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Leistungen

Grundstückswert Ermittlung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

Grundstücksmarktinformationen und -berichte werden für vielfältige Zwecke benötigt:
Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau beziehungsweise die Entwicklung der Grundstückspreise in der Region informieren?
Sie benötigen als Sachverständige oder Sachverständiger für Ihre professionelle Grundstückswertermittlung geeignete Basisdaten?
Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über Niveau beziehungsweise Entwicklung der Grundstückspreise informieren?
Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte fertigen jährlich Grundstücksmarktberichte, die allgemeine Informationen über den örtlichen und den landesweiten Grundstücksmarkt sowie die für die Grundstückswertermittlung erforderlichen Daten enthalten. Der Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland (AK OGA) fertigt alle zwei Jahre einen Grundstücksmarktbericht, der entsprechende Informationen und Daten zum bundesweiten Grundstücksmarkt enthält.
Sie bieten Ihnen verschiedene Wege an, die gewünschten Informationen zu erhalten:

  • Sie können sich über das amtliche Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW und bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse des Landes über die örtlichen und überörtlichen Grundstücksmärkte in Nordrhein-Westfalen informieren. Außerdem können Sie über die Website des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland (AK OGA) entsprechende Informationen über den bundesweiten Grundstücksmarkt einholen. So erhalten Sie einfach und schnell einen Überblick über die Sie interessierenden Grundstücksmärkte.
  • Amtliche Ausgaben der Grundstücksmarktberichte in Nordrhein-Westfalen können Sie auf dem amtlichen Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW herunterladen. Der Immobilienmarkbericht Deutschland kann auf der Website des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland heruntergeladen werden.

Grundstücksmarktinformationen und -berichte werden für vielfältige Zwecke benötigt:
Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau beziehungsweise die Entwicklung der Grundstückspreise in der Region informieren?
Sie benötigen als Sachverständige oder Sachverständiger für Ihre professionelle Grundstückswertermittlung geeignete Basisdaten?
Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über Niveau beziehungsweise Entwicklung der Grundstückspreise informieren?
Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte fertigen jährlich Grundstücksmarktberichte, die allgemeine Informationen über den örtlichen und den landesweiten Grundstücksmarkt sowie die für die Grundstückswertermittlung erforderlichen Daten enthalten. Der Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland (AK OGA) fertigt alle zwei Jahre einen Grundstücksmarktbericht, der entsprechende Informationen und Daten zum bundesweiten Grundstücksmarkt enthält.
Sie bieten Ihnen verschiedene Wege an, die gewünschten Informationen zu erhalten:

  • Sie können sich über das amtliche Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW und bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse des Landes über die örtlichen und überörtlichen Grundstücksmärkte in Nordrhein-Westfalen informieren. Außerdem können Sie über die Website des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland (AK OGA) entsprechende Informationen über den bundesweiten Grundstücksmarkt einholen. So erhalten Sie einfach und schnell einen Überblick über die Sie interessierenden Grundstücksmärkte.
  • Amtliche Ausgaben der Grundstücksmarktberichte in Nordrhein-Westfalen können Sie auf dem amtlichen Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW herunterladen. Der Immobilienmarkbericht Deutschland kann auf der Website des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland heruntergeladen werden.

Kurztext

  • Grundstückswert Ermittlung
  • allgemeine Informationen über den örtlichen, landes- und den bundesweiten Grundstücksmarkt sowie Angaben zu den für die Grundstückswertermittlung erforderlichen Daten
  • kostenfreie Grundstücksmarktinformation (Einsichtnahme und Ausgabe) über Internetportal
  • Grundstücksmarktinformation (Ausgabe) bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte
  • zuständig: Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte
  • Grundstückswert Ermittlung
  • allgemeine Informationen über den örtlichen, landes- und den bundesweiten Grundstücksmarkt sowie Angaben zu den für die Grundstückswertermittlung erforderlichen Daten
  • kostenfreie Grundstücksmarktinformation (Einsichtnahme und Ausgabe) über Internetportal
  • Grundstücksmarktinformation (Ausgabe) bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte
  • zuständig: Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine

keine

Voraussetzungen

keine

keine

Weiterführende Informationen

Landesweites Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW www.boris.nrw.de Informationsportal des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland (AK OGA) www.redaktion-akoga.niedersachsen.de Kontaktdaten und Anschriften der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte www.boris.nrw.de
Landesweites Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW www.boris.nrw.de Informationsportal des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland (AK OGA) www.redaktion-akoga.niedersachsen.de Kontaktdaten und Anschriften der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte www.boris.nrw.de

