Elektrofischereischein Genehmigung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Für bestimmte Zwecke kann Ihnen die Behörde auf Antrag erlauben, Fische unter Anwendung von Strom zu fangen.
Dazu gehören:
- Fang von Laichfischen
- Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung oder zur Erstellung von Hegeplänen
- wissenschaftliche Untersuchungen oder
- die nachhaltige und mit anderen Fischereigeräten nicht erreichbare Gewässerbewirtschaftung.
Des Weiteren werden verschiedene Anforderungen an das Elektrofangerät und an dessen Betreiber und Betreiberinnen gestellt.
Für bestimmte Zwecke kann Ihnen die Behörde auf Antrag erlauben, Fische unter Anwendung von Strom zu fangen.
Dazu gehören:
- Fang von Laichfischen
- Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung oder zur Erstellung von Hegeplänen
- wissenschaftliche Untersuchungen oder
- die nachhaltige und mit anderen Fischereigeräten nicht erreichbare Gewässerbewirtschaftung.
Des Weiteren werden verschiedene Anforderungen an das Elektrofangerät und an dessen Betreiber und Betreiberinnen gestellt.
Kurztext
- Elektrofischereischein Genehmigung
- Wenn Sie unter Anwendung elektrischen Stroms Fische fangen wollen, ist das grundsätzlich verboten.
- Für bestimmte Zwecke können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Dazu gehören:
- Fang von Laichfischen
- Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung oder zur Erstellung von Hegeplänen
- wissenschaftliche Untersuchungen oder
- die nachhaltige und mit anderen Fischereigeräten nicht erreichbare Gewässerbewirtschaftung.
- Elektrofischereischein Genehmigung
- Wenn Sie unter Anwendung elektrischen Stroms Fische fangen wollen, ist das grundsätzlich verboten.
- Für bestimmte Zwecke können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Dazu gehören:
- Fang von Laichfischen
- Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung oder zur Erstellung von Hegeplänen
- wissenschaftliche Untersuchungen oder
- die nachhaltige und mit anderen Fischereigeräten nicht erreichbare Gewässerbewirtschaftung.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (schriftlich)
- Nachweis über Lehrgang zur Elektrofischerei (Bedienschein) oder Nachweis Fischwirt
- Zulassungsschein des einzusetzenden Elektrofanggerätes
- Ggf. Auflistung der Gewässer
- Zustimmung der Fischereiberechtigten
- Antrag (schriftlich)
- Nachweis über Lehrgang zur Elektrofischerei (Bedienschein) oder Nachweis Fischwirt
- Zulassungsschein des einzusetzenden Elektrofanggerätes
- Ggf. Auflistung der Gewässer
- Zustimmung der Fischereiberechtigten
Voraussetzungen
Sie müssen den Zweck für den Fang unter Anwendung von Strom nennen sowie die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Außerdem dürfen Sie nur unter Verwendung von Gleichstrom oder geeignetem Impulsgleichstrom fischen. Wechselstrom dürfen Sie nicht als Fangstrom verwenden. Das Elektrofanggerät müssen Sie nach den anerkannten Regeln der Technik benutzen.
Sie haben die sich aus den Bedienungsvorschriften und den besonderen örtlichen Umständen ergebenden Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Sie müssen den Zweck für den Fang unter Anwendung von Strom nennen sowie die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Außerdem dürfen Sie nur unter Verwendung von Gleichstrom oder geeignetem Impulsgleichstrom fischen. Wechselstrom dürfen Sie nicht als Fangstrom verwenden. Das Elektrofanggerät müssen Sie nach den anerkannten Regeln der Technik benutzen.
Sie haben die sich aus den Bedienungsvorschriften und den besonderen örtlichen Umständen ergebenden Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Verfahrensablauf
- Sie beantragen schriftlich die Genehmigung, unter Anwendung von Strom Fische fangen zu dürfen. Dabei benennen Sie den Zweck und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
- Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen in einem Bescheid die Ablehnung oder die Genehmigung mitgeteilt. Dieser Bescheid kann gebührenpflichtig sein.
- Sie beantragen schriftlich die Genehmigung, unter Anwendung von Strom Fische fangen zu dürfen. Dabei benennen Sie den Zweck und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
- Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen in einem Bescheid die Ablehnung oder die Genehmigung mitgeteilt. Dieser Bescheid kann gebührenpflichtig sein.
Fristen
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Bearbeitungsdauer
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 25. Juni 2024