Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Sprache zurücksetzen
Leistungen

amtliche Meldebestätigung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.

Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.

Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde anmelden, abmelden oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen, erhalten Sie unentgeltlich von dort hierüber eine amtliche Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung kann Ihnen schriftlich oder bei Nutzung eines digitalen Verfahrens elektronisch ausgestellt werden.

Die Meldebestätigung enthält, sofern jeweils vorhanden, folgende Angaben von Ihnen:

  • Familienname,
  • Vorname(n) unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad,
  • Geburtsdatum,
  • Einzugsdatum oder Auszugsdatum,
  • Datum der An- oder Abmeldung,
  • Anschrift und
  • alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung.

Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde anmelden, abmelden oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen, erhalten Sie unentgeltlich von dort hierüber eine amtliche Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung kann Ihnen schriftlich oder bei Nutzung eines digitalen Verfahrens elektronisch ausgestellt werden.

Die Meldebestätigung enthält, sofern jeweils vorhanden, folgende Angaben von Ihnen:

  • Familienname,
  • Vorname(n) unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad,
  • Geburtsdatum,
  • Einzugsdatum oder Auszugsdatum,
  • Datum der An- oder Abmeldung,
  • Anschrift und
  • alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung.

Kurztext

  • amtliche Meldebestätigung
  • wird bei Anmeldung, Abmeldung oder Änderung der Hauptwohnung als Bestätigung hierüber ausgestellt
  • kostenfrei / unentgeltlich
  • wird schriftlich oder elektronisch erteilt
  • zuständig: Meldebehörde
  • amtliche Meldebestätigung
  • wird bei Anmeldung, Abmeldung oder Änderung der Hauptwohnung als Bestätigung hierüber ausgestellt
  • kostenfrei / unentgeltlich
  • wird schriftlich oder elektronisch erteilt
  • zuständig: Meldebehörde

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen sich ausweisen.


Sie können sich ausweisen mit:

  • Ihrem Personalausweis oder
  • Ihrem Pass.

Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:

  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
  • deren Personalausweis oder Pass und
  • den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin. Sie müssen sich ausweisen.

Sie können sich ausweisen mit:

  • Ihrem Personalausweis oder
  • Ihrem Pass.

Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine
Vertreterin:

  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
  • deren Personalausweis oder Pass und
  • den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.

Sie müssen sich ausweisen.


Sie können sich ausweisen mit:

  • Ihrem Personalausweis oder
  • Ihrem Pass.

Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:

  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
  • deren Personalausweis oder Pass und
  • den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin. Sie müssen sich ausweisen.

Sie können sich ausweisen mit:

  • Ihrem Personalausweis oder
  • Ihrem Pass.

Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine
Vertreterin:

  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
  • deren Personalausweis oder Pass und
  • den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

keine
keine

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
  • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
  • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
  • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
  • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

Weiterführende Informationen

Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11. November 2021