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Leistungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.

Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "ELSTER" einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "ELSTER" einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.

Kurztext

  • Einsicht elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
  • Ausweis in jeder Lohnabrechnung
  • Selbstauskunft online
  • Schriftliche Mitteilung auf Antrag
  • zuständig: Finanzamt

Erforderliche Unterlagen

Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt "ELSTER" ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt "ELSTER" ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

keine

keine

Fristen

keine

keine

Formulare

  • Formulare: "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -", Abschnitt "C"
  • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt "ELSTER"
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Formulare: "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -", Abschnitt "C"
  • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt "ELSTER"
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterführende Informationen

Informationen zur Einsicht der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder des Online-Finanzamts "ELSTER"

Informationen zur Einsicht der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder des Online-Finanzamts "ELSTER"

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19. Dezember 2022