Hinweise (Besonderheiten)

keine

keine

Verfahrensablauf

Zu den Grundstücksmarktberichten können Sie auf verschiedenen Wegen Einsicht nehmen oder Ausgaben erhalten.
Wenn Sie die internetbasierten Bodenrichtwertinformationssysteme und das Internetportal des AK OGA nutzen wollen:

  • Sie können auf diese Weise selbständig Einsicht nehmen und amtliche Ausgaben der Grundstücksmarktberichte abrufen.
  • Dabei können Sie gezielt den entsprechenden Grundstücksmarktbericht auswählen.
     

Wenn Sie eine Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses kontaktieren möchten: Die angefragten Ausgaben der Grundstücksmarktberichte werden Ihnen entsprechend übersandt.

Zu den Grundstücksmarktberichten können Sie auf verschiedenen Wegen Einsicht nehmen oder Ausgaben erhalten.
Wenn Sie die internetbasierten Bodenrichtwertinformationssysteme und das Internetportal des AK OGA nutzen wollen:

  • Sie können auf diese Weise selbständig Einsicht nehmen und amtliche Ausgaben der Grundstücksmarktberichte abrufen.
  • Dabei können Sie gezielt den entsprechenden Grundstücksmarktbericht auswählen.
     

Wenn Sie eine Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses kontaktieren möchten: Die angefragten Ausgaben der Grundstücksmarktberichte werden Ihnen entsprechend übersandt.

Fristen

keine
keine

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

- Die Nutzung des Bodenrichtwertinformationssystems BORIS-NRW und des Internetportals des AK OGA (Einsichtnahme und Abruf amtlicher Ausgaben) ist kostenfrei. - Für die Übersendung von Ausgaben der Grundstücksmarktberichte durch die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte werden Zeitgebühren erhoben. In den Gebühren sind alle Auslagen enthalten, die zur Durchführung der Amtshandlung erforderlich sind. Eine konkrete Information über die zu erwartenden Gebühren kann bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses eingeholt werden.
- Die Nutzung des Bodenrichtwertinformationssystems BORIS-NRW und des Internetportals des AK OGA (Einsichtnahme und Abruf amtlicher Ausgaben) ist kostenfrei. - Für die Übersendung von Ausgaben der Grundstücksmarktberichte durch die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte werden Zeitgebühren erhoben. In den Gebühren sind alle Auslagen enthalten, die zur Durchführung der Amtshandlung erforderlich sind. Eine konkrete Information über die zu erwartenden Gebühren kann bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses eingeholt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Nutzung des Bodenrichtwertinformationssystems BORIS-NRW und des Internetportals des AK OGA (Einsichtnahme und Abruf amtlicher Ausgaben) ist jederzeit möglich. Dabei fallen keine Bearbeitungszeiten an und Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen. Die Übersendung von Ausgaben der Grundstücksmarktberichte durch die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte erfolgt im Allgemeinen innerhalb weniger Tage.
Die Nutzung des Bodenrichtwertinformationssystems BORIS-NRW und des Internetportals des AK OGA (Einsichtnahme und Abruf amtlicher Ausgaben) ist jederzeit möglich. Dabei fallen keine Bearbeitungszeiten an und Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen. Die Übersendung von Ausgaben der Grundstücksmarktberichte durch die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte erfolgt im Allgemeinen innerhalb weniger Tage.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11. Juli 2023