Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Sprache zurücksetzen
Leistungen

elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Folgende Daten können Sie im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigeben:

  1. Familienname
  2. Geburtsname (nur bei Ausweisen, die nach dem 21. Juni 2012 ausgestellt wurden)
  3. Vornamen
  4. Doktorgrad
  5. Tag der Geburt
  6. Ort der Geburt
  7. Anschrift
  8. Dokumentenart
  9. dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen
  10. Abkürzung "D" für Bundesrepublik Deutschland
  11. Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird
  12. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht
  13. Ordensname, Künstlername.

Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheiden Sie selbst. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übertragen.

Folgende Daten können Sie im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigeben:

  1. Familienname
  2. Geburtsname (nur bei Ausweisen, die nach dem 21. Juni 2012 ausgestellt wurden)
  3. Vornamen
  4. Doktorgrad
  5. Tag der Geburt
  6. Ort der Geburt
  7. Anschrift
  8. Dokumentenart
  9. dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen
  10. Abkürzung D" für Bundesrepublik Deutschland
  11. Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird
  12. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht
  13. Ordensname, Künstlername.

Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheiden Sie selbst. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übertragen.

Kurztext

Folgende Daten können Sie im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigeben:

  1. Familienname
  2. Geburtsname (nur bei Ausweisen, die nach dem 21. Juni 2012 ausgestellt wurden)
  3. Vornamen
  4. Doktorgrad
  5. Tag der Geburt
  6. Ort der Geburt
  7. Anschrift
  8. Dokumentenart
  9. dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen
  10. Abkürzung "D" für Bundesrepublik Deutschland
  11. Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird
  12. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht
  13. Ordensname, Künstlername.

Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheiden Sie selbst. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übertragen.

Folgende Daten können Sie im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigeben:

  1. Familienname
  2. Geburtsname (nur bei Ausweisen, die nach dem 21. Juni 2012 ausgestellt wurden)
  3. Vornamen
  4. Doktorgrad
  5. Tag der Geburt
  6. Ort der Geburt
  7. Anschrift
  8. Dokumentenart
  9. dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen
  10. Abkürzung D" für Bundesrepublik Deutschland
  11. Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird
  12. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht
  13. Ordensname, Künstlername.

 

Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheiden Sie selbst. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übertragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Personalausweis

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

keine

keine

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09. Januar 2015

Rechtsgrundlage(n)