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Leistungen

Ausweispflicht

Quelle: Stadt Bocholt

Jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger muss ab dem 16. Lebensjahr einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion.

Kurztext

Bei einem Grenzübertritt muss jede Person - unabhängig von ihrem Alter - ebenfalls einen Identitätsnachweis mit sich führen. Innerhalb des Schengenraums genügt hierfür in der Regel der Personalausweis.

Darüber hinaus können Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises auch im Internet oder an Automaten und Bürgerterminals eindeutig ausweisen.

Bei Reisen außerhalb des Schengenraums ist meist ein Reisepass notwendig.

Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird, wenn deren Vollzug noch länger als drei Monate andauert.

Hinweise (Besonderheiten)

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Ausweispflicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter: