Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Wenn Sie auf öffentlichen Straßen Waren verkaufen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Wenn Sie auf öffentlichen Straßen Waren verkaufen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Kurztext
- Das Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße ist grundsätzlich verboten.
- Die zuständige Stelle kann eine Ausnahmegenehmigung erteilen
- Online-Dienst: https://service.wirtschaft.nrw/
- Das Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße ist grundsätzlich verboten.
- Die zuständige Stelle kann eine Ausnahmegenehmigung erteilen
- Online-Dienst: https://service.wirtschaft.nrw/
Erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.
- Reisegewerbekarte
- Fahrzeugschein bei Verkauf aus einem Fahrzeug
Die zuständige Stelle kann Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.
- Reisegewerbekarte
- Fahrzeugschein bei Verkauf aus einem Fahrzeug
Voraussetzungen
Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.
Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23. April 2021