Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung Erbringung für Berechtigte
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Beim Fallmanagement werden die Berechtigten von einer Fallmanagerin oder einem Fallmanager aktivierend und koordinierend durch das Antragsverfahren und Leistungsverfahren begleitet.
Leistungen des Fallmanagements werden mit Einwilligung der Berechtigten erbracht, die auch die erforderlichen Datenerhebungen erfasst. Die Einwilligung ist schriftlich zu dokumentieren.
Berechtigte können ein Fallmanagement erhalten.
Das Fallmanagement umfasst insbesondere:
- die Ermittlung des möglichen Hilfebedarfs, der durch das schädigende Ereignis unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls entstanden ist,
- den Hinweis auf die in Betracht kommenden Sozialleistungen,
- die Begleitung der Berechtigten mit dem Ziel des Erhalts zügiger und aufeinander abgestimmter Leistungen, soweit Berechtigte Ansprüche gegen andere Träger von Sozialleistungen haben oder haben könnten,
- die Unterstützung bei der Antragstellung, die Aufklärung über die Einleitung und den Ablauf des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung,
- die Begleitung des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung.
Das Fallmanagement kann die Kontaktaufnahme mit möglicherweise berechtigten Personen umfassen.
Soweit eine Bedarfsermittlung und ein Teilhabeplanverfahren durchzuführen sind, werden Leistungen des Fallmanagements ergänzend erbracht.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Landschaftsverband (LVR oder LWL).
Beim Fallmanagement werden die Berechtigten von einer Fallmanagerin oder einem Fallmanager aktivierend und koordinierend durch das Antragsverfahren und Leistungsverfahren begleitet.
Leistungen des Fallmanagements werden mit Einwilligung der Berechtigten erbracht, die auch die erforderlichen Datenerhebungen erfasst. Die Einwilligung ist schriftlich zu dokumentieren.
Berechtigte können ein Fallmanagement erhalten.
Das Fallmanagement umfasst insbesondere:
- die Ermittlung des möglichen Hilfebedarfs, der durch das schädigende Ereignis unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls entstanden ist,
- den Hinweis auf die in Betracht kommenden Sozialleistungen,
- die Begleitung der Berechtigten mit dem Ziel des Erhalts zügiger und aufeinander abgestimmter Leistungen, soweit Berechtigte Ansprüche gegen andere Träger von Sozialleistungen haben oder haben könnten,
- die Unterstützung bei der Antragstellung, die Aufklärung über die Einleitung und den Ablauf des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung,
- die Begleitung des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung.
Das Fallmanagement kann die Kontaktaufnahme mit möglicherweise berechtigten Personen umfassen.
Soweit eine Bedarfsermittlung und ein Teilhabeplanverfahren durchzuführen sind, werden Leistungen des Fallmanagements ergänzend erbracht.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Landschaftsverband (LVR oder LWL).
Kurztext
- Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung Erbringung für Berechtigte
- Fördervoraussetzungen: Angabe eines schädigenden Ereignisses mit gesundheitlichen Schädigungsfolgen
- Kosten: der Antrag ist kostenlos
- Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch
- Zuständig in NRW: Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
- Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung Erbringung für Berechtigte
- Fördervoraussetzungen: Angabe eines schädigenden Ereignisses mit gesundheitlichen Schädigungsfolgen
- Kosten: der Antrag ist kostenlos
- Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch
- Zuständig in NRW: Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:
- Nachweis des schädigenden Ereignisses, zum Beispiel:
- Die Angabe eines schädigenden Ereignisses oder einer gesundheitlichen Schädigung ist ausreichend
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:
- Nachweis des schädigenden Ereignisses, zum Beispiel:
- Die Angabe eines schädigenden Ereignisses oder einer gesundheitlichen Schädigung ist ausreichend
Voraussetzungen
- Sie oder eine angehörige oder nahestehende Person haben in Deutschland eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten
- Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen
oder
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und
- Sie haben sich zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort ein schädigendes Ereignis erlitten
oder
- Sie haben Ihren Wohnsitz vorübergehend im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten
oder
- Sie haben Ihren permanenten Wohnsitz im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten
- Sie oder eine angehörige oder nahestehende Person haben in Deutschland eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten
- Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen
oder
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und
- Sie haben sich zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort ein schädigendes Ereignis erlitten
oder
- Sie haben Ihren Wohnsitz vorübergehend im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten
oder
- Sie haben Ihren permanenten Wohnsitz im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden.
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden.
Verfahrensablauf
Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft ihr örtlich zuständiger Landschaftsverband, ob die Leistungen des Fallmanagements in Betracht kommen und durchgeführt werden können. Zuständig ist der Landschaftsverband in dessen Bezirk Sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
- Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson beim Landschaftsverband Rheinland (FB Soziale Entschädigung Tel: 0221 809 5401; E-Mail: SER(at)lvr(dot)de) oder Landschaftsverband Westfalen Lippe (Amt für Soziales Entschädigungsrecht Tel: 0251 591 01; E-Mail: SER(at)lwl(dot)org) vereinbaren.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
- Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
- Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an den für Ihren Antrag zuständigen Landschaftsverband zurück.
- Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.
Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft ihr örtlich zuständiger Landschaftsverband, ob die Leistungen des Fallmanagements in Betracht kommen und durchgeführt werden können. Zuständig ist der Landschaftsverband in dessen Bezirk Sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
- Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson beim Landschaftsverband Rheinland (FB Soziale Entschädigung Tel: 0221 809 5401; E-Mail: SER(at)lvr(dot)de) oder Landschaftsverband Westfalen Lippe (Amt für Soziales Entschädigungsrecht Tel: 0251 591 01; E-Mail: SER(at)lwl(dot)org) vereinbaren.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
- Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
- Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an den für Ihren Antrag zuständigen Landschaftsverband zurück.
- Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.
Fristen
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 04. Juli 2024