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Leistungen

Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Sie möchten auf öffentlichen Straßen, zum Beispiel mit einem mobilen Fahrzeug Waren oder sonstige Leistungen anbieten oder verkaufen? Näheres dazu erfahren Sie hier.

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Wenn Sie auf öffentlichen Straßen Waren verkaufen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Wenn Sie auf öffentlichen Straßen Waren verkaufen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Kurztext

  • Das Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße ist grundsätzlich verboten.
  • Die zuständige Stelle kann eine Ausnahmegenehmigung erteilen
  • Online-Dienst: https://service.wirtschaft.nrw/
  • Das Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße ist grundsätzlich verboten.
  • Die zuständige Stelle kann eine Ausnahmegenehmigung erteilen
  • Online-Dienst: https://service.wirtschaft.nrw/

Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle kann Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.

  • Reisegewerbekarte
  • Fahrzeugschein bei Verkauf aus einem Fahrzeug

Die zuständige Stelle kann Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.

  • Reisegewerbekarte
  • Fahrzeugschein bei Verkauf aus einem Fahrzeug

Voraussetzungen

Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.

Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23. April 2021