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Leistungen

Personalausweis

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.

Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.

Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

Kurztext

Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.

Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.

Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Fristen

Gültigkeit:

  • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
  • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

Gültigkeit:

  • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
  • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19. Januar 2015

Rechtsgrundlage(n)