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Leistungen

elektronischer Identitätsnachweis Deaktivierung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) nicht wünschen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) aus.

Sie können Ihre Entscheidung  während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.

Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) nicht wünschen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) aus.

Sie können Ihre Entscheidung  während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.

Kurztext

Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) nicht wünschen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) aus.

Sie können Ihre Entscheidung  während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.

Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) nicht wünschen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) aus.

Sie können Ihre Entscheidung  während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Personalausweis

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

keine

keine

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09. Januar 2015

Rechtsgrundlage(n)