Gesamtschule Aufnahme
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Sie möchten Ihr Kind an einer Gesamtschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.
Sie können Ihr Kind an der Gesamtschule anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat.
Die Gesamtschule ist eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Aufgrund ihres besonderen pädagogischen Konzeptes sind Gesamtschulen fast immer gebundene Ganztagsschulen. An der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium erworben werden.
Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II die dreijährige gymnasiale Oberstufe.
Sekundarstufe I
In der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:
- der Hauptschulabschluss nach Klasse 9
- der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10
Mit diesem Abschluss wird bei entsprechender Leistung die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erworben.
Sekundarstufe II / Gymnasiale Oberstufe
Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen 5 bis 10 fort. Neben der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) kann dort auch der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Es gibt eine einheitliche dreijährige gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen und Gymnasien.
Über die Aufnahme an einer Gesamtschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Sie möchten Ihr Kind an einer Gesamtschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.
Sie können Ihr Kind an der Gesamtschule anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat.
Die Gesamtschule ist eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Aufgrund ihres besonderen pädagogischen Konzeptes sind Gesamtschulen fast immer gebundene Ganztagsschulen. An der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium erworben werden.
Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II die dreijährige gymnasiale Oberstufe.
Sekundarstufe I
In der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:
- der Hauptschulabschluss nach Klasse 9
- der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10
Mit diesem Abschluss wird bei entsprechender Leistung die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erworben.
Sekundarstufe II / Gymnasiale Oberstufe
Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen 5 bis 10 fort. Neben der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) kann dort auch der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Es gibt eine einheitliche dreijährige gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen und Gymnasien.
Über die Aufnahme an einer Gesamtschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Kurztext
- Schulform für alle Leistungsstärken
- alle Abschlüsse der Sekundarstufe I sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife und die Allgemeine Hochschulreife
- fast immer gebundene Ganztagsschulen
- über die Aufnahme an einer Gesamtschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter
- Schulform für alle Leistungsstärken
- alle Abschlüsse der Sekundarstufe I sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife und die Allgemeine Hochschulreife
- fast immer gebundene Ganztagsschulen
- über die Aufnahme an einer Gesamtschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
- Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
- von der Grundschule ausgehändigter Anmeldeschein
- Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform
- Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
- ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann
- Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
- Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
- von der Grundschule ausgehändigter Anmeldeschein
- Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform
- Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
- ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann
Voraussetzungen
Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.
Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch bzgl. der Schulform auf andere Weise zu entsprechen.
Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch bzgl. der Schulform auf andere Weise zu entsprechen.
Verfahrensablauf
- Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
- Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
Fristen
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Bearbeitungsdauer
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch d-NRW Ressort am 07. Dezember 2023