Adoptionsvermittlung
Adoptionsvermittlung ist eine eigenständige Leistung der Jugendhilfe. Ziel einer Adoption ist es, die am besten geeigneten Eltern für ein Kind zu finden, das aus unterschiedlichen Gründen nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt aller Bemühungen der Adoptionsvermittlungsstelle.
Die Adoptionsvermittlungsstelle prüft deshalb sehr sorgsam die Eignung möglicher Adoptiveltern. Dabei geht es beispielsweise um die Beweggründe für eine Adoption, die Stabilität der Partnerschaft oder gesundheitliche Aspekte.
Nach deutschem Recht müssen Personen die ein Kind adoptieren möchten uneingeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren kann ein Partner das Alter unterschreiten, muss jedoch mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter für Adoptiveltern ist gesetzlich nicht festgelegt. Ihr Alter sollte jedoch in einem natürlichen Abstand zu dem Alter des Kindes stehen.
Ehepaare können -ungeachtet des Geschlechts- nur gemeinsam adoptieren. Im Wege der Stiefkindadoption kann auch das Kind des Partners oder der Partnerin adoptiert werden, wenn diese in einer festen Lebensgemeinschaft leben.
Die leiblichen Eltern müssen in der Regel beide in die Adoption ihres Kindes einwilligen.
Um sicher zu stellen, dass die Adoption gelingt und in erster Linie dem Kindeswohl dient, ist beim Aufwachsen des Kindes ein offener Umgang mit dem Thema Adoption erforderlich. Dies setzt das Verständnis voraus, dass die Herkunfts- und Lebensgeschichte des Kindes in das Familienleben zu integrieren ist und die Besonderheiten, die sich durch die Adoption ergeben, anzuerkennen sind. Aus diesem Grund werden die Adoptiv-Bewerber vor, während und nach einer Adoption durch die Adoptionsvermittlungsstelle beraten und begleitet.