Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen sollen begrenzt werden. Aus diesem Grund gibt es bestimmte Pflichten für Anlagenbetreiber die mit organischen Lösemitteln in bestimmten Mengen umgehen.
Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen sollen begrenzt werden. Aus diesem Grund gibt es bestimmte Pflichten für Anlagenbetreiber die mit organischen Lösemitteln in bestimmten Mengen umgehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am