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Ausländische Namensführung eines Kindes

Sie wurden eingebürgert? Sie wurden als Flüchtling in Deutschland anerkannt?

Folgende Erklärungen können abgegeben werden:

  • Erklärungen zum Vor- und Familiennamen

  • Bestandteile des Namens ablegen, die das deutsche Recht nicht vorsieht (Bsp. Vatersname)

  • die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelten Namens annehmen

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin telefonisch oder per Mail, welche Unterlagen hierzu benötigt werden.