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Leistungen

elektronischer Identitätsnachweis Deaktivierung nachträglich

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bereits aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) nicht weiter nutzen wollen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) nachträglich gebührenfrei aus.

Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bereits aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) nicht weiter nutzen wollen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) nachträglich gebührenfrei aus.

Kurztext

Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bereits aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) nicht weiter nutzen wollen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) nachträglich gebührenfrei aus.

Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bereits aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) nicht weiter nutzen wollen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) nachträglich gebührenfrei aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Personalausweis

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

keine

keine

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09. Januar 2015

Rechtsgrundlage(n)