Brütereien Zulassung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.
Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.
Kurztext
Brütereibetriebe bedürfen der Registrierung durch die Nutztierhaltungsbehörde des Landes.
Registrierungspflichtige Tätigkeiten sind insbesondere:
- das Einlegen von Bruteiern in Brutschränken,
- das Bebrüten dieser Eier und
- die Lieferung von Küken.
Mit der Registrierung wird dem Brütereibetrieb eine Kennnummer zugeteilt.
Brütereibetriebe bedürfen der Registrierung durch die Nutztierhaltungsbehörde des Landes.
Registrierungspflichtige Tätigkeiten sind insbesondere:
- das Einlegen von Bruteiern in Brutschränken,
- das Bebrüten dieser Eier und
- die Lieferung von Küken.
Mit der Registrierung wird dem Brütereibetrieb eine Kennnummer zugeteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Die zuständige Stelle fordert bei Bedarf weitere Unterlagen an.
- ausgefülltes Antragsformular
- Die zuständige Stelle fordert bei Bedarf weitere Unterlagen an.
Voraussetzungen
- Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
- Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tieren
- Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
- Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tieren
Weiterführende Informationen
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Registrierung Ihres Brütereibetriebes unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
- Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.
Für nähere Auskünfte zu den geltenden Vorschriften und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Beantragen Sie die Registrierung Ihres Brütereibetriebes unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
- Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.
Für nähere Auskünfte zu den geltenden Vorschriften und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 25. Juni 2024