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 Leere Lachgasampulle im Park
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03. September 2025Öffentliche Ordnung

Bocholt untersagt Verkauf von Lachgas an Minderjährige

Neue ordnungsbehördliche Verordnung seit 15. Juli in Kraft

Seit dem 15. Juli 2025 gilt in Bocholt ein Verkaufs- und Abgabeverbot von Lachgas an Minderjährige. Mit der neuen Verordnung will die Stadt Kinder und Jugendliche vor den erheblichen Gesundheitsrisiken des Lachgas-Missbrauchs schützen.

Bereits seit einigen Wochen gilt in Bocholt eine neue ordnungsbehördliche Verordnung, die den Verkauf sowie die Abgabe von Distickstoffmonoxid ("Lachgas") an Minderjährige verbietet. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche im Stadtgebiet besser vor den Gefahren des Lachgas-Missbrauchs zu schützen.

In den vergangenen Monaten hatte sich gezeigt, dass auch in Bocholt der Missbrauch von Lachgas als Partydroge zunimmt. Immer häufiger finden sich weggeworfene Kartuschen im Stadtgebiet, insbesondere in Grünanlagen oder an der Bocholter Aa. Lachgas gilt fälschlicherweise als harmlos, kann jedoch bei Überdosierung erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen - von Sauerstoffmangel über Erfrierungen bis hin zu neurologischen Beeinträchtigungen.

Die Stadtverordnetenversammlung hat daher einstimmig am 10. Juli 2025 eine entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung beschlossen. Sie sieht vor, dass die Abgabe von Lachgas an unter 18-Jährige künftig grundsätzlich verboten ist - unabhängig davon, ob entgeltlich oder unentgeltlich. Verkaufsstellen sind verpflichtet sicherzustellen, dass Minderjährige keinen Zugang zu Lachgas erhalten. Automaten ohne ausreichenden Schutzmechanismus sind untersagt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einer Geldbuße von mindestens 500 Euro bis 1.000 Euro bestraft. Die Verordnung ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet.

"Mit der neuen Verordnung setzen wir ein klares Zeichen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Bocholt. Lachgas ist keine harmlose Spaßsubstanz, sondern kann schwere gesundheitliche Folgen haben. Wir nehmen unsere Verantwortung ernst, junge Menschen vor solchen Gesundheitsgefahren zu schützen", erklärt Erster Stadtrat Björn Volmering, der als Dezernent für den Fachbereich Öffentliche Ordnung zuständig ist.

Die Stadt Bocholt appelliert an alle Verkaufsstellen, die neue Regelung konsequent umzusetzen und damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsprävention zu leisten.

Die rechtliche Grundlage für die neue Regelung findet sich im nordrhein-westfälischen Ordnungsbehördengesetz. Dieses Gesetz gibt den Städten die Möglichkeit, eigene Verordnungen zu erlassen, wenn es darum geht, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Auf dieser Basis kann Bocholt also einschreiten, wenn - wie im Fall von Lachgas - eine Gefahr für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen besteht. Gleichzeitig erlaubt das Gesetz auch, bei Verstößen ein Bußgeld festzulegen.

Die Verordnung ist auf der Internetseite der Stadt Bocholt unter www.bocholt.de/ortsrecht zu finden

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