Mitteilung über Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten...
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Wenn Sie als Strahlenschutzverantwortlicher einen Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde umgehend mitteilen.
Der Mitteilung sind Nachweise über die erforderliche Fachkunde des bestellten Strahlenschutzbeauftragten beizufügen. In der Mitteilung sind zudem auch die Aufgaben und Befugnisse der/des Strahlenschutzbeauftragten sowie die Angaben zum innerbetrieblichen Entscheidungsbereich anzugeben.
Scheidet der bestellte Strahlenschutzbeauftragte aus und bestellen Sie einen neue Strahlenschutzbeauftragten, müssen Sie ebenfalls die zuständige Behörde hierüber informieren.
Bei Änderung von Aufgaben oder Befugnissen des bestellten Strahlenschutzbeauftragten, müssen Sie ebenfalls die zuständige Behörde informieren.
Wenn Sie als Strahlenschutzverantwortlicher einen Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde umgehend mitteilen.
Der Mitteilung sind Nachweise über die erforderliche Fachkunde des bestellten Strahlenschutzbeauftragten beizufügen. In der Mitteilung sind zudem auch die Aufgaben und Befugnisse der/des Strahlenschutzbeauftragten sowie die Angaben zum innerbetrieblichen Entscheidungsbereich anzugeben.
Scheidet der bestellte Strahlenschutzbeauftragte aus und bestellen Sie einen neue Strahlenschutzbeauftragten, müssen Sie ebenfalls die zuständige Behörde hierüber informieren.
Bei Änderung von Aufgaben oder Befugnissen des bestellten Strahlenschutzbeauftragten, müssen Sie ebenfalls die zuständige Behörde informieren.
Kurztext
- Mitteilung über Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten Entgegennahme
- Informationen über
- Beschreibung der Aufgaben, des innerbetrieblichen Entscheidungsbereiches und der Befugnisse (z.B. Weisungsbefugnis, Handlungsbefugnis, etc.)
- Angaben zu den Röntgeneinrichtungen bzw. den radioaktiven Stoffen, mit denen der Strahlenschutzbeauftragte umgehen wird
- Zuständig: Dezernate 55 der jeweiligen Bezirksregierung
- Mitteilung über Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten Entgegennahme
- Informationen über
- Beschreibung der Aufgaben, des innerbetrieblichen Entscheidungsbereiches und der Befugnisse (z.B. Weisungsbefugnis, Handlungsbefugnis, etc.)
- Angaben zu den Röntgeneinrichtungen bzw. den radioaktiven Stoffen, mit denen der Strahlenschutzbeauftragte umgehen wird
- Zuständig: Dezernate 55 der jeweiligen Bezirksregierung
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der aktuellen Fachkunde im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- Gegebenenfalls Nachweis über Tätigkeiten im Rahmen weiterer Genehmigungen bei diesem oder weiteren Betreibern mit Angabe des Betreibers und in welchem Umfang.
- Bei Ärzten: Nachweis der Approbation
- Nachweis der aktuellen Fachkunde im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- Gegebenenfalls Nachweis über Tätigkeiten im Rahmen weiterer Genehmigungen bei diesem oder weiteren Betreibern mit Angabe des Betreibers und in welchem Umfang.
- Bei Ärzten: Nachweis der Approbation
Voraussetzungen
- Es liegen keine Tatsachen vor, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der zum Strahlenschutzbeauftragten bestellten und mitgeteilten Person ergeben.
- Vorliegen der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz
- Bei Ärzten: Approbation
- Es liegen keine Tatsachen vor, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der zum Strahlenschutzbeauftragten bestellten und mitgeteilten Person ergeben.
- Vorliegen der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz
- Bei Ärzten: Approbation
Formulare
Ja
Ja
Verfahrensablauf
- Mithilfe des online zur Verfügung stehenden Formulars teilen Sie der Behörde die Bestellung oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mit. Ihrem Betriebs- oder Personalrat übermitteln Sie die Kopie Ihrer Mitteilung.
- Die Behörde prüft Ihre Angaben und die Voraussetzungen. Gegebenenfalls wird Ihre Mitteilung bestätigt, in jedem Fall wird Ihnen die Verwaltungsgebühr mitgeteilt.
- Mithilfe des online zur Verfügung stehenden Formulars teilen Sie der Behörde die Bestellung oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mit. Ihrem Betriebs- oder Personalrat übermitteln Sie die Kopie Ihrer Mitteilung.
- Die Behörde prüft Ihre Angaben und die Voraussetzungen. Gegebenenfalls wird Ihre Mitteilung bestätigt, in jedem Fall wird Ihnen die Verwaltungsgebühr mitgeteilt.
Fristen
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Bearbeitungsdauer
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 08. August 2024