieren, welche aufgrund ihrer starken Giftwirkung nach Bissen oder Stichen eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Menschen darstellen können.

Dazu gehören alle Giftschlangenarten im engeren Sinne, bestimmte Skorpion- und Webspinnenarten sowie deren Unterarten und Kreuzungen. Eine Auflistung der betroffenen Gifttierarten ist im geltenden Gifttiergesetz NRW nachzulesen.

Sollte ein Tier, das unter das Gifttiergesetz NRW fällt, versterben, ist dies dem Landesamt für Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz NRW innerhalb von 14 Tagen zu melden. 

Tiere, die unter das Gifttiergesetz NRW fallen sind u.a.:

  • giftige Tiere, wie Giftschlangen, giftige Spinnen und Skorpione

Kurztext

  • Haustierhaltung Mitteilung Tod eines giftigen Tieres
  • Meldung von Änderungen in Bestandshaltungen durch Versterben von Tieren
  • Zuständigkeit: Landesamt für Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz NRW
  • Haustierhaltung Mitteilung Tod eines giftigen Tieres
  • Meldung von Änderungen in Bestandshaltungen durch Versterben von Tieren
  • Zuständigkeit: Landesamt für Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz NRW

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Keine erforderlichen Dokumente.

Keine erforderlichen Dokumente.

Voraussetzungen

Bestandshaltung (aufgrund § 4 Absatz 1 Gifttiergesetz beim Landesamt angezeigte Gifttierhaltung).

Bestandshaltung (aufgrund § 4 Absatz 1 Gifttiergesetz beim Landesamt angezeigte Gifttierhaltung).

Weiterführende Informationen

Bezeichnung: Gifttiergesetz in Nordrhein-Westfalen URL: https://www.gifttiergesetz.deoptional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite: Bezeichnung: Änderungsanzeigen Bestandshaltung Gifttiere URL: https://www.gifttiergesetz.de/antraege.phpoptional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite.
Bezeichnung: Gifttiergesetz in Nordrhein-Westfalen URL: https://www.gifttiergesetz.de optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite: Bezeichnung: Änderungsanzeigen Bestandshaltung Gifttiere URL: https://www.gifttiergesetz.de/antraege.php optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite.

Verfahrensablauf

Einreichen eines Formulars oder Schreibens per Post, Mail, online mit den notwendigen Informationen zu dem verstorbenen Tier (Gattung, Geschlecht).

Einreichen eines Formulars oder Schreibens per Post, Mail, online mit den notwendigen Informationen zu dem verstorbenen Tier (Gattung, Geschlecht).

Fristen

Zwei Wochen nach Versterben des Tieres.
Zwei Wochen nach Versterben des Tieres.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

Keine
Keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit erfolgt zeitnah und in der Regel binnen 2 Wochen.
Die Bearbeitungszeit erfolgt zeitnah und in der Regel binnen 2 Wochen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 01. September 2023