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Inländische Namensführung eines Kindes

Sie sind deutscher Staatsangehöriger und wurden in einem anderen Mitgliedstaat der EU geboren.

Folgende Namenserklärungen können Sie in diesem Termin vornehmen:

  • Erklärungen zum Geburtsnamen, wenn dieser rechtmäßig in einem anderen EU-Staat erworben wurde

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin telefonisch oder per Mail, welche Unterlagen hierzu benötigt werden.