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Leistungen

elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Der / die Bürger/in kann die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises neu setzen:

  • beliebig oft zu Hause
  • wenn PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert, dann in der Personalausweisbehörde

Der / die Bürger/in kann die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises neu setzen:

  • beliebig oft zu Hause
  • wenn PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert, dann in der Personalausweisbehörde

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Personalausweis

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Weiterführende Informationen

Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de

Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

  • gebührenfrei: eigenständige PIN-Änderung zu Hause
  • 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde
  • gebührenfrei: eigenständige PIN-Änderung zu Hause
  • 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch BMI, IT4 am

Rechtsgrundlage(n)