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Leistungen

Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen...

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Wenn Sie als Person in einem Heilberuf nicht in einer Kammer organisiert sind und Ihren elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) sperren lassen möchten, müssen Sie sich an Ihren Vertrauensdiensteanbieter wenden.

Wenn Sie als Person in einem Heilberuf nicht in einer Kammer organisiert sind und Ihren elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) sperren lassen möchten, müssen Sie sich an Ihren Vertrauensdiensteanbieter wenden.

Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ermöglicht Personen in Heilberufen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). 

Ihren eHBA können Sie nur bei dem Vertrauensdiensteanbieter sperren, von dem Sie die Karte erhalten haben. Bitte nutzen Sie für die Sperrung das Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters auf dessen Internetseite. 

Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ermöglicht Personen in Heilberufen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). 

Ihren eHBA können Sie nur bei dem Vertrauensdiensteanbieter sperren, von dem Sie die Karte erhalten haben. Bitte nutzen Sie für die Sperrung das Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters auf dessen Internetseite. 

Kurztext

  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zur Authentifizierung von Leistungserbringern der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe, Sperrung
  • Sperrung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) erfolgt direkt beim Vertrauensdiensteanbieter, der den eHBA produziert hat

 

  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zur Authentifizierung von Leistungserbringern der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe, Sperrung
  • Sperrung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) erfolgt direkt beim Vertrauensdiensteanbieter, der den eHBA produziert hat

 

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine

keine

Voraussetzungen

  • Sie sind nicht in einer Kammer organisiert
  • Der Heilberufsausweis wurde bereits herausgegeben.
  • Sie sind nicht in einer Kammer organisiert
  • Der Heilberufsausweis wurde bereits herausgegeben.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

Kosten werden ggf. durch den Vertrauensdiensteanbieter erhoben.
Kosten werden ggf. durch den Vertrauensdiensteanbieter erhoben.

Verfahrensablauf

Sie veranlassen die Sperrung des eHBA im Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters, von dem Sie die Karte erhalten haben. Von diesem erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahrensablauf. Der Ablauf kann je nach Anbieter variieren.

Sie veranlassen die Sperrung des eHBA im Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters, von dem Sie die Karte erhalten haben. Von diesem erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahrensablauf. Der Ablauf kann je nach Anbieter variieren.

Bearbeitungsdauer

In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit vier Wochen.
In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit vier Wochen.

Fristen

Während der Gültigkeitsdauer des eHBA
Während der Gültigkeitsdauer des eHBA

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: beim Vertauensdiensteanbieter

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Formulare/Online-Dienste vorhanden: beim Vertauensdiensteanbieter

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 26. September 2022