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Leistungen

Prozesskostenhilfe Bewilligung als Vorschuss

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Die Bewilligung eines Vorschusses betrifft Verfahren, in denen das Gericht der Partei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt und Sie als Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt beigeordnet wurden.

In Verfahren, die Familiensachen oder die freiwillige Gerichtsbarkeit betreffen und in weiteren bestimmten Verfahren, können Sie diesen nur verlangen, wenn die oder der zur Zahlung Verpflichtete mit der Zahlung des Vorschusses im Verzug ist.

Die Bewilligung eines Vorschusses betrifft Verfahren, in denen das Gericht der Partei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt und Sie als Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt beigeordnet wurden.

In Verfahren, die Familiensachen oder die freiwillige Gerichtsbarkeit betreffen und in weiteren bestimmten Verfahren, können Sie diesen nur verlangen, wenn die oder der zur Zahlung Verpflichtete mit der Zahlung des Vorschusses im Verzug ist.

Kurztext

  • Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes
  • Zahlung eines Vorschusses für die beigeordnete Rechtsanwältin oder den beigeordneten Rechtsanwalt
  • Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes
  • Zahlung eines Vorschusses für die beigeordnete Rechtsanwältin oder den beigeordneten Rechtsanwalt

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auszahlung des Vorschusses
  • Darlegung der entstandenen Gebühren und der entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen
  • Antrag auf Auszahlung des Vorschusses
  • Darlegung der entstandenen Gebühren und der entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen

Voraussetzungen

  • Das Gericht bewilligt der Partei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.
  • Das Gericht ordnet der Partei eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt bei.
  • Das Gericht bewilligt der Partei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.
  • Das Gericht ordnet der Partei eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt bei.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

keine
keine

Verfahrensablauf

Für die Bewilligung einer Vorschusszahlung müssen Sie als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt bei Gericht einen schriftlichen Antrag einreichen.

Legen Sie darin die entstandenen Gebühren und entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen dar.

Für die Bewilligung einer Vorschusszahlung müssen Sie als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt bei Gericht einen schriftlichen Antrag einreichen.

Legen Sie darin die entstandenen Gebühren und entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen dar.

Formulare

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29. April 2021