Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Änderung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte und für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl aller Beschäftigen zahlen. Hierzu ist die die Anmeldung bei der zuständigen Stelle notwendig.
Ändern sich diese Angaben im Zeitverlauf, müssen Sie jede Änderung der zuständigen Stelle anzeigen.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.
Rechtsgrundlage(n)
Kurztext
- Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Veränderungsanzeige
- Änderungen selbständig anzeigen
- Zuständige Stelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
- Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Veränderungsanzeige
- Änderungen selbständig anzeigen
- Zuständige Stelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Voraussetzungen
- Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.
- Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Anmeldung werden folgende Angaben benötigt:
- Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters
- gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte
- letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners
- vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte
- Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte
- Beitragsnummer
- Datum des Beginns des Innehabens der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs
- Angabe zur Branchen- oder Einrichtungszugehörigkeit
- Anzahl der beitragspflichtigen Hotels und Gästezimmer und Ferienwohnungen
- Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge
Zur Anmeldung werden folgende Angaben benötigt:
- Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters
- gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte
- letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners
- vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte
- Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte
- Beitragsnummer
- Datum des Beginns des Innehabens der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs
- Angabe zur Branchen- oder Einrichtungszugehörigkeit
- Anzahl der beitragspflichtigen Hotels und Gästezimmer und Ferienwohnungen
- Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge
Verfahrensablauf
Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald sich die Angaben, die Sie bei der Anmeldung gemacht haben ändern, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald sich die Angaben, die Sie bei der Anmeldung gemacht haben ändern, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Die zu entrichtende Gebühr richtet sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten.
Die zu entrichtende Gebühr richtet sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01. September 2022