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Leistungen

elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.

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Kurztext

Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.

Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Personalausweis

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

EUR 6,00

EUR 6,00

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am

Rechtsgrundlage(n)