Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Sprache zurücksetzen

Denkmalschutz und Denkmalpflege

In Bocholt erinnern rund 155 Denkmäler an die Geschichte und die verschiedenen Epochen der Stadt.

Denkmäler prägen das Bild unserer Städte und Kulturlandschaften. Schlösser, Kirchen, Parks und Friedhöfe, technische Bauten, Arbeitersiedlungen und Fabrikantenvillen machen Geschichte in unserem schnelllebigen Alltag erfahrbar und erzählen anschaulich von vergangenen Zeiten. Viele Bürger engagieren sich dafür, ihre Umwelt, die gebaute Umgebung, als wertvolles Kulturgut zu bewahren. Zuständig ist die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bocholt als Teil des Fachbereiches Stadtplanung und Bauordnung.

Stadtkarte mit Denkmälern

Die Denkmalliste-Online zeigt in einer Übersichtskarte, die einzelnen Denkmäler der Stadt Bocholt mit detallierten Informationen.

Um sich die Informationen anzeigen zu lassen, klicken Sie auf das Symbol welches in der Karte angezeigt wird.


Denkmalschutz

Im Zuge von Kriegszerstörung aber auch Wiederaufbau, der wirtschaftlichen Expansion und des Straßenbaus wurde bis in die Siebzigerjahre hinein viel historische Bausubstanz vernichtet. Eine neue Betrachtungsweise stellte sich ein, als Wachstums- und Fortschrittsgläubigkeit kritisiert und zunehmend in Frage gestellt wurden. Stadterneuerungs- und Landesentwicklungspolitik wurden insgesamt überdacht und einer erhaltenen Stadterneuerung und verantwortungsvollen Fortentwicklung der historischen Stadt- und Kulturlandschaften wurde der Weg geebnet. Denkmalschutz und Denkmalpflege galten fortan nicht mehr als Hemmnis, sondern als ein wichtiger Baustein für Stadtentwicklung, standortbedingte Attraktivität und landschaftsspezifische Unverwechselbarkeit. Da die Erhaltung des Kulturerbes im Interesse der gesamten Öffentlichkeit liegt, haben die Bundesländer Denkmalschutzgesetze (das Land NRW am 11.03.1980) erlassen. Administrative Maßnahmen, staatliche Förderprogramme und nicht zuletzt Steuervergünstigungen haben bundesweit dazu beigetragen, Denkmalschutz und Denkmalpflege nachhaltig zu fördern und ihren Stellenwert sichtbar zu machen. Die Denkmalbehörden der Länder und der Städte sorgen als Anwälte der Denkmäler dafür, dass das uns überantwortete Erbe auch zukünftigen Generationen überliefert wird.

Aufgrund der Zweistufigkeit des Denkmalschutzgesetzes werden die umfangreichen Tätigkeiten in die Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege gegliedert. Denkmalschutz umfasst die Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmalen und beweglichen Denkmälern, die Festsetzung von Denkmalbereichen und Führung der Denkmalliste. Denkmalpflege umfasst alle Maßnahmen, die sich nach der rechtskräftigen Eintragung in die Denkmalliste im Umgang mit einem Baudenkmal bzw. Bodendenkmal ergeben, wie Beratung, Betreuung, Erlaubnisse, Zuschüsse und Steuerbescheinigungen.

Der Unteren Denkmalbehörde übergeordnet sind das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW als "Oberste Denkmalbehörde" und der Kreis Borken als "Obere Denkmalbehörde". Als gutachterliche Fachbehörde steht der LWL - Denkmalpflege, Landschafts und Baukultur in Westfalen und der LWL - Archäologie für Westfalen - Außenstelle Münster) beratend zur Seite.

Beckmannplatz in Bocholt

Genehmigungen

Für alle baulichen Veränderungen, die an einem Denkmal geplant sind, muss vor Beginn der Arbeiten eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW eingeholt werden. Die Erlaubnispflicht besteht auch für die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Anlagen in der engeren Umgebung von Baudenkmälern, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird. Der Antrag ist bei der Unteren Denkmalbehörde (Stadt Bocholt) zu stellen. Zu den baulichen Veränderungen gehören beispielsweise der Anstrich von Fassaden, Dachneueindeckung, Fenstererneuerung oder Umbau- und Anbauten.

Die denkmalpflegerische Erlaubnis bzw. Genehmigung ist nicht mit der bauordnungsrechtlichen Genehmigung gleichzusetzen. Lassen Sie sich von der städtischen Bauordnung beraten, ob Ihr Bauvorhaben nicht eine Bauantragspflicht auslöst.

Zuwendungen

Für alle baulichen Maßnahmen, die zum Erhalt des Baudenkmals dienen, können auf Antrag finanzielle Zuschüsse gewährt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist neben der Eintragung in die Denkmalliste und einer denkmalrechtlichen Erlaubnis die Verfügbarkeit der Mittel im öffentlichen Haushalt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Fördermöglichkeiten werden über die Gemeinden, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, dem Land NRW, im Rahmen der Stadt- bzw. Dorferneuerung und verschiedene Stiftungen gewährt.

Mit Runderlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 1. Oktober 2013 - Richtlinie zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in NRW (RL - Bestandsinvest) wird die Denkmalförderung auf Darlehensbasis umgestellt. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 3.000 Euro betragen. Der Zinssatz ist mit 0,5 % und der Verwaltungskostenbeitrag mit 0,5% der Darlehenssumme bemessen. Mit Abschluss wird ein einmaliger Kostenbeitrag von 0,4% der Darlehenssumme fällig.

Steuerbescheinigungen

Für alle Gebäude, die in die Denkmalliste eingetragen oder vorläufig unter Schutz gestellt sind, können Anträge auf Steuererleichterungen schriftlich bei der Unteren Denkmalbehörde vorgelegt werden. Voraussetzung ist die rechtzeitige Abstimmung der baulichen Maßnahmen vor Beginn der Arbeiten und Antragstellung bei der Denkmalbehörde. Die Bescheinigung nach § 36 Denkmalschutzgesetz NRW für die Erlangung von Steuervergünstigungen wird von der Unteren Denkmalbehörde ausgestellt und dient zur Vorlage beim Finanzamt.

Hinweis:

Wenden Sie sich bei steuerlichen Fragen bitte direkt an das Finanzamt oder Ihren Steuerberater.

Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung nach § 36 DSchG

Beratung

Die Verantwortung für die Erhaltung und Pflege der Denkmäler hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen hauptsächlich "vor Ort" angesiedelt. Für die vielfältigen Fragen, die im Zusammenhang mit Konservierung, Sanierung oder Umnutzung eines Denkmales auftreten, kann daher die Untere Denkmalbehörde (Stadt Bocholt) Auskunft geben, Anträge entgegen nehmen, Genehmigungen erteilen und erster Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sein. Nutzen Sie die Informationsmöglichkeiten frühzeitig und wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner.

Arbeitshilfe zum Umgang mit Baudenkmälern

Das brauchen Sie

Voraussetzungen bzw. notwendige Unterlagen sind:

  1. Ein schriftlicher Antrag nach einem  Erörterungsgespräch
  2. Erläuterung der denkmalpfelgerischen Maßnahmen und Eingriffe in die Denkmalsubstanz
  3. Kostenvoranschläge bzw. Kostenangebote
  4. Eine Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) der Unteren Denkmalbehörde (Stadt Bocholt)
  5. Das Gebäude muss ein Baudenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sein

Rechtliche Grundlagen

Denkmalschutzgesetz NRW