Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Sprache zurücksetzen
 Abgrenzung des Änderungsbereiches zum Flächennutzungsplan

Abgrenzung des Änderungsbereiches zum Flächennutzungsplan

© chbereich Stadtplanung und Bauordnung

13. Januar 2023Bauleitpläne

115. Änderung des Flächennutzungsplanes Loikumer Weg

Die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes liegen während der Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bereit.

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die öffentliche Auslegung im Rahmen

des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan 115. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mussum für das Gebiet südlich des Kreuzkamp, westlich des Loikumer Weges, nördlich der Siegeheide und östlich der B 473

(hier Abbildung - s. separate Datei)

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 07.12.2022 in Kenntnis der Begründung und der Sitzungsvorlage die öffentliche Auslegung zur 115. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mussum für das Gebiet südlich des Kreuzkamp, westlich des Loikumer Weges, nördlich der Siegeheide und östlich der B 473 zur Darstellung neuer Wohnbauflächen mit entsprechenden Grünanlagen und Darstellung von Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie Ablagerungen; Anlagen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird vom 25.01.2023 bis einschließlich 28.02.2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Offenlegung erfolgt während der Auslegungszeiten bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt.

Während der Auslegungsfrist können zu diesem Plan Stellungnahmen abgegeben werden. Kontaktdaten: Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung(at)bocholt(dot)de
Telefon: 02871-953-423 (Frau Overkamp)
Fax: 02871-953-385
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ferner wird daraufhin gewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätten geltend machen können.

Offengelegt werden:
- die Entwürfe des Flächennutzungsplanes und die Begründung einschließlich Umweltbericht von August 2022
- die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind bei der Stadt Bocholt verfügbar:  

I.   Begründung einschließlich Umweltbericht von August 2022 zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. In der Begründung und dem Umweltbericht werden unter Anwendung der Anlage 1 zum BauGB insbesondere die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit, Kulturgüter, sonstige Sachgüter sowie auf die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen untersucht und bewertet.

Es werden u. a. Aussagen zu den Themen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit, Kulturgüter, sonstige Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen untereinander getroffen. Grundlage dafür bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen/ Planungen.

II.   Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen/ Planungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes:
1.   Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I), Januar 2020, und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe II), Juni 2022, Landschaft + Siedlung AG, Recklinghausen Themen: Erfassung und Untersuchung der planungsrechtlich relevanten Arten Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Tiere, biologische Vielfalt
2.   Baugrundgutachten, HINZ Ingenieure, September 2020, Münster Themen: Untersuchung des Untergrundes hinsichtlich des geplanten Kanal- und Straßenbaus Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Boden

III.   Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
1.   Stellungnahme des Entsorgungs- und Servicebetriebes Bocholt vom 15.07.2021
Themen: Gewässerangelegenheiten, Stadtentwässerung, Abfallentsorgung
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Boden, Wasser, Mensch und seine Gesundheit
2.   Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes untere Issel Nord 22.07.2021
Themen: Bedenken zur Beeinträchtigung von zwei Regenrückhaltebecken
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Boden, Wasser, Mensch und seine Gesundheit
3.   Stellungnahme der Amprion GmbH vom 26.07.2021
Themen: Versorgungsleitungen
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
4.   Stellungnahme des LWL-Archäologie vom 26.07.2021
Themen: Hinweis auf mögliche archäologische und paläontologische Befunde
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Kulturgüter
5.   Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW vom 28.07.2021
Themen: Verlust wertvoller Ackerflächen
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Pflanzen, Fläche
6.   Stellungnahme der Thyssengas GmbH vom 30.07.2021
Themen: Versorgungsleitungen
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
7.   Stellungnahme der Bezirksregierung Münster, Dezernat 53, Anlagenbezogener Immissionsschutz vom 02.08.2021
Themen: Einhaltung des Immissionsschutzes
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch und seine Gesundheit
8.   Stellungnahme der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH vom 05.08.2021
Themen: Versorgungsleitungen
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
9.   Stellungnahme der Bezirksregierung Münster, Dezernat 54, Wasserwirtschaft vom 02.08.2021
Themen: nachhaltige Gewässerbewirtschaftung
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Wasser
10.   Stellungnahme der Westnetz GmbH vom 13.08.2021
Themen: Hinweis auf ein im Plangebiet befindliches Hochspannungskabel
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
11.   Stellungnahme des Landesbetriebes Wald und Holz vom 19.08.2021
Themen: Schutz- und Erhalt von Waldflächen
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Pflanzen, Boden, Landschaft
12.   Stellungnahme des Kreises Borken vom 14.04.2021
Themen: Natur- und Landschaftsschutz, Abfall und Bodenschutz, anlagenbezogener Immissionsschutz, Wasserwirtschaft
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit
13.   Stellungnahme der Vodafone NRW GmbH vom 27.08.2021
Themen: Telekommunikationsleitungen
Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter

Die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die nach Einschätzung der Stadt Bocholt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt. Es handelt sich dabei um die vorstehend aufgelisteten Dokumente I - III.

Auslegungszeiten:
vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags               von 08.00 - 12.30 Uhr
nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                             von 14.00 - 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten sind telefonische Terminabsprachen zur Einsichtnahme unter 02871-953-153 (Herrn Buschmann) möglich.

Weitere Informationen sind auch im Internet unter https://www.bocholt.de/rathaus/bekanntmachungen verfügbar.

 

Bocholt, den 09.01.2023

Der Bürgermeister
In Vertretung
Dipl.-Ing. Zöhler
Stadtbaurat

 Abgrenzung des Änderungsbereiches zum Flächennutzungsplan

Abgrenzung des Änderungsbereiches zum Flächennutzungsplan

© chbereich Stadtplanung und Bauordnung