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Nachträgliche Urkundenausstellung

Sie benötigen eine neu auszustellende Urkunde (z.B. zur Vorlage bei Behörden, zur Anmeldung Ihres Kindes in der Schule oder beim Sportverein).

Folgende Urkunden können nachträglich innerhalb einer gesetzlichen Frist beantragt werden:

  • Beantragung von Personenstandsurkunden aus dem Geburtenregister (110 Jahre)

  • Beantragung von Personenstandurkunden aus dem Eheregister (80 Jahre)

  • Beantragung von Personenstandsurkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister (80 Jahre)

  • Beantragung von Personenstandsurkunden aus dem Sterberegister (30 Jahre)

Bitte denken Sie daran, dass wir von Ihnen einen Identitätsnachweis in Form eines Personalausweises, Reisepasses oder eines sonstigen Identitätspapieres benötigen. Im Einzelfall können weitere Dokumente benötigt werden, bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin telefonisch oder per E-Mail darüber, ob weitere Dokumente benötigt werden.