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Piktogrammketten

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Piktogrammketten

Sie sollen helfen, Konflikte zwischen Rad- und Autoverkehr zu vermeiden: Piktogrammketten. Auf dieser Seite gibt's die Infos dazu.

Was genau sind Piktogrammketten?

Fahrradpiktogrammketten sind eine "Aneinanderreihung" von einzelnen Fahrradpiktogrammen im Abstand von etwa 20 bis 40 m auf der Fahrbahn (am Fahrbahnrand).

Voraussetzungen für die Markierung von Fahrradpiktogrammketten:

  • Hauptverkehrsstraße mit wichtiger Radverbindungsfunktion

  • Keine alternative Radverkehrsinfrastruktur (z.B. Hochbordradweg, Rad­fahr­streifen, Fahrradschutzstreifen) vorhanden bzw. möglich

  • Hohe Seitenraumnutzung durch Radfahrer

Fahrradpiktogrammketten dienen ausschließlich der Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer!

Sie haben aber grundsätzlich keine verkehrsrechtliche Bedeutung!

Zeitgleich mit den Fahrradpiktogrammketten erfolgt in den betreffenden Straßenabschnitten - wenn notwendig - die Ordnung des ruhenden Verkehrs auf der Fahrbahn ("Parken nur in markierten Flächen").

Piktogrammketten

Warum Fahrradpiktogrammketten?

Neben der konsequenten Förderung des Radverkehrs ist das oberste Ziel der Stadtverwaltung, den Radverkehr auf Bocholts Straßen so sicher wie möglich abzuwickeln ("Vision Zero"). Dieses Ziel gilt insbesondere auch für die Hauptverkehrs­straßen (sogenanntes Vorbehaltsnetz, Tempo: 50 km/h).

Um das zu gewährleisten wird der Radverkehr, wenn im Stadtgebiet möglich, auf sogenannten "Hochbordradwegen" im Seitenraum, auf Radfahrstreifen auf der Fahrbahn (abgegrenzt durch eine durchgezogene Breitstrichmarkierung) oder auf Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn (abgegrenzt durch eine unterbrochene Schmalstrichmarkierung) geführt.

In einer gewachsenen Stadt wie Bocholt - mit vielfältigen Ansprüchen an den Straßen­raum - stehen jedoch nicht an jeder Haupt­verkehrsstraße ausreichende Querschnitts­breiten zur Verfügung, um diese Radverkehrsanlagen baulich anzulegen bzw. anzuordnen.

So kommt es vor, dass sich Radfahrende auf Hauptverkehrsstraßen den vorhandenen Platz mit Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn teilen müssen, da der Straßenraum für eine getrennte Führung leider nicht ausreicht und auch keine alternativen, parallelen Routen zur Verfügung stehen.

Häufige Missverständnisse

Des Weiteren kommt es häufiger vor, dass sich an diesen Straßen im Seitenraum ein nicht (mehr) benutzungspflichtiger Radweg befindet oder der vorhandene, relativ schmale Gehweg für Radfahrende freigegeben wurde.

Das kann dann zu folgenden, möglichen Konfliktsituationen führen:

  • Kfz-Fahrer/Radfahrer auf der Fahrbahn: Kfz-Fahrer denkt, Radfahrer muss auf den "Radweg"

  • Radfahrer/Fußgänger im Seitenraum: Radfahrer denkt, er darf nicht auf die Fahrbahn, Fußgänger denkt, Radfahrer muss auf die Fahrbahn

Es kommt also auf solchen Strecken vor, dass Kfz-Fahrende nicht mit Rad­fahrenden auf der Fahrbahn rechnen und es dadurch zu gewissen Akzeptanzproblemen kommen kann.

Radfahrende selber nutzen zudem oft die subjektiv als sicherer empfundenen Seitenräume oder auch (freigegebenen) Gehwege, da sie die Nutzung der Fahrbahn als unsicher einschätzen oder, wie auch Kfz-Fahrende, Unterschiede in der Benutzungspflicht nicht kennen.

Dies führt neben Konflikten auf der Fahrbahn auch zu Konflikten mit zu Fußgängern im Seitenraum.

Fahrradpiktogrammketten werden daher häufig im Zusammenhang mit der Aufhebung der Benutzungspflicht von Radwegen angewendet oder in Straßenräumen umgesetzt, in denen regelkonforme Radverkehrsanlagen aufgrund zu geringer Straßenbreiten nicht angeordnet werden können.