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Leistungen

Bodenrichtwertkarte Auszug

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte z. B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.

Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte z. B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.

Informationen über Bodenrichtwerte werden für vielfältige Zwecke benötigt:


Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren?
Sie benötigen Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke, zum Beispiel für die Grundsteuererklärung?
Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über die Bodenpreise informieren?
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln jährlich Bodenrichtwerte. Die Bodenrichtwerte geben einen durchschnittlichen Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen, bezogen auf ein Grundstück, an, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind. Zu diesen wertbestimmenden Merkmalen zählen beispielsweise Entwicklungszustand, Nutzungsart und Zuschnitt.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bieten Ihnen verschiedene Wege an, die gewünschten Informationen zu erhalten:

  • Sie können sich über das amtliche Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW und bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse des Landes detailliert über die Bodenrichtwerte in Nordrhein-Westfalen informieren oder über das deutschlandweite Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-D erste Informationen dazu einholen. So erhalten Sie einfach und schnell einen Überblick über die Sie interessierenden Bodenrichtwerte.
  • Amtliche standardisierte Auszüge über Bodenrichtwerte in Nordrhein-Westfalen können Sie auf dem amtlichen Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW abrufen und herunterladen.

 

Informationen über Bodenrichtwerte werden für vielfältige Zwecke benötigt:


Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren?
Sie benötigen Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke, zum Beispiel für die Grundsteuererklärung?
Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über die Bodenpreise informieren?
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln jährlich Bodenrichtwerte. Die Bodenrichtwerte geben einen durchschnittlichen Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen, bezogen auf ein Grundstück, an, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind. Zu diesen wertbestimmenden Merkmalen zählen beispielsweise Entwicklungszustand, Nutzungsart und Zuschnitt.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bieten Ihnen verschiedene Wege an, die gewünschten Informationen zu erhalten:

  • Sie können sich über das amtliche Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW und bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse des Landes detailliert über die Bodenrichtwerte in Nordrhein-Westfalen informieren oder über das deutschlandweite Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-D erste Informationen dazu einholen. So erhalten Sie einfach und schnell einen Überblick über die Sie interessierenden Bodenrichtwerte.
  • Amtliche standardisierte Auszüge über Bodenrichtwerte in Nordrhein-Westfalen können Sie auf dem amtlichen Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW abrufen und herunterladen.

 

Kurztext

  • Bodenrichtwertkarte Auszug
  • beinhalten Informationen über Bodenrichtwerte, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuererklärung
  • kostenfreie Bodenrichtwertinformation (Einsichtnahme und Auszüge) über Internetportale
  • Bodenrichtwertinformation bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
  • zuständig: Gutachterausschüsse beziehungsweise Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Erforderliche Unterlagen

keine

keine

Voraussetzungen

keine

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

- Die Nutzung der Bodenrichtwertinformationssysteme BORIS-NRW und BORIS-D (Einsichtnahme und Abruf amtlicher standardisierter Auszüge) ist kostenfrei. - Für Informationen und ausnahmsweise (wenn kein Internetzugang vorhanden ist) aufbereitete Auszüge über Bodenrichtwerte durch die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte werden Zeitgebühren erhoben. In den Gebühren sind alle Auslagen enthalten, die zur Durchführung der Amtshandlung erforderlich sind. Eine konkrete Information über die zu erwartenden Gebühren kann bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses eingeholt werden.
- Die Nutzung der Bodenrichtwertinformationssysteme BORIS-NRW und BORIS-D (Einsichtnahme und Abruf amtlicher standardisierter Auszüge) ist kostenfrei. - Für Informationen und ausnahmsweise (wenn kein Internetzugang vorhanden ist) aufbereitete Auszüge über Bodenrichtwerte durch die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte werden Zeitgebühren erhoben. In den Gebühren sind alle Auslagen enthalten, die zur Durchführung der Amtshandlung erforderlich sind. Eine konkrete Information über die zu erwartenden Gebühren kann bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses eingeholt werden.

Verfahrensablauf

Zu den Bodenrichtwerten können Sie auf 2 verschiedenen Wegen Einsicht nehmen oder Auszüge erhalten. Wenn Sie die internetbasierten Bodenrichtwertinformationssysteme nutzen wollen:

  • Sie können auf diese Weise selbständig Einsicht nehmen und amtliche Auszüge über Bodenrichtwerte abrufen.
  • Über eine Adresssuche können Sie den gewünschten Bereich festlegen und gezielt die entsprechenden Bodenrichtwertinformationen einsehen.
    Wenn Sie eine Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse kontaktieren möchten:
  • Die angefragten Informationen und Auszüge über Bodenrichtwerte werden entsprechend Ihrer Anfrage zusammengestellt

Zu den Bodenrichtwerten können Sie auf 2 verschiedenen Wegen Einsicht nehmen oder Auszüge erhalten. Wenn Sie die internetbasierten Bodenrichtwertinformationssysteme nutzen wollen:

  • Sie können auf diese Weise selbständig Einsicht nehmen und amtliche Auszüge über Bodenrichtwerte abrufen.
  • Über eine Adresssuche können Sie den gewünschten Bereich festlegen und gezielt die entsprechenden Bodenrichtwertinformationen einsehen.
    Wenn Sie eine Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse kontaktieren möchten:
  • Die angefragten Informationen und Auszüge über Bodenrichtwerte werden entsprechend Ihrer Anfrage zusammengestellt

Bearbeitungsdauer

Die Nutzung der Bodenrichtwertinformationssysteme BORIS-NRW und BORIS-D (Einsichtnahme und Abruf amtlicher standardisierter Auszüge) ist jederzeit möglich. Dabei fallen keine Bearbeitungszeiten an und Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen. Für Informationen und aufbereitete Auszüge über Bodenrichtwerte durch die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte können Sie, je nach Umfang, im Allgemeinen von einer Bearbeitungsdauer von 10 bis 14 Tagen ausgehen.
Die Nutzung der Bodenrichtwertinformationssysteme BORIS-NRW und BORIS-D (Einsichtnahme und Abruf amtlicher standardisierter Auszüge) ist jederzeit möglich. Dabei fallen keine Bearbeitungszeiten an und Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen. Für Informationen und aufbereitete Auszüge über Bodenrichtwerte durch die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte können Sie, je nach Umfang, im Allgemeinen von einer Bearbeitungsdauer von 10 bis 14 Tagen ausgehen.

Fristen

keine
keine

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

keine

keine

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 12. Januar 2023